23.10.2015

Neustart: Studenten-Startup Studify legt kräftig nach

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Auf Facebook gibt es für jedes Studienfach eine eigene Gruppe, meist sogar mehrere. Skripten und Aufnahmen von Vorlesungen tauschen Studenten über Dienste wie Dropbox und kommuniziert wird via WhatsApp. Warum bieten Universitäten ihren Studenten keine zentrale Plattform, auf der dieser Austausch passieren kann? Gerade technische und wirtschaftswissenschaftliche Hochschulen sollten doch das Know-how dafür haben, könnte man meinen.

„Es ist abschreckend, wenn so eine Lösung von der Uni selbst kommt“.

„Es gibt diese Lösungen, sie werden aber nicht genutzt“, erklärt Andreas Aigner, der gemeinsam mit Alexander Pöllmann die Plattform Studify gegründet hat. „Ich glaube es ist schon alleine abschreckend, wenn so eine Lösung von der Uni selbst kommt. Unabhängige Anbieter werden lieber genutzt“. Studify ist direkt aus dem Studentenalltag entstanden: Aigner und Pöllmann haben sich auf der Uni kennengelernt. Beide haben Wirtschaftsingenieurwesen und Maschinenbau studiert. „Da gab es eine Facebook-Gruppe, die mehr als 3000 Mitglieder gefasst hat“, erinnert sich Aigner. Speziell zu Prüfungszeiten hätte da völliges Chaos geherrscht und es sei schwer gewesen, den Überblick zu behalten. 2012 gründeten die beiden Studienkollegen Studify als geordnetes Forum.

Klischee Garagen-Startup

(c) Studify, vl: Alexander Pöllmann, Andreas Aigner
(c) Studify, vl: Alexander Pöllmann, Andreas Aigner

Mittlerweile ist Studify zu einem großen Netzwerk angewachsen, das 15.000 aktive Nutzer zählt, obwohl es derzeit nur an der WU Wien und der TU Wien aktiv ist. Geleitet wird das junge Startup ganz standesgemäß aus einer Garage heraus. Für den richtigen Silicon-Valley-Spirit sind die beiden Gründer im Keller der Firma von Pöllmanns Vater untergekommen und nutzen eine Garage als Studio für Video-Kurse. Demnächst wird die Plattform in einer komplett überarbeiteten Form unter der URL studify.com starten und zwar mit einem eigenen Bereich für Online-Nachhilfe, für den die zunächst selbstständig gestartete App „Lecturize“ integriert wurde. Kurse, etwa für große WU-Prüfungen, dürfen von erfahrenen Studenten, Lehrern oder Professoren angeboten werden. Studenten bezahlen je nach Kurs bis zu 25 Euro und die „Trainer“ werden als Motivation an dem Umsatz beteiligt.

Studify soll aber viel mehr werden, als ein Forum mit Nachhilfekursen. Das Studenten-Netzwerk soll seine Nutzer durch das ganze Studium begleiten und auch in das Berufsleben führen. Herzstück der Plattform wird ein Feed sein, der den Nutzer über anstehende Prüfungen und Kurse informiert und über die Semester lernfähig sein soll. Hat ein Kurs schon einmal stattgefunden, merkt sich Studify beispielsweise, wann Hausübungen zu erledigen waren und worauf dabei Wert gelegt wurde. „Diese Erfahrung geben wir dann an die jüngeren Studenten weiter“, so Aigner. Das nächste Ziel ist ein Start an der Universität Wien und „wenn das gut funktioniert, wollen wir in die DACH-Region expandieren“. Investoren wollen die beiden erst später an Bord holen. „Wir sind ein sehr kleines Team und wollen jetzt einmal jeden Handgriff selbst machen und genau lernen“, so Aigner.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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