11.03.2021

NFT-Rekord: Dieses digitale Kunstwerk wurde für 69,35 Mio. Dollar versteigert

Für das Werk "Everydays: The First 5000 Days" des US-Künstlers Beeple gingen 353 Gebote beim traditionsreichen britischen Auktionshaus Christie's ein.
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Es war die erste NFT-Auktion bei Christie's.
Es war die erste NFT-Auktion bei Christie's. (c) Adobe Stock - Tobias Arhelger

Der Hype um Non-Fungible Tokens (NFTs) und digitale Kunst hat einen neuen Höhepunkt gefunden: Ein Werk des US-Künstlers Beeple wurde am Donnerstagnachmittag vom traditionsreichen britischen Auktionshaus Christie’s für 69,35 Mio. US-Dollar versteigert – eine Rekordsumme für ein digitales Kunstwerk.

353 Gebote waren schließlich abgegeben worden. Seit unserem Bericht dazu aus der Vorwoche hatte sich der Betrag noch einmal massiv erhöht. Damals war das höchste Gebot bei 3,25 Millionen US-Dollar gelegen.

„Everydays: The First 5000 Days“ von Beeple

Bei dem Kunstwerk handelt es sich um eine aus 5.000 Teilbildern bestehende Collage mit dem Namen „Everydays: The First 5000 Days“. Der Künstler hat dazu nach eigenen Angaben für 14 Jahre jeden einzelnen Tag jeweils einen kleinen Teil des Werks geschaffen.

So sieht das versteigerte Werk aus | Foto: Christie’s

Für Christie’s war es die erste Versteigerung eines rein digitalen Kunstwerks. Die Auktion wurde gemeinsam mit dem NFT-Marktplatz MakersPlace abgehalten. Bei NFTs handelt es sich um einzigartige und nicht austauschbare Token, die das Nutzungsrecht an einem digitalen Objekt repräsentieren. Meist wird dafür die Ethereum-Blockchain verwendet, so auch in diesem Fall.

Gebote konnten ab dem 25. Februar abgegeben werden. „Der erste Tag war eines der magischsten Ereignisse im meiner Auktionskarriere“, wird Noah Davis, der zuständige Mitarbeiter bei Christie’s, von Bloomberg zitiert. „Ich habe so etwas noch nie zuvor gesehen“. Innerhalb der ersten acht Minuten hätten rund 20 Bieter den Preis bereits auf 1 Million Dollar hochgepusht. „Nur drei dieser Bieter waren vorher bei uns bekannt“, sagte Davis. Er vermutet, dass es sich bei den übrigen um Personen aus der Krypto-Community gehandelt habe.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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