27.05.2020

Next Generation EU: „Anreize für private Investitionen“ als eine von drei Säulen

Die EU-Kommission will im Rahmen von "Next Generation EU" 750 Milliarden Euro für die Corona-Hilfe bereitstellen. Für die Verteilung der Gelder - hauptsächlich in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse, gibt es bereits ein genaues Modell.
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Sitzung der EU-Kommission zu Next Generation EU
(c) EU-Kommission / Etienne Ansotte: Sitzung der EU-Kommission zu Next Generation EU

Wie der brutkasten berichtete, machte die EU-Kommission nun unter dem Titel Next Generation EU einen konkreten Vorschlag zu einem 750 Milliarden Euro Corona-Konjunkturprogramm. 500 Milliarden Euro sollen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen vergeben werden, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite. Nicht nur zur Verteilung der Gelder auf die EU-Staaten gibt es schon relativ genaue Angaben (siehe hier). Wie viel Geld in welchen Bereich fließen soll, wurde von der EU-Kommission bereits in Form eines Drei Säulen-Modells relativ genau aufgestellt (hier im Wortlaut wiedergegeben):

+++ Spezialseite Corona & Wirtschaft +++

1. „Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen“

⇒ Eine neue Aufbau- und Resilienz-Einrichtung mit 560 Milliarden Euro Budget wird Mittel für Investitionen und Reformen bereitstellen, auch im Zusammenhang mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel und der Resilienz der nationalen Volkswirtschaften. Ausgestattet wird sie mit einer „Finanzhilfefazilität“ bis zu 310 Milliarden Euro, und bis zu 250 Milliarden Euro werden als Darlehen bereitgestellt werden können. Die Unterstützung kann von allen Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden. wird sich aber auf diejenigen konzentrieren, die am härtesten getroffen wurden und wo der Resilienzbedarf am größten ist.

⇒ Eine im Rahmen der neuen Initiative REACT-EU ab sofort und bis 2022 vorgesehene Aufstockung der derzeitigen Kohäsionsprogramme um 55 Milliarden Euro wird je nach der Schwere der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zugewiesen. Dabei werden auch die Kriterien Jugendarbeitslosigkeit und relativer Wohlstand der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

⇒ Es wird vorgeschlagen, den Fonds für einen gerechten Übergang bis zu 40 Milliarden Euro aufzustocken, um den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, den Übergang zur Klimaneutralität zu beschleunigen.

⇒ Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird mit 15 Milliarden Euro aufgestockt, um ländliche Gebiete dabei zu unterstützen, die im Zusammenhang mit dem europäischen Green Deal erforderlichen strukturellen Veränderungen vorzunehmen und die ehrgeizigen Ziele der neuen Biodiversitäts- und „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie zu erreichen.

2. „Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln“

⇒ Ein neues Solvenzhilfeinstrument wird private Ressourcen mobilisieren, um lebensfähigen europäischen Unternehmen in den am härtesten getroffenen Sektoren, Regionen und Ländern dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. Es kann ab 2020 umgesetzt werden und wird mit 31 Milliarden Euro ausgestattet mit dem Ziel, 300 Milliarden Euro an Solvenzhilfe für Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen anzuschieben und sie für eine sauberere, digitale und resiliente Zukunft vorzubereiten.

⇒ Eine Aufstockung des europäischen Vorzeigeprogramms InvestEU auf 15,3 Milliarden Euro soll private Investitionen in Projekte überall in der EU mobilisieren.

⇒ Eine neue, in InvestEU eingebettete Fazilität für strategische Investitionen soll Investitionen bis zu 150 Milliarden Euro in die Förderung der Resilienz vor allem der strategischen Sektoren, die für die grüne und die digitale Wende von Belang sind, und wichtiger Wertschöpfungsketten im Binnenmarkt anschieben mithilfe eines Beitrags des Instruments „Next Generation EU“ in Höhe von 15 Milliarden Euro.

3. „Die Lehren aus der Krise umsetzen“

⇒ Ein neues Gesundheitsprogramm, EU4Health, soll mit einem Etat von 9,4 Milliarden Euro die Gesundheitssicherheit stärken und die Vorsorge für künftige Gesundheitskrisen sicherstellen.

⇒ Das Katastrophenschutzverfahren der Union, rescEU, wird mit zwei Milliarden Euro aufgestockt, um das Verfahren auszuweiten und zu stärken, damit die Union in der Lage ist, sich auf künftige Krisen vorbereiten und darauf zu reagieren.

⇒ Für Horizont Europa werden 94,4 Milliarden. Euro bereitgestellt, um grundlegende Forschung in den Bereichen Gesundheit und Resilienz sowie grüner und digitaler Wandel zu finanzieren.

⇒ Für Maßnahmen im Außenbereich, einschließlich humanitärer Hilfe, sind zusätzliche 16,5 Milliarden Euro vorgesehen, um Europas Partner in der Welt zu unterstützen.

⇒ Andere EU-Programme werden gestärkt, damit der künftige Finanzrahmen dem aufbaubedingten Bedarf und den strategischen Prioritäten voll und ganz entspricht. Andere Instrumente werden verstärkt, um den EU-Haushalt flexibler und reaktionsfähiger zu machen.

⇒ Mehr Informationen auf der Page der EU-Kommission

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Next Generation EU: „Anreize für private Investitionen“ als eine von drei Säulen

  • Wie der brutkasten berichtete, machte die EU-Kommission nun unter dem Titel Next Generation EU einen konkreten Vorschlag zu einem 750 Milliarden Euro Corona-Konjunkturprogramm.
  • 500 Milliarden Euro sollen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen vergeben werden, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite.
  • Die EU-Kommission veröffentlichte auch bereits eine Aufstellung der geplanten Verteilung der Gelder auf drei Säulen:
  • 1. „Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen“
  • 2. „Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln“
  • 3. „Die Lehren aus der Krise umsetzen“

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  • 3. „Die Lehren aus der Krise umsetzen“

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  • 500 Milliarden Euro sollen in Form von nicht-rückzahlbaren Zuwendungen vergeben werden, weitere 250 Milliarden Euro als Kredite.
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  • 1. „Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen unterstützen“
  • 2. „Die Wirtschaft in der EU durch Anreize für private Investitionen ankurbeln“
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