17.04.2026
RECHENZENTREN

Niederösterreich legt Rechenzentren-Strategie vor – Kritik von Branchenverband

Niederösterreich will den Ausbau von Rechenzentren künftig gezielt steuern. Während das Land von klaren Regeln und wirtschaftlichen Chancen spricht, sieht die Branche Nachbesserungsbedarf.
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(c) Brett Sayles via Pexels

Das Land Niederösterreich hat eine eigene Strategie für Rechenzentren vorgestellt. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bezeichnete das Thema als „eine der zentralen Standort- und Zukunftsfragen“. Ziel sei es, als erstes Bundesland „klare Regeln, klare Standorte und vor allem auch klare Prioritäten“ zu definieren.

Fokus auf Steuerung und Standortpolitik

Aktuell lägen Anfragen für Projekte mit rund 3.400 Megawatt Strombedarf vor – etwa doppelt so viel wie der gesamte Stromverbrauch des Bundeslands. Rechenzentren seien energie- und flächenintensiv, weshalb ohne Steuerung „Nutzungskonflikte“ entstehen könnten.

Die Strategie sieht neue Widmungskategorien mit gestaffelten Genehmigungserfordernissen vor. „Bis 0,5 Hektar sind Widmungen wie bisher im Betriebsgebiet und Industriegebiet möglich. Bis drei Hektar braucht es eine neue Kategorie Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum. Über drei Hektar braucht es eine Standortverordnung der Landesregierung und eine Widmung der Gemeinde“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Wirtschaftliche Chancen

Neben der Steuerung betont das Land auch wirtschaftliche Effekte. Laut Mikl-Leitner könne der Bau eines Rechenzentrums mit 100 Megawatt Leistung eine Bruttowertschöpfung von rund 270 Millionen Euro generieren und etwa 2.800 Arbeitsplätze schaffen.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf verwies zudem auf die Rolle von Rechenzentren für die digitale Transformation: „Wir haben nicht in der Hand, wie sich die KI entwickelt, wir haben aber in der Hand, wie wir Rechenzentren dafür entwickeln und wo wir sie platzieren.“

ADCA kritisiert regulatorischen Ansatz

Kritik kommt von der Austrian Datacenter Association (ADCA). Präsident Martin Madlo sieht im Entwurf vor allem zusätzliche Regulierung: „Der Gesetzesentwurf ist eine regulatorische Steuerung und keine Standortstrategie.“

Zwar sei es „sehr erfreulich“, dass Niederösterreich die Bedeutung von Rechenzentren erkannt habe, allerdings werde dies im Entwurf „nur zu einem geringen Teil“ berücksichtigt. Die ADCA kritisiert insbesondere zusätzliche Widmungserfordernisse und Sondergenehmigungen, die „die Verfahrenskomplexität erhöhen“ und zu Rechtsunsicherheit führen könnten.

Forderung nach klareren Rahmenbedingungen

Besonders kritisch bewertet der Verband die vorgesehenen Schwellenwerte von 0,5 und 3 Hektar, die Madlo als nicht sachgerecht einstuft. Aus Sicht der Austrian Datacenter Association würden professionelle Rechenzentren dadurch häufig in die Kategorie von Sondergenehmigungen fallen, was die Weiterentwicklung bestehender Standorte erschwere. Zudem würden größere Projekte insgesamt öfter strengeren Verfahren unterliegen, während die Übergangsregelungen laut Verband „nicht die Projektrealität widerspiegeln“.

Die ADCA fordert daher klare und transparente Kriterien, verbindliche Genehmigungsfristen sowie mehr Planungssicherheit für Betreiber. Gleichzeitig signalisiert der Verband Gesprächsbereitschaft und bietet an, „Erfahrung aus der Praxis einzubringen“, um gemeinsam eine tragfähige Strategie zu entwickeln.

Während das Land die Strategie als notwendigen Ordnungsrahmen positioniert, sieht die Branche darin derzeit vor allem zusätzlichen Regulierungsaufwand.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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