04.04.2025
SICHERHEIT IN CLUBS

Night Saver: Schul-Spinoff entwickelt Teststreifen für K.O.-Tropfen

In einer Startup-Schule entwickeln Michael Stermann und Johannes Franner die Idee für den Night Saver. Drei Jahre später, nämlich am kommenden Montag, soll das Produkt in den Verkauf gehen.
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Das Team von Night Saver
Das Team von Night Saver | Foto: Night Saver

„Meine beiden Schwestern wurden mit K.O.-Tropfen vergiftet und das hat mich zum Nachdenken gebracht“, sagt Michael Stermann. Er denkt so lange nach, bis er eine Idee hat, wie andere sich in Zukunft besser schützen können. Das Projekt Night Saver startet Stermann gemeinsam mit seinem Kollegen Johannes Franner vor drei Jahren in einer Startup-Schule. Es geht um Tests, mit denen jede:r sofort erkennen kann, ob K.O.-Tropfen in einem Getränk sind oder nicht.

Seitdem ist viel passiert: Stermann studiert mittlerweile Wirtschaftsinformatik, Franner Wirtschaftsrecht. Die meiste Zeit verbringen sie aber nach wie vor mit Night Saver. Mittlerweile haben sie dort auch einen Chemiker als Co-Founder an Bord. Kommenden Montag soll das Produkt in den Verkauf gehen.

„Ein Tropfen reicht“

Der Night Saver ist eine aufklappbare Karte im Visitenkartenformat. Das finale Produkt verfügt über sechs gelbe Testfelder in Herzform. „Wenn sie in Kontakt mit K.O.-Tropfen kommen, dann verfärben sie sich lila“, erklärt Stermann. Die Sensitivität sei dabei deutlich höher als bei Konkurrenzprodukten, sagen die Gründer. Auch die Menge an Flüssigkeit, die zum Testen verwendet werden müsse, sei vergleichsweise gering. „Ein Tropfen reicht und das ist sofort verfärbt“, sagt Franner. Das Testverfahren haben Stermann und Franner patentieren lassen.

Night Saver erkennt die zwei häufigsten K.O.-Tropfen

Derzeit reagiert der Test auf die Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), auch bekannt als Liquid Ecstasy, und Gammabutyrolacton (GBL). GHB und GBL gelten als die am häufigsten verwenden K.O.-Tropfen in Europa, weil sie geruchlos sind und der Körper sie schnell metabolisiert. Das bedeutet, sie sind im Nachhinein nur schwer nachzuweisen. Stermann und Franner wollen die Forschung fortsetzen, um mit dem Night Saver in Zukunft auch Benzodiazepine und Ketamin erkennen zu können – auch sie kommen in Europa häufig vor.

Mehr als 2.300 Testläufe hat das Team durchgeführt. „Es gab kein einziges falsches Ergebnis“, sagt Franner. Weder Hitze noch Kälte sollen die Testreaktion beeinflussen. Den Prüfbericht wollen die Gründer auf der Webseite des Unternehmens veröffentlichen.

Produktlaunch in ein paar Tagen

Über den eigenen Online-Shop sollen Interessierte das Produkt ab Montag erwerben können, eine Sechserkarte kostet 5,99 Euro. Neben dem B2C-Geschäft wollen die Gründer auch B2B-Kund:innen gewinnen. Mit Veranstaltern und Clubs sind sie bereits in Gesprächen.

Bisher ist das Startup eigenfinanziert. „Wir hatten aber glücklicherweise viele Leute, die uns geholfen haben, weil wir eben ein sehr junges Team sind. Viele Menschen haben uns kostenlos unterstützt, zum Beispiel mit Unternehmensberatung oder mit Marketing“, erzählt Franner. Das Marketing hat mittlerweile zur Gänze eine vierte Person im Team übernommen.

Das nächste große Ziel: nach dem Produktlaunch so schnell wie möglich den Proof of Concept erreichen, um den Night Saver auch im Einzelhandel anbieten zu können.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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