11.08.2023

HipHop-Producer Nik Dean zu KI-Musik: “Keine Bedrohung für Kreative“

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in der Musikwelt immer mehr an Bedeutung. Der Wiener Platin-Produzent Nik Dean sieht die Technologie dennoch nicht als Konkurrenz.
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Foto: Erol Hasic

Der Track „Heart on my sleeve“ wurde in kurzer Zeit millionenfach gestreamt. Die Künstler, die darauf zu hören sind, sind keine geringeren als der Rapper Drake und der R&B-Sänger The Weeknd. Allerdings haben beide bis zur Veröffentlichung nichts von dem Song gewusst – keine Zeile stammt von ihnen. Der Song wurde nämlich von einer KI generiert. Auch David Guetta macht sich die Technologie zunutze, als er bei einem Auftritt Eminem für sich sprechen lässt.

KI-Modelle finden immer mehr Anwendung in der Musikindustrie. Texte, Beats, Stimmen – all diese Komponenten können generiert oder verbessert werden. So wurde beispielsweise im Juni bekannt, dass Paul McCartney damit nie veröffentliche Beatles-Songs in Studio-Qualität herausbringen möchte (brutkasten berichtete).

Der Wiener Multiplatinum-Producer Dejan Nikolic alias Nik Dean produziert seit 20 Jahren Beats, unter anderem für Rap-Superstars wie Kodak Black, 21 Savage, Travis Scott, Tory Lanez, Gunna, G-Eazy oder Jack Harlow. Er sieht die Technologie als Fortschritt.

KI-Musik: Kein Ersatz für menschliche Kreativität

Zwar denkt er, dass KI einiges zu bieten habe, aber sieht sie als keine Bedrohung für seinen Beruf. „Es wird niemals einen echten Produzenten ersetzen können, egal wie gut es funktioniert“, sagt Nik Dean im Gespräch mit brutkasten. „Es folgt nämlich bestimmten Mustern, denen ein Mensch nicht zwangsweise folgen muss.“ Als Beispiel nimmt er eine falsche Note, die man drinnen lassen könnte, aber eine AI immer auskorrigieren möchte. „Das ‚Out of the box‘-Denken wird immer den Menschen gehören.“

Selbst wenn sich KI-Modelle so weit entwickeln würden, würden Producer notwendig bleiben, sagt Nik. Allerdings müssen sie mit der Entwicklung mitgehen. „Früher wurde ja auch mit Tape-Maschinen aufgenommen und alles separat eingespielt. Ganz andere Dinge wurden verwendet, jetzt brauchst du nicht mehr als einen Laptop“, erklärt Nik Dean. Auch da habe man sich angepasst und „manche Leute“ seien „nun die krassesten Pianisten auf der Tastaur“. Man habe die Technologie für sich genutzt und dies werde auch bei KI der Fall sein.

„Für mich ist das eher eine Bedrohung für Leute, die nicht kreativ sind: Für Labels, für Writer oder für Producer, die nicht gut genug sind.“ Personen, die kreativ genug sind, werden laut dem Produzenten immer eine Lösung finden.

Marketing-Gag eines Startups?

Im Fall von Drake und The Weeknd wurde der Song mittlerweile auf allen Plattformen gelöscht. Einzelne Kopien sind aber noch auf YouTube und Co zu finden. Die Veröffentlichung ging nicht nur den Künstlern gegen den Strich, sondern auch dem Major-Label Universal. Das Musikunternehmen hat Streaming-Dienste wie Spotify und Apple Music dazu aufgefordert, Plattformen daran zu hindern, mit Melodien und Lyrics ihrer urheberrechtlich geschützten Songs ihre KI zu trainieren. „Wir erwarten, dass unsere Plattformpartner unterbinden wollen, dass ihre Dienste auf eine Weise genutzt werden, die den Künstler:innen schadet“, sagte ein Sprecher von Universal gegenüber CNN. Mittlerweile verhandelt Universal mit Google, um KI-Deepfakes zuzulassen (brutkasten berichtete). Die Künstler:innen müssten allerdings zustimmen.

