22.12.2021

Nie mehr Parktickets: Grazer Startup Arivo digitalisiert Parkhäuser

Adieu Parkhaus-Staus, Tickets und Kassenautomaten. Das Grazer Startup Arivo bietet ein neues, digitales Parkplatz-Management-System, das nicht nur B2B-, sondern auch B2C-Kunden mit der smarten Lösung überzeugen will.
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Arivo erweitert das Team und sucht Startup-affine Mitarbeiter | © Arivo
Arivo erweitert das Team und sucht Startup-affine Mitarbeiter | © Arivo

Das Ziel der Gründer Dominik Wieser und Philipp Reitter ist es, mit ihren maßgeschneiderten Lösungen den Verwaltungs- und Wartungsaufwand für Garagenbesitzer zu reduzieren und mit Smart-Parking-Angeboten Parkhausmanagement nachhaltiger zu gestalten. “Die Entwicklung der Idee war ein Zufall. Philipp und ich hatten nicht genug WG-Schlüssel und haben aus der Not ein Produkt entwickelt, das unsere WG-Türe mit dem Smartphone aufsperren ließ”, erklärt Wieser. Als ein Grazer Unternehmer in 2017 von dieser Notfalllösung hörte, hatten die ehemaligen Telematik Studenten nicht nur ihren ersten Kunden gewonnen, sondern auch weitere von ihrer Idee überzeugt. 

Von der Notfalllösung zum marktreifen Produkt

Das anfangs als reine Zutrittslösung für Garagen verkaufte Produkt wurde im Laufe der Zeit vom Gründerteam mit einer Kennzeichenerkennung ergänzt. Aktuell bietet Arivo auch eine E-Commerce Plattform, Parking Software, ein ticketloses Kurzparksystem sowie eine Arivo Pay-App für Kunden wie Lufthansa, Galeria Kaufhof, Frankfurter Flughafen und ÖBB an. Die Lösung kann nicht nur von Unternehmen genutzt werden, sondern auch von privaten Garagenbesitzer:innen. 

Automatisierung von Pandemie angetrieben

“Jedes Haus, das gebaut wird und eine Garage dabei hat, bedeutet für uns potentielle Kundschaft. Ob ein Supermarkt, Shopping-Center oder eine Park-and-Ride-Anlage, unser Angebot ist sehr umfangreich und dementsprechend groß ist das Potential”, so der Co-Founder. Aktuell arbeiten die Gründer an einem schrankenlosen System für die ÖBB, das auf viele P+R Anlagen in Niederösterreich ausgerollt werden soll. “Es geht alles in Richtung Bargeld- und kontaktlos und die Corona-Pandemie hat das enorm beschleunigt. Früher musste man mit der Fernbedienung oder dem Handy einen Schranken oder eine Garagentor öffnen. Jetzt fahre ich hin und die Arivo Kennzeichenerkennung liest das Kennzeichen, der Schranken geht auf und du fährst rein, so als wäre fast kein Schranken da”, erklärt Wieser weiter. Auch die Bezahlung von Parkgebühren verläuft mit dem Feature Arivo-Pay kontaktlos mit QR Codes. 

Nähe zum Kunden 

“Überall, wo es um das Off-Street-Parking geht, kann unser Produkt eingesetzt werden. Der Markt ist riesig”, ergänzt Wieser. Eine Expansion in der Zukunft sei auf alle Fälle eine Absicht, aber der Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit vielen wichtigen Kunden sei groß genug und in der jetzigen Phase ausreichend. Da es sich trotz Software-Lastigkeit um kein reines Softwareprodukt handelt, sondern auch Hardware angeboten wird, sei eine internationale Expansion zurzeit nicht so einfach. “Die Hardware muss installiert und gewartet werden. Das ist keine App, die man einfach herunterlädt. Wir brauchen die Nähe zum Kunden und deswegen ist unser aktueller Fokus die DACH-Region”, erklärt der Mitgründer. 

Anfang 2022 eröffnet das Grazer Startup seine erste Niederlassung in Deutschland. Damit wollen die Jungunternehmer auch in Deutschland rasch zum Marktführer werden. “Der Markt bewegt sich in unsere Richtung, digitale Produkte sind zurzeit sehr begehrt und wir sind auf alle Fälle ganz vorne dabei”, so Wieser. “Obwohl wir fast immer gebootstrapt haben, waren wir immer profitabel. Wir sind jetzt in der Wachstumsphase und suchen Leute im Sales, Marketing und natürlich auch immer gute Programmierer”, erklärt der Co-Founder weiter. 

Zudem arbeitet das Gründerteam an ersten Aufträgen im Verkehrsregulierungs-Bereich. “Hier gibt es viel Nachfrage, wir haben vor kurzem Gespräche mit der Wirtschaftskammer geführt. In diesem Bereich wollen wir uns weiterentwickeln. Wenn unser Vorhaben in Graz gut läuft, werden wir hoffentlich auch Wien erobern. Außer Arivo gibt es keine andere, richtige Lösung, aber in ein paar Monaten können wir mehr verraten”, so der Jungunternehmer abschließend. 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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