08.10.2025
INVESTMENT

newsrooms: Hansmann und Futter steigen mit 750.000 Euro bei Wiener KI-Startup ein

2024 gegründet, will newsrooms mit seinem KI-Tool für mehr Effizienz in Kommunikationsabteilungen, Agenturen und Redaktionen sorgen.
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© newsrooms
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„Nur eine Person kann zukünftig die Content-Erstellung eines gesamten Verlags übernehmen“, sagt Business-Angel-Legende Hansi Hansmann. Er formuliert damit die Vision des Wiener KI-Unternehmens newsrooms, in das er nun investierte. Die Kommunikationsbranche erlebe die zweite große Disruption nach Search und Social Media. „Mit neuen Tools wie newsrooms kann nun auch in dieser krisenerprobten Branche effizient gearbeitet und Gewinne geschrieben werden“, meint der Investor.

Verschiedene Content-Formate mit einem Mausklick

Konkret arbeitet newsrooms ohne Prompts. „Nutzer können Texte, Dokumente, Audio- oder Videodateien hochladen oder direkt darin Inhalte verfassen, die dann automatisiert in verschiedene Formate wie Blog-Artikel, Pressemitteilungen oder Social-Media-Beiträge transformiert werden. Damit kann ein Text mit nur einem Mausklick an sämtliche Kommunikationskanäle angepasst werden“, heißt es vom Unternehmen. Das soll die Effizienz in Kommunikationsabteilungen, Agenturen und Redaktionen steigern. Dabei lasse sich das Tool sprachlich individuell an User:innen anpassen.

Entstanden ist das 2024 von Erek Stoisser (CEO), Matteo Rosoli (CTO) und Alexander Maitz (Head of AI) gegründete Unternehmen innerhalb der Compass Gruppe von Business Angel Hermann Futter. Im Juni dieses Jahres wurde die Übernahme des Startup-Mediums „Trending Topics“ verkündet, das selbst mit dem Tool arbeitet.

750.000 Euro Investment für newsrooms

Nachdem das Unternehmen im August in den Besitz des Teams überging, sind die beiden „Trending Topics“-Gründer Jakob Steinschaden und Bastian Kellhofer nun laut Firmenbuch-Daten auch größte Anteileigner (je 25 Prozent). Bereits zu diesem Zeitpunkt im August wurde auch Hansi Hansmann mit seiner Romulus Consulting GmbH als Anteilseigner eingetragen (10 Prozent). Hermann Futters Compass Gruppe behielt mit 10 Prozent ebenfalls einen Anteil.

Laut dem Unternehmen handelt es sich dabei um ein „Pre-Seed-Investment“ in Höhe von 750.000 Euro durch die beiden Business Angels (Anm. d. Red.: für gewöhnlich wird jene Phase eines Startups als „Pre-Seed-Phase“ bezeichnet, in der es noch nicht am Markt ist, was hier nicht der Fall ist).

Europa-Expansion geplant

„Die Beteiligung zweier so erfahrener Investoren ist für uns eine Bestätigung unseres Weges und zugleich ein starkes Signal an den Markt“, kommentiert CEO Stoisser. „Mit newsrooms streben wir nicht nur eine Vereinfachung von Arbeitsprozessen an, sondern eine nachhaltige Transformation der Content-Produktion und des Journalismus.“ Nun plane man bereits in den kommenden Monaten die Expansion in andere europäische Märkte.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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