Der KI-erstellte Song stammt von einem TikTok-Account namens „Ghostwriter977“. In dessen Profilbeschreibung findet sich ein Link der Firma Laylo, wie ein User auf Twitter zeigt. Das Startup beschäftigt sich mit der Betreuung von Kunstschaffenden, die ihre Werke, die Verkündung einer Tour oder Merchandise ankündigen wollen. Die Künstler:innen erhalten dafür einerseits Landing pages und Tools sowie die Möglichkeit, ihre Fans auf verschiedenen Kanäle zu benachrichtigen. Anzumerken ist zudem, dass der CEO des Startups, Alec Ellin, seinen Tweets zufolge, ein begeisterter Rap- und Drake-Fan ist.

Viele glauben, dass der Einsatz von KI die Musikbranche revolutionieren wird. Die ersten Anzeichen bestehen bereits. So hat zum Beispiel Muzic, ein Forschungsprojekt von Microsoft, kürzlich den „DeepRapper“ vorgestellt. Es sei das erste KI-System, das Rap mit Reimen und Rhytmen erzeugen kann. Anfang des Jahres wurde die Google-KI Music LM im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlicht. Diese könne mit kurzer Beschreibung Musikstücke generieren.

Capitol Records, ein US-amerikanisches Musiklabel, das zur Universal Gruppe gehört, hat einen virtuellen KI-Rapper „FN Meka“, unter Vertrag genommen. Der digitale Robo-Mensch-Avatar hat über 10 Millionen Follower:innen auf TikTok erreicht. Seine Songs sind ein Produkt von Mensch und Maschine. Texte sowie seine Musik basieren auf einer KI, der Rap von einer anonymen Person. Menschliche Producer haben dem einen letzten Schliff gegeben. Bereits zwei Wochen nach dem Signing wurde er aber wieder abgesetzt. Zuvor hatte es Kritik für den Robo-Rapper gehagelt. Der Vorwurf: Er soll sich an rassistischen Stereotypen bedienen soll.

Unabhängigkeit durch KI

Auf die Frage, ob Nik Dean einen KI-Rapper über seine Beats rappen lassen würde, antwortete der 33-jährige mit: „Ja, auf jeden Fall.“ Er könne sich vorstellen, dass KI Kreativen Unabhängigkeit bieten könnte. Wenn Nik beispielsweise Musik produziert hat, brauche er Künstler:innen, damit es zum „vollständigen Produkt“ wird. Es koste vor allem als Europäer Zeit, bis man die richtige Connection findet, auch wenn er mittlerweile ein bekannter Name in der Szene ist.

Stattdessen könne er sich vorstellen selbst die Person zu kreieren, um den produzierten Song zu perfektionieren. „Dann releast man das über seinen eigenen Spotify-Channel – es gibt kein Label, Artist, Verwertungsgesellschaft, der man für sein Geld nachrennen muss.“ Außerdem würden alle Einnahmen dem Produzenten selbst gehören. „Du kreierst also quasi deine Brand viel schneller. Du lässt Konsumenten an deiner Kreativität zu 100 Prozent teilhaben.“

Die meisten Beats, die er platziere, habe er schon lange Zeit vor der Veröffentlichung produziert. Ende Juli hat US-Rapper Travis Scott sein Album „Utopia“ veröffentlicht. Den Beat für den Titel „SKITZO“ gemeinsam mit Young Thug hat Nik Dean bereits im August 2022 fertiggestellt. Auf der aktuellen „Hot Trending Songs“-Liste von Billboard nimmt der Track den zweiten Platz ein. „Das was ich heute produziere, wirst du nicht heute hören, sondern in Jahren“, sagt Nik. AI könne ihm die Möglichkeit geben, wirklich up-to-date zu sein.

Bisher hat er nicht mitbekommen, dass andere Produzent:innen mit AI produzieren, allerdings arbeite der bekannte US-Produzent Timbaland an einem KI-Projekt. „Er ist einer, der sehr schnell auf neue massentaugliche Trends aufspringt und schnell reagiert. Timbaland weiß ganz genau, dass dieses AI-Ding irgendwann mal groß wird.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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