11.03.2026
E-COMMERCE

Niceshops-Zahlen 2025: Umsatzerwartung übertroffen – bislang erfolgreichstes Jahr

Das steirische E-Commerce-Scaleup Niceshops veröffentlichte ausgewählte Zahlen für das Geschäftsjahr 2025. Noch 2024 hatte man 20 Prozent der Belegschaft abbauen müssen.
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Die Niceshops-Geschäftsführung v.l.n.r.: Roland Fink, Carina Hödl und Christoph Schreiner | (c) Niceshops
Die Niceshops-Geschäftsführung v.l.n.r.: Roland Fink, Carina Hödl und Christoph Schreiner | (c) Niceshops

Nach einem massiven Wachstumsschub in der Coronakrise erlebte das steirische E-Commerce-Scaleup Niceshops ab 2022 einen Dämpfer, der im Abbau von rund 20 Prozent der Belegschaft im Jahr 2024 gipfelte (brutkasten berichtete). Vergangenes Jahr verkündete man dann aber schon zum Halbjahr die Rückkehr in die Gewinnzone und wies ein Umsatzziel von 160 Millionen Euro für das Gesamtjahr aus.

EBITDA auf 8 Mio. Euro erhöht

Wie aus nun kommunizierten Zahlen hervorgeht, konnte dieses Ziel letztlich übertroffen werden. Demnach stieg der Umsatz um rund 20 Prozent auf 169 Millionen Euro. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) erhöhte sich dabei auf acht Millionen Euro. 2025 sei damit das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte gewesen. Dafür wurden etwa zwei Millionen Pakete aus dem Logistikzentrum im südoststeirischen Saaz in 80 Länder versendet. Die Exportquote habe dabei 88 Prozent betragen. Eine besonders starke Performance habe man in der Schweiz, in Ungarn und Polen erzielt. Die Märkte Rumänien und Norwegen wurden neu erschlossen.

„Systemstärke ermöglicht es uns, neue Märkte und Shop-Konzepte effizient zu integrieren“

Dabei sei die Entwicklung im europäischen Onlinehandel insgesamt „eher verhalten“, betont man bei Niceshops. „Die Verzahnung von selbst entwickelter Technologie, leistungsfähiger Logistik und einer klar aufgebauten Organisation bilden die Grundlage unseres Wachstums. Von herausragender Bedeutung sind unsere Kolleg:innen, die Tag für Tag Verantwortung übernehmen und mit Herzblut bei der Sache sind“, kommentiert Co-Geschäftsführerin Carina Hödl. „Diese Systemstärke ermöglicht es uns, neue Märkte und Shop-Konzepte effizient zu integrieren.“

30 spezialisierte Online-Shops – Diversifikation als Stabilitätsfaktor

Insgesamt betreibt Niceshops rund 30 spezialisierte Online-Shops in unterschiedlichen Produktkategorien in bis zu 18 Sprachen. Im Laufe der Zeit wurden dafür auch mehrere Online-Shop-Startups aufgekauft, etwa 9WeineCosmeterie oder Shöpy (nach dem Exit auf 42things umbenannt). Die Diversifikation reduziere Abhängigkeiten einzelner Märkte und stabilisiere das Geschäftsmodell auch in volatilen Phasen, heißt es vom Scaleup. „Wir kombinieren spezialisierte Shop-Welten mit einer zentralen Technologie- und Logistikplattform. Damit können wir Skaleneffekte entlang der gesamten Wertschöpfung realisieren“, sagt Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner.

50 Neueinstellungen 2026 geplant

Dieses Jahr plant Niceshops, rund 50 weitere Mitarbeiter:innen einzustellen. Aktuell sind etwa 400 Personen für das Unternehmen tätig. Neben Nachhaltigkeit – etwa durch 100 Prozent Ökostrom, plastikfreien Versand und eine Retourenquote von nur drei Prozent lege man besonders Wert auf eine familienfreundliche und wertschätzende Unternehmenskultur, für die man bereits mehrfach ausgezeichnet worden sei, heißt es vom Scaleup. „Unser Anspruch war immer, wirtschaftlichen Erfolg mit einer klaren Wertebasis zu verbinden“, sagt dazu Gründer und Co-Geschäftsführer Roland Fink. „Dass wir 2025 beides unter Beweis stellen konnten, bestätigt unsere nachhaltige Entwicklung.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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