14.12.2020

„NEXTJENERATION“: Deutschland-Start für Wiener User-Tracking-Startup

Das Wiener Startup Jentis launcht mit seiner server-side Tracking-Technologie auf dem deutschen Markt.
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Jentis: Das Gründungsteam v.l.n.r. Klaus Müller, Robert Nachbargauer, Walter Parigger, Thomas Tauchner, Christian Kletzander - NEXTJENERATION
(c) Jentis: Das Gründungsteam v.l.n.r. Klaus Müller, Robert Nachbargauer, Walter Parigger, Thomas Tauchner, Christian Kletzander

Nein, wir haben uns im Titel nicht vertippt. Das Wiener Startup Jentis nennt sein Produkt, angelehnt an den Firmennamen, „NEXTJENERATION“. Die server side Tracking-Lösung des Unternehmens soll als Toolergänzung im Marketing Stack die Qualitätsprobleme und Ineffizienzen konventioneller Trackinglösungen beseitigen und den Website-Betreibern gleichzeitig zu mehr Datenhoheit verhelfen – der brutkasten berichtete bereits.

Beim momentan noch üblichen client-side Tracking erfolgt die Datenerfassung über den Webbrowser des Nutzers. Dieser übermittelt die marketingrelevanten Daten direkt an entsprechende Web Analytics Tools und Advertising-Systeme. „Marktentwicklungen wie die steigende Mobilnutzung und die zunehmende Fragmentierung von Nutzeridentitäten (Multi-Identifier-Welt), gesetzliche Einschränkungen, insbesondere im Bereich der Nutzung von Cookies und der Datenverarbeitung, technologische Entwicklungen wie Ad- und Trackingblocking sowie der Trend zu ‚Privacy by design‘-Produkten führen dabei allerdings zu immer größeren weißen Flecken in der Datenlandschaft“, heißt es von Jentis.

Eigenen Auswertungen des Startups zufolge betragen die durch fehlende bzw. fehlerhafte Daten bedingten Abweichungen zu den tatsächlichen Customer Journeys von Nutzern mehr als 30 Prozent. Hinzu komme das Fehlen von Rohdaten für KI-Anwendungen durch die Datenaggregationen in den Web Analytics Tools, sowie die mangelnde Kontrolle bzw. Souveränität der Website-Betreiber über die generierten Daten und den Datenfluss. Die Folge seien u.a. steigende Kosten durch eine sinkende Mediaeffizienz und zunehmende rechtliche und infrastrukturelle Komplexität.

NEXTJENERATION: Jentis will mit server-side Tracking mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen

Das alles will Jentis mit seiner server-side Tracking-Technologie lösen. „Anders als beim konventionellen Tracking kommt bei ‚JENTIS-NEXTJENERATION‘ anstelle externer Third-Party-JavaScripts ein einziges First-Party-JavaScript auf der Publisher- bzw. Shop-Website zum Einsatz. Dadurch ist die Datenerfassung gegen externe Eingriffe geschützt. Fehlerhafte Daten durch kompromittierende Browser-Erweiterungen und Datenverluste lassen sich so eliminieren und die Datenqualität und User Experience auch mit Blick auf Merkmale wie die Seitenladezeit signifikant steigern“, heißt es vom Startup.

Gleichzeitig erfolge die Datenerfassung nicht über den Webbrowser des Nutzers, sondern über den Jentis TwinServer (server-side Tracking). Dieser sichere den Website-Betreibern nicht nur den Rohdatenbesitz für z.B. den Einsatz von KI und erweiterte Datenanalysen, sondern auch die jederzeitige uneingeschränkte Kontrolle über die Daten und den Datenfluss, u.a. an die zum Einsatz kommenden Web Analytics Tools. Dabei biete man eine DSGVO-konforme Verarbeitung der Nutzungsdaten (Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung) sowie die Datenhaltung im europäischen Datenschutzraum.

Nach einer ersten Implementierung in Österreich erfolgt nun der Rollout in Deutschland. Co-CEO Thomas Tauchner stellt aber klar, dass NEXTJENERATION als Lösung für ganz Europa gedacht ist: „Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Datensouveränität und zum Erhalt einer eigenständigen europäischen Digitalwirtschaft“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

„NEXTJENERATION“: Deutschland-Start für Wiener User-Tracking-Startup

  • Das Wiener Startup Jentis nennt sein Produkt, angelehnt an den Firmennamen, „NEXTJENERATION“.
  • Beim momentan noch üblichen client-side Tracking erfolgt die Datenerfassung über den Webbrowser des Nutzers.
  • Dieser übermittelt die marketingrelevanten Daten direkt an entsprechende Web Analytics Tools und Advertising-Systeme.
  • Dadurch entstehende Probleme will Jentis mit seiner server-side Tracking-Technologie lösen.
  • „Fehlerhafte Daten durch kompromittierende Browser-Erweiterungen und Datenverluste lassen sich so eliminieren und die Datenqualität und User Experience auch mit Blick auf Merkmale wie die Seitenladezeit signifikant steigern“, heißt es vom Startup.

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