20.07.2023

Nicht handgemacht? Das sagt Bruna zur Kritik am Schmuck-Label

Das Schmuck-Label Bruna sieht sich nach einem Bericht mit großer Kritik konfrontiert und muss sich mit verärgerten Social-Media-Usern und "fliehenden" Influencer:innen beschäftigen. Mehrteilige Vorwürfe werfen ein schlechtes Licht auf die bisherige Vorzeigemarke, die sich als nachhaltige und faire Alternative zu Billigschmuck präsentiert hatte. Dies sind die Reaktionen des Unternehmens auf die Vorwürfe.
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Bruna, Helene Milchrahm Bruna Kritik, Handwerk, Billigschmuck, 75 Euro, Fleisch Magazin
(c) Bruna the Label - Bruna-Founderin Helena Milchrahm.

Das Schmuck-Label Bruna wurde 2019 von Helena Milchrahm und Cornelius Simon Rupp gegründet (brutkasten berichtete). Mit ihrem Konzept auf recycelten Materialien, eine umweltfreundliche Beschaffung der Rohstoffe, kleinen, familienbetriebenen und ethisch geführten Manufakturen in Italien und Thailand als Partner zu setzen und nur auf Zulieferer und Mitglieder des „Responsible Jewellery Council“ (Anm.: auch hier gab es Kritik wie die Plattform „business human rights“ berichtete) zurückzugreifen, brachte das Schmuck-Startup sogar nach Hollywood.

Schauspielerin Emily Ratajkowski und Victorias Angel Candice Swanepool zeigten sich mit Bruna-Schmuckstücken etwa auf Instagram. Nun hat aber ein Artikel im Fleisch-Magazin große Kritik ausgelöst.

Bruna-Ring: China Alternative in 30er-Packung um 4,5 Euro

Die Journalistin Sandra Jungmann hatte einen Ring des Pöllauer Labels (NÖ) verloren und wollte ihn ersetzen. Per Online-Bildersuche fand sie den besagten Ring gleich zweimal: „Einmal in der Version des österreichischen Labels Bruna, Modell „Tuscany“, vergoldetes 925er-Sterling Silber, 18 Karat, um 75 Euro. Und einmal in der Version der Yiwu Lyburchi Jewelry Co., Ltd., Modell „Milskye 2022“, Sterling Silber, 18 Karat vergoldet. Auf der Website des chine­sischen Online-Händlers AliExpress kriegt man ihn um 4,50 Dollar. Wenn man 30 davon nimmt“, schrieb sie.

So bestellte sie einen Ersatz direkt bei Bruna und die 30er-Packung aus China und ließ beide Varianten von Experten der Juwelier-Szene prüfen.

Mit dem Ergebnis: „Das Röntgenfluoriszierungsverfahren hat ergeben, dass es sich beim Bruna-Ring und bei seinem Zwilling von Alibaba ‚mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um denselben Ring‘ gehandelt habe, dass die beiden ‚kordierten Ring­e aber als gleichwertig anzusehen sind‘. Der Schätzwert liege bei ein paar Euro Materialkosten. Heißt: Der Ring von Alibaba ist nicht billiger als der von Bruna und der von Bruna ist vom Material­einsatz her aber auch nicht mehr wert als der von Alibaba. Außer­dem sei der Bruna-Ring laut der Analyse klar maschinell hergestellt worden“, schreibt sie im Fleisch-Magazin.

Italien oder nicht Italien?

Weitere Vorwürfe drehen sich um das Löschen von Texten im Online-Reiter „Verantwortungsbewusstsein“, einer möglicherweise verheimlichten industriellen Fertigung – statt in Handarbeit hergestellten Ringen – und dem Hinweis, dass Fotos von der Bruna-Website auch auf Alibaba zu finden sind. Gegen letzteres überlegt Bruna juristisch vorzugehen.

