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2019 trat das Tiroler Unternehmen Neuro Socks in der Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Das Produkt-Versprechen sorgte bereits damals für Kritik. Die Socken sollen durch das eingewebte Muster “eine Homöostase im Körper auslösen” und Träger:innen somit mehr Balance und Stabilität verleihen. Juror Martin Rohla nannte diese Erklärung damals “esoterisch”. Mediashop-Gründerin Katharina Schneider gab sich jedoch überzeugt, investierte und listete das Produkt in ihrem Teleshopping-Kanal.
Neuro Socks-Gründer: “Fake-Vorwürfe”
Danach machte das Unternehmen bald zweistellige Millionenumsätze, wie Gründer Wolfgang Cyrol dem brutkasten 2020 erzählte. Im Interview damals äußerte sich der Gründer auch zu Kritik an seinem Produkt uns sprach von “Neidern” und “Fake-Vorwürfen”. Man habe 80 Prozent zufriedene Kund:innen. “Wenn zehn schmerzgeplagte Patienten eine Praxis aufsuchen und sie acht ohne Schmerzen verlassen – ist er dann ein guter oder schlechter Therapeut?”, so Cyrol.
Zahlreiche Gesundheits-Versprechen
Anders sieht man das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Denn das Unternehmen verspricht mit seinem Muster (nicht nur in Socken, sondern auch in Einlegesohlen und Pflastern) unter anderem Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung. Das sieht man beim VKI als nicht haltbare Versprechen, da die wissenschaftliche Grundlage fehle.
Landesgericht gibt VKI Recht
Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht: Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.
Neuro Socks: Businesspartner schrieben Positiv-Rezensionen
Zudem schloss dich das Gericht noch in einem weiteren Punkt der Auffassung der Konsumentenschützer:innen an: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden demnach Erfahrungsberichte veröffentlicht, die von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen, ohne dass dies ausgewiesen wurde. Darin sah das Landesgericht Wiener Neustadt ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.