27.05.2020

Next Generation EU: „Anreize für private Investitionen“ als eine von drei Säulen

Die EU-Kommission will im Rahmen von "Next Generation EU" 750 Milliarden Euro für die Corona-Hilfe bereitstellen. Für die Verteilung der Gelder - hauptsächlich in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse, gibt es bereits ein genaues Modell.
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Sitzung der EU-Kommission zu Next Generation EU
(c) EU-Kommission / Etienne Ansotte: Sitzung der EU-Kommission zu Next Generation EU

Wie der brutkasten berichtete, machte die EU-Kommission nun unter dem Titel Next Generation EU einen konkreten Vorschlag zu einem 750 Milliarden Euro Corona-Konjunkturprogramm. 500 Milliarden Euro sollen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen vergeben werden, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite. Nicht nur zur Verteilung der Gelder auf die EU-Staaten gibt es schon relativ genaue Angaben (siehe hier). Wie viel Geld in welchen Bereich fließen soll, wurde von der EU-Kommission bereits in Form eines Drei Säulen-Modells relativ genau aufgestellt (hier im Wortlaut wiedergegeben):

+++ Spezialseite Corona & Wirtschaft +++

1. „Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen“

Eine neue Aufbau- und Resilienz-Einrichtung mit 560 Milliarden Euro Budget wird Mittel für Investitionen und Reformen bereitstellen, auch im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der Resilienz der nationalen Volkswirtschaften. Ausgestattet wird sie mit einer „Finanzhilfefazilität“ bis zu 310 Milliarden Euro, und bis zu 250 Milliarden Euro werden als Darlehen bereitgestellt werden können. Die Unterstützung kann von allen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden. wird sich aber auf diejenigen konzentrieren, die am härtesten getroffen wurden und wo der Resilienzbedarf am größten ist.

 Eine im Rahmen der neuen Initiative REACT-EU ab sofort und bis 2022 vorgesehene Aufstockung der derzeitigen Kohäsionsprogramme um 55 Milliarden Euro wird je nach der Schwere der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zugewiesen. Dabei werden auch die Kriterien Jugendarbeitslosigkeit und relativer Wohlstand der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Es wird vorgeschlagen, den Fonds für einen gerechten Übergang bis zu 40 Milliarden Euro aufzustocken, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird mit 15 Milliarden Euro aufgestockt, um ländliche Gebiete dabei zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal erforderlichen strukturellen Veränderungen vorzunehmen und die ehrgeizigen Ziele der neuen Biodiversitäts- und „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie zu erreichen.

2. „Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln“

Ein neues Solvenzhilfeinstrument wird private Ressourcen mobilisieren, um lebensfähigen europäischen Unternehmen in den am härtesten getroffenen Sektoren, Regionen und Ländern dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Es kann ab 2020 umgesetzt werden und wird mit 31 Milliarden Euro ausgestattet mit dem Ziel, 300 Milliarden Euro an Solvenzhilfe für Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen anzuschieben und sie für eine sauberere, digitale und resiliente Zukunft vorzubereiten.

Eine Aufstockung des europäischen Vorzeigeprogramms InvestEU auf 15,3 Milliarden Euro soll private Investitionen in Projekte überall in der EU mobilisieren.

Eine neue, in InvestEU eingebettete Fazilität für strategische Investitionen soll Investitionen bis zu 150 Milliarden Euro in die Förderung der Resilienz vor allem der strategischen Sektoren, die für die grüne und die digitale Wende von Belang sind, und wichtiger Wertschöpfungsketten im Binnenmarkt anschieben mithilfe eines Beitrags des Instruments „Next Generation EU“ in Höhe von 15 Milliarden Euro.

3. „Die Lehren aus der Krise umsetzen“

Ein neues Gesundheitsprogramm, EU4Health, soll mit einem Etat von 9,4 Milliarden Euro die Gesundheitssicherheit stärken und die Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen sicherstellen.

Das Katastrophenschutzverfahren der Union, rescEU, wird mit zwei Milliarden Euro aufgestockt, um das Verfahren auszuweiten und zu stärken, damit die Union in der Lage ist, sich auf künftige Krisen vorbereiten und darauf zu reagieren.

Für Horizont Europa werden 94,4 Milliarden. Euro bereitgestellt, um grundlegende Forschung in den Bereichen Gesundheit und Resilienz sowie grüner und digitaler Wandel zu finanzieren.

Für Maßnahmen im Außenbereich, einschließlich humanitärer Hilfe, sind zusätzliche 16,5 Milliarden Euro vorgesehen, um Europas Partner in der Welt zu unterstützen.

Andere EU-Programme werden gestärkt, damit der künftige Finanzrahmen dem aufbaubedingten Bedarf und den strategischen Prioritäten voll und ganz entspricht. Andere Instrumente werden verstärkt, um den EU-Haushalt flexibler und reaktionsfähiger zu machen.

⇒ Mehr Informationen auf der Page der EU-Kommission

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Next Generation EU: „Anreize für private Investitionen“ als eine von drei Säulen

  • Wie der brutkasten berichtete, machte die EU-Kommission nun unter dem Titel Next Generation EU einen konkreten Vorschlag zu einem 750 Milliarden Euro Corona-Konjunkturprogramm.
  • 500 Milliarden Euro sollen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen vergeben werden, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite.
  • Die EU-Kommission veröffentlichte auch bereits eine Aufstellung der geplanten Verteilung der Gelder auf drei Säulen:
  • 1. „Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen“
  • 2. „Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln“
  • 3. „Die Lehren aus der Krise umsetzen“

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