06.05.2022

Wie niceshops mit dem Joint Venture „Geero“ Lieferproblemen bei E-Bikes den Kampf ansagt

Das österreichische E-Commerce-Unternehmen niceshops hat bereits im Jahr 2016 gemeinsam mit der österreichischen E-Bike Schmiede Bikee das Joint Venture "Geero" ins Leben gerufen. Mit Hilfe einer eigenes entwickelten Software beugt man aktuell Lieferkettenprobleme im E-Bike-Segment vor.
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niceshops
(c) Niceshops

Die Lieferkettenprobleme im Welthandel spitzen sich durch die Pandemie und nicht zuletzt aufgrund des Ukraine-Kriegs aktuell weiter zu. Besonders betroffen ist dabei das E-Bike-Segment. Teilweise werden Bestellungen bis zu drei Jahre im Voraus geordert, da Rahmen, Schaltungen oder Akkus fast ausschließlich in Fernost produziert werden. Zudem wird die Produktion immer wieder aufgrund von pandemiebedingten Werksschließungen in China zurückgeworfen. Im schlimmsten Fall sind gewisse Ersatzteile und Komponenten aktuell gar nicht lieferbar.

Geero: Joint Venture zwischen niceshops und Bikee

Das bereits 2016 gegründete Joint Venture „Geero“ des österreichischen E-Commerce-Unternehmen niceshops und dem österreichischen E-Bike Herstellers Bikee hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Lieferschwierigkeiten den Kampf anzusagen. Hinter Bikee stecken die beiden steirischen Brüder Michael und Tomy Rath, die das E-Bike „Geero“ entwickelt haben.

Gemeinsam mit niceshops wurde in den letzten Jahren ein internationales Lieferanten- und Onlineshop-Netzwerk auf die Beine gestellt. Hochwertige Komponenten namhafter Hersteller werden dabei im südsteirischen Wagna zusammengebaut, pulverbeschichtet und montiert. Reparatur und Service erfolgen im oststeirischen Saaz. Damit soll auch die Wertschöpfung in Österreich bleiben. Mehr als 40 heimische Mitarbeiter:innen finden laut niceshops mittlerweile durch Geero eine Beschäftigung.

(c) Geero

Das E-Bike verfügt laut den Bikee Gründern über weniger als 20 Kilogramm und einen entnehmbaren Akku. Dieser soll im Idealfall eine Reichweite von rund 100 Kilometern aufweisen. Zudem gewährt Geero auf den Akku freiwillig drei Jahre Garantie, wohlgemerkt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen zwei Jahren Gewährleistung. Auf Rahmen und Gabel gibt es sogar zehn Jahre. Garantie. Wer das E-Bike „Geero“ vor dem Onlinekauf ausprobieren möchte, kann in 50 Regionen in Österreich und Deutschland eine kostenfreie Probefahrt online buchen.

Software berechnet Bestellungen im Voraus

Durch das gebündelte Markt- und Logistik-Know-how und die eigene Produktion in Wagna ist man laut niceshops im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt das gesamte Jahr 2022 in der Lage, das gewünschte E-Bike zu liefern. Im Vorjahr war das mehr als 3.500 Mal der Fall.

Im Logistikzentrum im steirischen Saaz berechnet außerdem eine von niceshops eigens entwickelte Software aufgrund der Lieferhistorie, wie weit ein Produkt im Voraus geordert werden muss. Die Bestellungen erfolgen automatisch. Das intelligente System passt die Orderzeiten an die jeweiligen Lieferant:innenketten und Marktverhältnisse um Tage, Wochen und Monate an.

Die Strategie und das Wachstum hinter niceshops

Das Joint Venture von niceshops ist nur eines von vielen Feldern, in denen der österreichische E-Commerce Spezialist aktiv ist. niceshops mit Hauptsitz im steirischen Saaz und Standorten in Graz, Wien und Ulm betreibt mehr als 40 verschiedene Shop-Portale mit mehr als einer Million aktiven Kund:innen. Die Exportquote beläuft sich dabei auf rund 80 Prozent, wofür das Unternehmen auch mit dem österreichischen Exportpreis ausgezeichnet wurde.

Das rasante Wachstum von niceshops wurde in der Vergangenheit durch die Übernahme von rund einem Dutzend Startups befeuert. Das Unternehmen setzt dabei auf zahlreiche Nischenshops, die ganz unterschiedliche Kundensegmente von Trachtenmode über Swimming-Pools und regionale Spezialitäten bis zu Edel-Brennholz und 3D-Druck-Zubehör abdecken. Mehr über das Wachstum des Unternehmens könnt ihr auch hier nachlesen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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