07.11.2024
EXIT

New Fluence: Millionen-Exit für ehemals jüngsten Gründer Österreichs

Die internationale Agenturgruppe 1SP Agency mit Hauptsitz in Hamburg übernimmt das Wiener Influencer-Startup New Fluence zur Gänze. Firma und Marke bleiben erhalten. Die Gründer Moritz Lechner und Chris Pollak verbleiben im Unternehmen.
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Die New Fluence-Gründer Chris Pollak und Moritz Lechner mit Team | (c) Clemens Lechner
Die New Fluence-Gründer Chris Pollak und Moritz Lechner mit Team | (c) Clemens Lechner

In der Startup-Welt werden mitunter ganz besondere Erfolgsgeschichten geschrieben. Eine davon kommt von Moritz Lechner und Chris Pollak – und ist nun noch um eine Facette reicher. 2017 gründete Lechner mit nur 14 Jahren „aus dem Kinderzimmer heraus“ das Startup Freebiebox und wurde damit zum jüngsten Gründer Österreichs. 2021 starteten er und sein sieben Jahre älterer Co-Founder Pollak mit New Fluence ein neues Unternehmen, das auf die automatisierte Abwicklung von Micro-Influencer-Marketingkampagnen spezialisiert ist.

Millionen-Exit an 1SP Agency

Drei Jahre später hat das Startup rund 50 Mitarbeiter:innen, betreut etwa 10.000 Influencer:innen, hat Kunden wie Coca-Cola, Beiersdorf, C&A oder Waterdrop und einen siebenstelligen EBIT (Gewinn vor Steuern und Zinsen) – und verkündet einen Millionen-Exit. New Fluence wird für einen nicht näher bezifferten Millionenbetrag von der internationalen Agenturgruppe 1SP Agency mit Hauptsitz in Hamburg übernommen. Die beiden Gründer bleiben in ihren Positionen. Auch Unternehmen und Marke bleiben im Rahmen der Gruppe erhalten.

New Fluence-Gründer bleiben „voll an Bord“

„Wir sind beide voll an Bord. Wir wollen beide Gas geben und die nächsten Wachstumsschritte gemeinsam mit dem neuen Partner gehen“, sagt Lechner im brutkasten-Talk. Und Pollak ergänzt: „Es bleibt eine eigene Einheit. Wir sind komplett eigenständig und werden dann in der Gruppe die Internationalisierung vorantreiben.“

1SP mit großen Namen als Kunden

1SP Agency betreibt Büros in Deutschland, Schweden, Spanien und England mit mehr als 300 Mitarbeiter:innen und vereint mehr als zehn Agenturen in Europa. Zu den Kunden der Gruppe mit besonderer Spezialisierung auf Gaming und Unterhaltungselektronik zählen Intel, Meta, Samsung, Microsoft und Amazon sowie einige der weltgrößten Gaming-Unternehmen wie Electronic Arts, Epic Games, Square Enix, Warner Bros, CD Projekt Red oder Riot Games.

New Fluence-Exit als Erfüllung eines Traums und bewusste Entscheidung

Der Verkauf an 1SP sei nicht nur die Erfüllung des lang gehegten Traums vom Exit, sondern auch eine sehr bewusste Entscheidung, um mit New Fluence die nächsten Wachstumsschritte gehen zu können, sagt Lechner. Zunächst habe man Gespräche mit unterschiedlichen Unternehmen geführt und sich dann für die Gruppe entschieden. „Was wir bei 1SP und vor allem auch den Geschäftsführern und dem gesamten Team extrem schätzen, ist, dass man merkt, dass Unternehmer dahinter stehen. Das ist kein Großkonzern, sondern das wächst gerade extrem stark und wir haben gemeinsam ganz großes vor“, so der Gründer.

Vom Kinderzimmer über den Rollercoaster zum Exit

In Sachen Unternehmertum weiß er trotz seines immer noch jungen Alters von 21 Jahren, wovon er spricht. „Im Endeffekt habe ich jetzt doch schon sechs , sieben Jahre unternehmerische Erfahrung und ich glaube, du wächst mit jedem Jahr und mit jedem Tag einfach weiter“, sagt Lechner. Das wichtigste sei dabei Durchhaltevermögen. „Durch diesen berühmten Rollercoaster und die Höhen und Tiefen muss man einfach durch. Das ist das A&O, weil viel zu viele einfach aufgeben und das ist etwas, was uns sicher differenziert hat. Es gab auch schwierige Zeiten, wo wir nicht wussten, wie wir das Geld am Ende des Monats zahlen können.“ Letztlich sei es gelungen, Schritt für Schritt funktionierende Prozesse zu etablieren.

Moritz Lechner und Chris Pollak im Talk

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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