27.05.2022

NFT-Hype: Wie er entstanden ist und was man sonst noch wissen sollte

NFTs sind in aller Munde. Die Bedeutung und die Anwendungsfälle sind allerdings vielen noch ein Rätsel. Wie könnte sich der Hype weiterentwickeln?
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Mit dem Verkauf seines NFT-Werks
Mit dem Verkauf seines NFT-Werks "Everydays: the First 5000 Days" brachte der Künstler Beeple einen NFT-Boom ins Rollen. © Ascannio / Adobe Stock

Der Krypto-Markt befindet sich im Bärenmarkt – und auch das Handelsvolumen bzw. die Liquidität im NFT-Markt ist in den letzten Monaten kollabiert. Mit Blick auf die Startupszene, bleibt der Trend dennoch weiterhin deutlich erkennbar. Nicht zuletzt die Präsentation der Blockchain Landscape Austria 2022 hat den Fokus auf NFTs im Blockchain-Ökosystem unterstrichen. Hier ist man sich sicher: NFTs sind gekommen um zu bleiben.

Was ist ein NFT?

Der Begriff NFT steht für “non-fungible Token” und beschreibt ein fälschungssicheres digitales Echtheitszertifikat, das auf einer Blockchain gespeichert wird. Besonders durch die starke Aufmerksamkeit in der Kunstwelt, haben NFTs im letzten Jahr einen regelrechten Boom erlebt. Dabei handelt es sich aber nur um einen von vielen möglichen Anwendungsfällen. Bevor die Kunst das Thema vereinnahmt hat, hat man allgemein eher von Tokenisierung gesprochen.

Die einzigartigen kryptographischen Token werden dabei als Eigentumszertifikat mit einer Datei verknüpft – beispielsweise mit einem Bild, einem Video oder einem Zeugnis – was dann auf einer Blockchain hinterlegt wird. Wer beim Wort Blockchain an Kryptowährungen denkt, liegt damit nicht ganz falsch, denn auch digitale Währungen wie Bitcoin und Co basieren auf einem Blockchain-System. Sie sind allerdings nicht nur intangible, sondern auch fungible Token – also austauschbar. Die grundlegenden Eigenschaften von NFTs sind wiederum, dass sie intangible und fungible Assets sind – sie sind nicht greifbar und nicht austauschbar.

“Das gab es bis vor ungefähr fünf Jahren noch nicht. Da waren alle ‘digital Assets’, wie beispielsweise Bitcoin oder Ethereum, noch fungibel. Dann kamen die ersten nicht fungiblen Assets, die in den letzten Jahren extrem viel Aufmerksamkeit und Hype bekommen haben”, meint Krypto-Experte und Serial Entrepreneur, Christopher Obereder im Gespräch mit dem brutkasten.

Verschiedenste Use Cases

Der Prozess, bei dem eine Datei in einen nicht fungiblen Token konvertiert wird, nennt man “minting”. Interessant sind die non-fungible Token für verschiedenste Bereiche – man kennt sie nicht nur aus der Kunst, sondern auch im Bereich der Tokenisierung von Vermögenswerten, der Gaming-, Sport-, oder auch der Musikwelt. Auch die österreichische Startup-Branche hat sich dem NFT-Thema in verschiedensten Formen bereits gewidmet. Neben diversen Kunst-fokussierten Startups, die bspw. Software-Plattformen oder Marktplätze für NFTs bieten (u. a. Loob, LimeWire und artèQ), widmen sich Startups wie Meta Nanos der Gaming-Szene. In ihrem play-to-earn-Metaverse können User:innen Avatar-NFTs kaufen und mit ihnen gegen Geld spielen.

Beeple – Der Beginn des Hypes

Im Februar 2021 wurde das NFT-Werk “Everydays: the First 5000 Days” des US-amerikanischen Künstlers Mike Winkelmann – besser bekannt als Beeple – für 69 Millionen US-Dollar versteigert. In diesem Ausmaß habe das niemand vorhergesehen, stellt Obereder fest. Der Verkauf ging viral und Beeple wurde zur weltweiten Legende. Dabei dürfe man zudem nicht vergessen, dass das Ereignis auch das Leben vieler Künstler:innen verändert habe.

Viele sagen, NFTs sind gekommen um zu bleiben. Heißt das, sie können die Welt verändern? Christopher Obereder verweist hier auf einen mehrjährigen Prozess. “Die JPEGs die wir jetzt gerade sehen, werden in dieser Form die Welt nicht verändern. Ich denke, das wird ein langfristiger Prozess, der über fünf bis zehn Jahre andauern wird. Aktuell befinden wir uns eben noch in der ersten Hype-Phase – das Substanzielle, was die Welt verändern wird, ist gerade noch in der Mache.”

Obereder nennt im Gespräch noch ein weiteres Beispiel. So bieten NFTs auch die Möglichkeit, bspw. Zeugnisse fälschungssicher abzubilden. “Im Film ‘Catch Me If You Can’ mit Leonardo DiCaprio in der Hauptrolle, hat dieser sein Harvard-Diplom einfach abgeändert und sich so einige Jobs ermogelt. Mit NFTs wäre das für ihn wesentlich schwieriger gewesen.”

NFTs im Metaverse

Es ist kein Zufall, dass sich Facebook bei der Namensänderung des Unternehmens für den Namen “Meta” entschieden hat. Das fiktive Universum “Metaverse” ist heutzutage in aller Munde. Nicht zuletzt die Erfahrungen der Corona-Pandemie hätten die Menschen in die Metaverse-Welten bewegt, erkennt Obereder. Auch NFTs könnten in dieser neuen Ära einen wichtigen Impact haben, ist sich der Krypto-Experte sicher.

Beispielsweise würden im Metaverse bereits Landverkäufe bzw. virtuelle Immobilien mit NFTs gehandelt. “Manche Preise sind dabei schon ähnlich wie jene in der realen Welt. Man muss aber natürlich beachten, dass man bei diesem Use Case auch Pech haben kann. Wenn man Land im falschen Metaverse besitzt und ein anderes Metaverse gehyped wird, dann hat man nichts davon. Das funktioniert ein bisschen wie eine Soziale Plattform”, erklärt der Krypto-Experte. Dem Metaverse mit den meisten Nutzer:innen würde dementsprechend der höchste Wert zugesprochen werden – genau wie bei einem Sozialen Netzwerk, wo der Wert und die Marktdurchdringung ebenfalls durch die Nutzer:innenzahl bemessen werde.

NFTs als Statussymbole

Einen markanten Unterschied zur realen Welt, möchte der Serial Entrepreneur allerdings ergänzen. „Ich denke, dass Statussymbole in diesen digitalen Welten für viele noch wichtiger werden, als in der echten Welt. NFTs bilden in diesem Fall die Mittel, um jene Assets zu handeln, die als Statussymbol gelten“. Obereder denkt dabei an durchtrainierte Avatare, die in einem schönen Haus leben, oder ein gutes Auto fahren. Zwar gebe es im Gaming-Bereich diese Möglichkeiten teilweise bereits, NFTs würden hier allerdings eine „Cross-Platform-Handelbarkeit“ ermöglichen und damit einen klaren Vorteil bieten.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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