05.03.2025
NEUE SCHWERPUNKTE

NFTs tot?: Wie ein NÖ-Impact-Startup Token als Kundenbindung nutzt

Anja Grundböck hat ihr St. Pöltner Startup New World Guardians im März 2022 gestartet und hatte sehr schnell ein großes Team beisammen. Parallel dazu brach jedoch der Krypto- und NFT-Markt ein und stellte sie vor Schwierigkeiten. Sie startete bereits im Vorjahr eine Neukonzeptionierung und eröffnete heuer, passend zur neuen Strategie, einen Marktplatz, über den auch andere Brands verkaufen können. Die Gründerin erklärt ihre neue Schwerpunktsetzung.
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New World Guardians, Miss Slovakia NFT
(c) NWG - Miss Slovakia Frederika Kurtulikova war das erste NFT-Model für New World Guardians.

Man hört es immer wieder. In einer gesellschaftlich konsensualen Übereinkunft schallt es von allen Seiten her: NFTs sind tot. War der NFT-Markt Ende 2021 laut Daten von Chainalysis 41 Milliarden US-Dollar schwer, kam in den Jahren danach der Einbruch. Längst zur Geschichte zählen der Verkauf von Beeples digitalem Werk Everydays: The First 5000 Days um 69,35 Millionen US-Dollar, die verdiente Million von Sultan Gustaf Al Ghozali, der mit 933 Selfies reich wurde oder das einfache Bild eines Stocks namens „Twig“, der 1.200 US-Dollar wert war. Von Bored-Ape- oder dem Crypto-Punks-Hype gar nicht zu reden.

Klimt, Kahlo und Meta

Im Mai 2022 gab es hierzulande einen Preisverfall der Klimt-NFTs um 87 Prozent; im November des gleichen Jahres wurden nur vier von 10.000 Non-Fungible Tokens eines Frida-Kahlos-Gemäldes verkauft. Und Meta, das anfänglich noch euphorisch auf den NFT-Zug aufgesprungen war, stellte 2023 seine Funktion für NFTs ein.

Die New World Guardians-Gründerin Anja Grundböck gesteht, dass sie, wie viele andere, vor einer bestimmten Erkenntnis in einer „Bubble“ gefangen war. In einer, vergleichbar mit der Goldgräberzeit, wo es nur darum ging, schnell Geld zu machen. „Das war eine Herausforderung für mich“, sagt sie. „Sieht man sich heute noch erfolgreiche Projekte an (Anm.: Hugo Boss Membership-Programm XP), so weiß man, dass NFTs mit ‚real life assets‘ verbunden werden müssen.“

Sie hat daher, wie bereits im Vorjahr angedeutet, neue Schwerpunkte gesetzt, um ihre Vision von positivem Impact auf die Welt weiterzuverfolgen. Konkret einen Marktplatz, über den (anfangs gab es „nur“ eine eigene Kollektion von New World Guardians) auch andere Brands verkaufen können. Die angebotenen Produkte unterliegen dabei mehreren Kriterien. Sie müssen vegan und tierleidfrei sein; die Unternehmen müssen dabei nachhaltig arbeiten. Wie etwa zwei Firmen aus Polen, die Schuhe und Taschen aus Oliven- und Weintrauben-, Kaktus-, Korn- oder Apfelleder produzieren. In Frankreich und Portugal gibt es noch Partner, die Sneakers aus Hanf herstellen. Zudem hat man eine eigene New World Guardians-Kollektion gemeinsam mit Stanley/Stella entwickelt.

New World Guardians: „Nicht wie andere Marktplätze“

Das Ziel von Grundböck ist es, über die nächsten Jahre 100 Brands auf den Marktplatz zu bringen. „Aber wir wollen nicht wie andere Marktplätze werden, wo alles sehr unübersichtlich ist“, sagt sie. „Selbst bei nachhaltigen weiß man nicht immer, ob alles auch ‚wirklich nachhaltig‘ ist. Viele haben mehrere Kriterien und oft reicht es dort aus, wenn man zwei erfüllt und schon darf man auf den Marktplatz rein. Wir wollen die vegane, vegetarische Zielgruppe ansprechen, ohne dass sie verwirrt werden. Ein Shop sein, wo man weiß, dass alles mit den eigenen Werten übereinstimmt.“

Die NFTs dienen New World Guardian nun primär als Kundenbindungsprogramm. Im Besitz eines Tokens hat man die Möglichkeit, sich beim Checkout mit der Wallet zu verbinden und Rabatte zu erhalten. Künftig sollen auch exklusive Kollektion für NFT-Besitzer:innen folgen. Jene können sich über eine eigene Metaverse-Galerie vernetzen.

(c) NWG – Die Metaverse-Galerie für NFT-Besitzer:innen.

Der Switch von NFTs zum Kundenbindungstool liegt darin begründet, dass die Idee mittels Token-Verkauf Hilfsprojekte zu unterstützen, nicht den Anklang gefunden hat, wie erhofft. „Dies wurde nicht so geschätzt, wie ich es mir gedacht habe“, gesteht Grundböck, die fünf bis zehn Prozent ihres Umsatzes an bisher sechs Organisationen spendet. „Die Vision ist es, und das war der Ur-Gedanke, damit etwas zu bewegen.“ Der Fokus liegt dabei, kleine und unterrepräsentierte Hilfsprojekte zu unterstützen.

(c) NWG – New World Guardians-Gründerin Anja Grundböck mit Jessica, dem erstes Patenkind, das über das Hilfsprojekt „One Heart Umonuho“ unterstützt wurde.

Denn: „Bei den großen NGOs fließt viel Geld in die Verwaltung“, weiß Grundböck. „Bei unseren Projekten kenne ich die Gründer persönlich und weiß, wohin das Geld geht. Sie haben kein Budget für Marketing und brauchen jemanden, der sie unterstützt.“

New World Guardians, NFT, Cesar Sampson, Miss Slovakia
(c) NWG – Cesár Sampson (Mitte) und Miss Slovakia Frederika Kurtulikova bei einem der Hilfsprojekte (RespekTurtle) von New World Guardians.

New World Guardians selbst erhält auch prominente Unterstützung: Musiker Cesár Sampson, der 2018 für Österreich den dritten Platz beim Eurovision Song Contest erreichte und seine Frau Frederika Kurtulikova (Miss Slovakia 2019 und erstes New-World-Guardian-NFT-Model) teilen die Vision der Gründerin einer nachhaltigen und tierleidfreien Welt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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