07.09.2022

Neuro Socks: Ex-2Min2Mio-Teilnehmer verliert Verfahren gegen Konsumentenschutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Neuro Socks wegen "irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben" geklagt.
/artikel/neuro-socks-vki
Neuro Socks, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Puls 4/ Gerry Frank - Wolfgang Cyrol hat sich aus Überzeugung "Neuro Socks" auf seine Brust tätowieren lassen.

2019 trat das Tiroler Unternehmen Neuro Socks in der Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Das Produkt-Versprechen sorgte bereits damals für Kritik. Die Socken sollen durch das eingewebte Muster „eine Homöostase im Körper auslösen“ und Träger:innen somit mehr Balance und Stabilität verleihen. Juror Martin Rohla nannte diese Erklärung damals „esoterisch“. Mediashop-Gründerin Katharina Schneider gab sich jedoch überzeugt, investierte und listete das Produkt in ihrem Teleshopping-Kanal.

Neuro Socks-Gründer: „Fake-Vorwürfe“

Danach machte das Unternehmen bald zweistellige Millionenumsätze, wie Gründer Wolfgang Cyrol dem brutkasten 2020 erzählte. Im Interview damals äußerte sich der Gründer auch zu Kritik an seinem Produkt uns sprach von „Neidern“ und „Fake-Vorwürfen“. Man habe 80 Prozent zufriedene Kund:innen. „Wenn zehn schmerzgeplagte Patienten eine Praxis aufsuchen und sie acht ohne Schmerzen verlassen – ist er dann ein guter oder schlechter Therapeut?“, so Cyrol.

Zahlreiche Gesundheits-Versprechen

Anders sieht man das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Denn das Unternehmen verspricht mit seinem Muster (nicht nur in Socken, sondern auch in Einlegesohlen und Pflastern) unter anderem Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung. Das sieht man beim VKI als nicht haltbare Versprechen, da die wissenschaftliche Grundlage fehle.

Landesgericht gibt VKI Recht

Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht: Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.

Neuro Socks: Businesspartner schrieben Positiv-Rezensionen

Zudem schloss dich das Gericht noch in einem weiteren Punkt der Auffassung der Konsumentenschützer:innen an: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden demnach Erfahrungsberichte veröffentlicht, die von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen, ohne dass dies ausgewiesen wurde. Darin sah das Landesgericht Wiener Neustadt ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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