04.04.2025
SICHERHEIT IN CLUBS

Night Saver: Schul-Spinoff entwickelt Teststreifen für K.O.-Tropfen

In einer Startup-Schule entwickeln Michael Stermann und Johannes Franner die Idee für den Night Saver. Drei Jahre später, nämlich am kommenden Montag, soll das Produkt in den Verkauf gehen.
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Das Team von Night Saver
Das Team von Night Saver | Foto: Night Saver

„Meine beiden Schwestern wurden mit K.O.-Tropfen vergiftet und das hat mich zum Nachdenken gebracht“, sagt Michael Stermann. Er denkt so lange nach, bis er eine Idee hat, wie andere sich in Zukunft besser schützen können. Das Projekt Night Saver startet Stermann gemeinsam mit seinem Kollegen Johannes Franner vor drei Jahren in einer Startup-Schule. Es geht um Tests, mit denen jede:r sofort erkennen kann, ob K.O.-Tropfen in einem Getränk sind oder nicht.

Seitdem ist viel passiert: Stermann studiert mittlerweile Wirtschaftsinformatik, Franner Wirtschaftsrecht. Die meiste Zeit verbringen sie aber nach wie vor mit Night Saver. Mittlerweile haben sie dort auch einen Chemiker als Co-Founder an Bord. Kommenden Montag soll das Produkt in den Verkauf gehen.

„Ein Tropfen reicht“

Der Night Saver ist eine aufklappbare Karte im Visitenkartenformat. Das finale Produkt verfügt über sechs gelbe Testfelder in Herzform. „Wenn sie in Kontakt mit K.O.-Tropfen kommen, dann verfärben sie sich lila“, erklärt Stermann. Die Sensitivität sei dabei deutlich höher als bei Konkurrenzprodukten, sagen die Gründer. Auch die Menge an Flüssigkeit, die zum Testen verwendet werden müsse, sei vergleichsweise gering. „Ein Tropfen reicht und das ist sofort verfärbt“, sagt Franner. Das Testverfahren haben Stermann und Franner patentieren lassen.

Night Saver erkennt die zwei häufigsten K.O.-Tropfen

Derzeit reagiert der Test auf die Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), auch bekannt als Liquid Ecstasy, und Gammabutyrolacton (GBL). GHB und GBL gelten als die am häufigsten verwenden K.O.-Tropfen in Europa, weil sie geruchlos sind und der Körper sie schnell metabolisiert. Das bedeutet, sie sind im Nachhinein nur schwer nachzuweisen. Stermann und Franner wollen die Forschung fortsetzen, um mit dem Night Saver in Zukunft auch Benzodiazepine und Ketamin erkennen zu können – auch sie kommen in Europa häufig vor.

Mehr als 2.300 Testläufe hat das Team durchgeführt. „Es gab kein einziges falsches Ergebnis“, sagt Franner. Weder Hitze noch Kälte sollen die Testreaktion beeinflussen. Den Prüfbericht wollen die Gründer auf der Webseite des Unternehmens veröffentlichen.

Produktlaunch in ein paar Tagen

Über den eigenen Online-Shop sollen Interessierte das Produkt ab Montag erwerben können, eine Sechserkarte kostet 5,99 Euro. Neben dem B2C-Geschäft wollen die Gründer auch B2B-Kund:innen gewinnen. Mit Veranstaltern und Clubs sind sie bereits in Gesprächen.

Bisher ist das Startup eigenfinanziert. „Wir hatten aber glücklicherweise viele Leute, die uns geholfen haben, weil wir eben ein sehr junges Team sind. Viele Menschen haben uns kostenlos unterstützt, zum Beispiel mit Unternehmensberatung oder mit Marketing“, erzählt Franner. Das Marketing hat mittlerweile zur Gänze eine vierte Person im Team übernommen.

Das nächste große Ziel: nach dem Produktlaunch so schnell wie möglich den Proof of Concept erreichen, um den Night Saver auch im Einzelhandel anbieten zu können.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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