11.03.2021

NFT-Rekord: Dieses digitale Kunstwerk wurde für 69,35 Mio. Dollar versteigert

Für das Werk "Everydays: The First 5000 Days" des US-Künstlers Beeple gingen 353 Gebote beim traditionsreichen britischen Auktionshaus Christie's ein.
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Es war die erste NFT-Auktion bei Christie's.
Es war die erste NFT-Auktion bei Christie's. (c) Adobe Stock - Tobias Arhelger

Der Hype um Non-Fungible Tokens (NFTs) und digitale Kunst hat einen neuen Höhepunkt gefunden: Ein Werk des US-Künstlers Beeple wurde am Donnerstagnachmittag vom traditionsreichen britischen Auktionshaus Christie’s für 69,35 Mio. US-Dollar versteigert – eine Rekordsumme für ein digitales Kunstwerk.

353 Gebote waren schließlich abgegeben worden. Seit unserem Bericht dazu aus der Vorwoche hatte sich der Betrag noch einmal massiv erhöht. Damals war das höchste Gebot bei 3,25 Millionen US-Dollar gelegen.

„Everydays: The First 5000 Days“ von Beeple

Bei dem Kunstwerk handelt es sich um eine aus 5.000 Teilbildern bestehende Collage mit dem Namen „Everydays: The First 5000 Days“. Der Künstler hat dazu nach eigenen Angaben für 14 Jahre jeden einzelnen Tag jeweils einen kleinen Teil des Werks geschaffen.

So sieht das versteigerte Werk aus | Foto: Christie’s

Für Christie’s war es die erste Versteigerung eines rein digitalen Kunstwerks. Die Auktion wurde gemeinsam mit dem NFT-Marktplatz MakersPlace abgehalten. Bei NFTs handelt es sich um einzigartige und nicht austauschbare Token, die das Nutzungsrecht an einem digitalen Objekt repräsentieren. Meist wird dafür die Ethereum-Blockchain verwendet, so auch in diesem Fall.

Gebote konnten ab dem 25. Februar abgegeben werden. „Der erste Tag war eines der magischsten Ereignisse im meiner Auktionskarriere“, wird Noah Davis, der zuständige Mitarbeiter bei Christie’s, von Bloomberg zitiert. „Ich habe so etwas noch nie zuvor gesehen“. Innerhalb der ersten acht Minuten hätten rund 20 Bieter den Preis bereits auf 1 Million Dollar hochgepusht. „Nur drei dieser Bieter waren vorher bei uns bekannt“, sagte Davis. Er vermutet, dass es sich bei den übrigen um Personen aus der Krypto-Community gehandelt habe.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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