07.09.2022

Neuro Socks: Ex-2Min2Mio-Teilnehmer verliert Verfahren gegen Konsumentenschutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Neuro Socks wegen "irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben" geklagt.
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Neuro Socks, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Puls 4/ Gerry Frank - Wolfgang Cyrol hat sich aus Überzeugung "Neuro Socks" auf seine Brust tätowieren lassen.

2019 trat das Tiroler Unternehmen Neuro Socks in der Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Das Produkt-Versprechen sorgte bereits damals für Kritik. Die Socken sollen durch das eingewebte Muster „eine Homöostase im Körper auslösen“ und Träger:innen somit mehr Balance und Stabilität verleihen. Juror Martin Rohla nannte diese Erklärung damals „esoterisch“. Mediashop-Gründerin Katharina Schneider gab sich jedoch überzeugt, investierte und listete das Produkt in ihrem Teleshopping-Kanal.

Neuro Socks-Gründer: „Fake-Vorwürfe“

Danach machte das Unternehmen bald zweistellige Millionenumsätze, wie Gründer Wolfgang Cyrol dem brutkasten 2020 erzählte. Im Interview damals äußerte sich der Gründer auch zu Kritik an seinem Produkt uns sprach von „Neidern“ und „Fake-Vorwürfen“. Man habe 80 Prozent zufriedene Kund:innen. „Wenn zehn schmerzgeplagte Patienten eine Praxis aufsuchen und sie acht ohne Schmerzen verlassen – ist er dann ein guter oder schlechter Therapeut?“, so Cyrol.

Zahlreiche Gesundheits-Versprechen

Anders sieht man das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Denn das Unternehmen verspricht mit seinem Muster (nicht nur in Socken, sondern auch in Einlegesohlen und Pflastern) unter anderem Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung. Das sieht man beim VKI als nicht haltbare Versprechen, da die wissenschaftliche Grundlage fehle.

Landesgericht gibt VKI Recht

Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht: Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.

Neuro Socks: Businesspartner schrieben Positiv-Rezensionen

Zudem schloss dich das Gericht noch in einem weiteren Punkt der Auffassung der Konsumentenschützer:innen an: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden demnach Erfahrungsberichte veröffentlicht, die von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen, ohne dass dies ausgewiesen wurde. Darin sah das Landesgericht Wiener Neustadt ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.

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Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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