20.08.2021

Nicht in Strümpfen! Knigge sorgt sich um Manieren der Office-Rückkehrer

Glosse. Zahlt es sich aus, den Umgang mit anderen Menschen im Büro wieder zu erlernen?
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Schlapfen, Socken, Straße, Füße, Beine
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Die Infektionszahlen steigen wieder stärker an und kaum ein Experte würde nun noch leugnen, dass wir demnächst noch eine Coronavirus-Welle durchmachen werden. Dennoch überlegen immer mehr Unternehmen, wie man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder ins Büro zurückbringen kann. Digital kann es leicht passieren, dass der Umgang mit anderen Menschen ein wenig verroht. Diese Annahme hat auch die Österreichische Knigge Gesellschaft zum Handeln veranlasst: Mit der Rückkehr ins Büro sollte auch wieder die „Höflichkeit der Könige“ einziehen. Aber nicht nur Pünktlichkeit, auf die sich diese Phrase bezieht, ist dabei ein wichtiger Punkt.

Anklopfen, eintreten, nicht stehlen

„Nach langen Monaten im ‚Home-Office‘ sind eventuell Empfehlungen für ein wertschätzendes Miteinander im Büroalltag angebracht“, finden die Knigge-Experten. Denn derlei könnte man in den Monaten der Isolation völlig verlernt haben. Man möge in der Kaffeepause nicht nur über Berufliches reden, anderen Menschen ab und zu einen Kaffee machen oder anklopfen bevor man ein Büro betritt. Man soll auch nicht stehlen: „Nehmen Sie keine Arbeitsutensilien vom Schreibtisch eines Kollegen“.

Vielen Menschen könnte daheim auch die Grenze zwischen Ess- und Arbeitstisch verschwommen sein, also klärt die Gesellschaft: Bitte nicht am Schreibtisch essen, kein leeres Geschirr darauf abstellen. Und schließlich wird nach Monaten, in denen man in Videocalls vielleicht sowieso nie gut aussah und deshalb weniger auf Äußerlichkeiten geachtet hat, empfohlen, zumindest die Füße zu bedecken: „Laufen Sie nicht mit Strümpfen!“ Raucher mögen nach einer Pause zudem „ihre Aura wiederherstellen“, soll wohl heißen: Sich (nicht) riechen zu können, erhält nach der Rückkehr ins Büro wieder eine wörtlichere Bedeutung. Bleibt zu hoffen, dass die ganze Umschulung zum angenehmen Büromenschen nicht bald wieder hinfällig ist.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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