Konkret liest sich die Kritik so: „75 Euro inklusive Steuern und Versand. Instagram will davon bezahlt werden, die Website und die Videos kosten, die Influencerinnen, die die Ringe durch die sozialen Netz­e tragen, influencen auch nicht gratis. Um das, was dann noch für den Produzenten übrig bleibt, arbeitet ziemlich sicher in Italien niemand. Mit hoher Wahrscheinlichkeit geht sich das nur aus, wenn man den Ring in irgendeinem Werk industriel­l fertigen lässt, gerne auch in China, und das Ausgangsprodukt dann „veredelt“, auch mit ein bisschen Marketing und Verpackung. So wie es die allermeisten Mitbewerber in der Branche ja auch machen.“

Die Antwort der Bruna-Gründerin

Auf Nachfrage des brutkasten sagen Alessandra Gargiulo, ESG-Managerin und ihr Team – das sich der Kritik als Ganzes stellt, wie betont wird – Folgendes: „Wenn es um die Qualität eines Schmuckstücks geht, ist es wichtig, auf verschiedene Faktoren zu achten. Zum einen auf das Herstellungsverfahren, die Herstellung als solche und zum anderen auf die Materialzusammensetzung. Für den Herstellungsprozess spielen unter anderem Merkmale wie die Qualität des Polierens und der Endbearbeitung, die Beschichtung, eventuell der Verschlussmechanismus oder die Fassung von Steinen, je nachdem, um was für ein Schmuckstück es sich handelt, eine Rolle. Kurz: Es geht um die Details und die Sorgfalt, die mit der Herstellung verbunden sind.“

Darüber hinaus sei natürlich auch die Herstellung als solche und unter welchen (sozialen, ökologischen) Bedingungen sie stattfindet, von großer Wichtigkeit. Bruna arbeite mit Unternehmen zusammen, die beispielsweise – wie erwähnt – beim ‚Responsible Jewellery Council‘ zertifiziert seien. Für die Verwendung von recyceltem Gold und Silber würde das niederösterreichische Unternehmen einen Aufpreis bezahlen.

„Unsere Manufakturen beziehen für uns recyceltes Gold und Silber von Raffinerien, welche die folgenden Kriterien erfüllen: Sie sind in der Liste der konformen Einrichtungen der ‚Responsible Minerals Initiative‘ (RMI) aufgeführt. Dies bedeutet, dass sie den ‚Responsible Minerals Assurance Process, Gold Standard‘ der RMI erfüllen. Ebenfalls sind sie in der ‚LBMA Good Delivery List‘ bzw. nach dem ‚RJC Code of Practices‘ (COP) oder ‚Chain of Custody‘ (COC) zertifiziert. Diese Programme erkennen sich gegenseitig an und orientieren sich alle an den OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsbewusste Lieferketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten, dem Rahmen für bewährte Sorgfaltspflichten für Lieferketten von Mineralien und Metallen“, erklärt Gargiulo weiter.

Die Materialfrage bei Bruna

Für die Zusammensetzung der Materialien gelte bei Bruna, dass sich Sterlingsilber aus Feinsilber und einer Vorlegierung zusammensetze. Obwohl es weltweit mehrere Vorlegierungsformeln gebe, so die ESG-Managerin, hätten die meisten ähnliche Formeln. Es sei daher nicht ungewöhnlich, dass zwei Silberringe einen ähnlichen Materialgehalt aufweisen.

Bei Bruna würde man ihre Sterlingsilberstücke aus den folgenden zwei Gründen als hochwertig ansehen. Erstens: Die Vorlegierung enthalte kein Nickel, das zwar die Herstellung erleichtere, aber als häufige Ursache für allergische Kontaktdermatitis gelte. In Europa würde dies im Gegensatz zu einigen anderen Ländern streng kontrolliert.

Zweitens: Die Vorlegierung enthalte auch einige antioxidative Elemente wie Silizium. Dies trage dazu bei, den Anlaufprozess des Silberschmucks zu verlangsamen, so das Bruna-Team.

„Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Materialzusammensetzung von zwei Schmuckstücken einander ähneln kann, aber doch wichtige Unterscheidungsmerkmale aufweisen. Wir kennen weder den Ring von Alibaba noch die Details der Testergebnisse und können an dieser Stelle nur für unser Schmuckstück sprechen. Die Frage ist somit nicht wirklich, warum unser Schmuckstück teurer ist, sondern vielmehr zu welchem Preis heute ein Produkt für nur drei oder vier Euro angeboten werden kann und gleichzeitig die Rechte und Würde der Menschen entlang der Lieferkette geachtet und Umweltstandards eingehalten werden können“, sagt Gargiulo.

Handgefertigt bedeutet…

Zum Vorwurf der industriellen Fertigung statt Handwerksarbeit erklärt die Managerin, dass der Schmuck von Bruna von qualifizierten Schmuckmacher:innen in sorgfältiger Handarbeit hergestellt werde.

Sie sagt: „In diesem Zusammenhang bedeutet ‚handgefertigt‘, dass jedes Stück in erster Linie durch manuelle Arbeit entsteht, ohne den Einsatz von automatisierten Maschinen. Die Herstellung von Schmuck kann bis zu 100 Schritte umfassen – von der Digitalisierung des ersten Entwurfs zum fertigen Schmuckstück – und erfordert Fachwissen, Sorgfalt, traditionelles Handwerk und moderne Technologien. Für bestimmte Arbeitsschritte, wie beispielsweise das Plattieren und Gießen, können spezialisierte Geräte eingesetzt werden – standardisierte Prozesse bei der Schmuckherstellung. Die zentralen Schritte unserer Schmuckherstellung werden jedoch sorgfältig von Hand ausgeführt. Dazu gehören: Modellbau und Endbearbeitung, Formschneiden, Feilen mit Schleifpapier, Löten und Zusammensetzen, manuelles Setzen von Steinen, manuelles Polieren, Auffädeln von Perlen und Zusammensetzen sowie die Steinsortierung. Zeitintensive Prozesse, welche Fachwissen, Sorgfalt, traditionelles handwerkliches Geschick und ein Auge für das Detail fordern.“

Und weiter: „An dieser Stelle noch der Hinweis zur Einordnung des (Anm.: im Artikel erwähnten) Testergebnisses: Röntgenmaschinen können das Material eines Schmuckstückes analysieren, aber nicht feststellen, wie es gefertigt wurde. In diesem Zusammenhang ist die Einschätzung, unser Ring sei ‚eindeutig maschinell hergestellt‘ für uns schwer nachvollziehbar. Wir gehen davon aus, dass diese Annahme aufgrund verschiedener Indikatoren wie Präzision, Gleichmäßigkeit, einer glatten Oberflächenstruktur und Endbearbeitung getroffen wurde. Diese Faktoren sind in diesem Fall aber das Ergebnis hochwertiger und qualifizierter Arbeit.“

„Kritik als Chance“

Der Bericht im Fleisch-Magazin hat nicht nur auf große Kritik auf Social Media geführt, sondern auch Kooperationen mit Influencern beendet. Und auch etwas bei Bruna verändert.

„Wir sehen die geäußerte Kritik als Chance für positive Veränderungen und Ansporn, unser Engagement für Transparenz und ethische Geschäftspraktiken weiter zu verstärken. Einen wichtigen Meilenstein haben wir hier bereits im April mit der Veröffentlichung unseres Impact Reports erreicht – und so suchen wir auch weiterhin nach Möglichkeiten, die Transparenz und Kommunikation in Bezug auf das Thema zu verbessern und unser Wissen über die Branche und die Schmuckherstellung zu vermitteln“, so Gargiulo abschließend.

„Darüber hinaus ist ein kritischer, sorgfältiger Umgang mit unseren Werbeattributen auch für die Zukunft kontinuierlich wichtig. In den letzten vier Jahren haben wir unseren Weg der Verantwortung, unser Team und unsere Ziele ausgebaut, gestärkt und erweitert, durch praktisches Handeln gelernt und ein besseres Verständnis dafür gewonnen, was wir als Marke tun können und was wir als Branche verbessern möchten. Und genau das möchten wir auch in Zukunft fortführen, mit dem Ziel, Schmuckstücke zu kreieren, die für ihre Träger:innen etwas Besonderes sind.“

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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