07.09.2022

Neuro Socks: Ex-2Min2Mio-Teilnehmer verliert Verfahren gegen Konsumentenschutz

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Neuro Socks wegen "irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben" geklagt.
/artikel/neuro-socks-vki
Neuro Socks, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Puls 4/ Gerry Frank - Wolfgang Cyrol hat sich aus Überzeugung "Neuro Socks" auf seine Brust tätowieren lassen.

2019 trat das Tiroler Unternehmen Neuro Socks in der Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Das Produkt-Versprechen sorgte bereits damals für Kritik. Die Socken sollen durch das eingewebte Muster „eine Homöostase im Körper auslösen“ und Träger:innen somit mehr Balance und Stabilität verleihen. Juror Martin Rohla nannte diese Erklärung damals „esoterisch“. Mediashop-Gründerin Katharina Schneider gab sich jedoch überzeugt, investierte und listete das Produkt in ihrem Teleshopping-Kanal.

Neuro Socks-Gründer: „Fake-Vorwürfe“

Danach machte das Unternehmen bald zweistellige Millionenumsätze, wie Gründer Wolfgang Cyrol dem brutkasten 2020 erzählte. Im Interview damals äußerte sich der Gründer auch zu Kritik an seinem Produkt uns sprach von „Neidern“ und „Fake-Vorwürfen“. Man habe 80 Prozent zufriedene Kund:innen. „Wenn zehn schmerzgeplagte Patienten eine Praxis aufsuchen und sie acht ohne Schmerzen verlassen – ist er dann ein guter oder schlechter Therapeut?“, so Cyrol.

Zahlreiche Gesundheits-Versprechen

Anders sieht man das beim Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser klagte Neuro Socks wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Denn das Unternehmen verspricht mit seinem Muster (nicht nur in Socken, sondern auch in Einlegesohlen und Pflastern) unter anderem Schmerzlinderung, Hilfe bei Knie- und Rückenproblemen, Unterstützung des Immunsystems, die Vermeidung von Erkrankungen durch Viren oder Bakterien, eine verbesserte Regeneration oder eine gesteigerte Fettverbrennung. Das sieht man beim VKI als nicht haltbare Versprechen, da die wissenschaftliche Grundlage fehle.

Landesgericht gibt VKI Recht

Das Landesgericht Wiener Neustadt gab dem VKI nun Recht: Kunden würden die Angaben so auffassen, dass die Produkte eine arzneimittelgleiche Wirkung hätten, indem sie etwa die Verwendung von Schmerzmitteln überflüssig machen. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen seien nur zulässig, sofern sie sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen. Das sei bei den von Neuro Socks vertriebenen Produkten aber nicht der Fall und die Werbung daher unzulässig.

Neuro Socks: Businesspartner schrieben Positiv-Rezensionen

Zudem schloss dich das Gericht noch in einem weiteren Punkt der Auffassung der Konsumentenschützer:innen an: Auf einer von Neuro Socks betriebenen Facebook-Seite wurden demnach Erfahrungsberichte veröffentlicht, die von auf Provisionsbasis arbeitenden Businesspartnern von Neuro Socks stammen, ohne dass dies ausgewiesen wurde. Darin sah das Landesgericht Wiener Neustadt ebenfalls eine irreführende Geschäftspraktik.

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Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Innovationsminister Peter Hanke (Archivbild) | (c) BKA/Paul Gruber
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Sie wird regelmäßig als möglicher Hebel genannt, um Startups abseits von klassischen Förderungen staatlich zu unterstützen: die öffentliche Beschaffung. Gleichzeitig wird kritisiert, dass diese oft nicht die kommunizierten Zielsetzungen, etwa in der Stärkung der heimischen Innovationslandschaft, widerspiegelt. Das will die österreichische Bundesregierung nun mit einem „nationalen Aktionsplan Strategische Öffentliche Beschaffung“ ändern, der bis Jahresende unter Federführung von Wirtschafts- und Innovationsministerium ausgearbeitet werden soll.

Öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für Startups etablieren

Der Aktionsplan soll „als Handlungsleitfaden für den Bund, seine Beteiligungen sowie weitere öffentliche Auftraggeber dienen“. Ziel sei es, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und europäische Wertschöpfung stärker in Beschaffungsprozessen zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt liege darauf, öffentliche Auftraggeber stärker als Erst- und Referenzkunden für innovative Unternehmen und Startups zu etablieren. Damit sollen „neue Technologien schneller zur Marktreife gelangen und zusätzliche Impulse für Wachstum und privates Kapital entstehen“.

Hanke: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß“

Innovationsminister Peter Hanke führt aus: „Mit rund 70 Milliarden Euro jährlich verfügt der Staat über enorme Gestaltungskraft. Diese wollen wir künftig gezielt einsetzen, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts zu stärken und europäische Souveränität auszubauen.“

Hier gelte es neue Wege zu gehen: „Das Billigstbieterprinzip ist in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Wir brauchen eine Beschaffung, die europäische Souveränität und Innovationskraft in den Vordergrund stellt“, so Hanke. Der Staat soll dabei „als Ankerkunde vorangehen“ und innovativen Unternehmen die Möglichkeit geben, ihre Lösungen erstmals im Markt einzusetzen. „Das stärkt unsere Startups, schafft heimische Wertschöpfung und macht Österreich technologisch unabhängiger“, meint der Minister. Bundesbeteiligungen wie die ÖBB und ASFINAG seien dabei bereits Vorreiter. Ziel sei es, dass die Republik ihre Rolle als Eigentümer konsequenter ausbaue.

Und Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer ergänzt: „Der Staat soll nicht nur einkaufen, sondern Innovationen den Weg in den Markt ebnen. Wenn die öffentliche Hand als Erst- und Referenzkunde vorangeht, schaffen wir Marktchancen für heimische Unternehmen, stärken europäische Wertschöpfung und machen aus Innovation schneller wirtschaftlichen Erfolg. Genau diesen Paradigmenwechsel treiben wir jetzt voran.“

Spinoff-Gründungen als konkrete KPI für „Austrian Quantum Cluster“

Zeitgleich geben die beiden Minister per Aussendung auch ein Update zu weiteren Maßnahmen im Bereich der in der Industriestrategie 2035 (brutkasten berichtete) definierten Schlüsseltechnologien. In der AI Factory Austria seien demnach 53 von insgesamt 80 Millionen Euro Projektkosten als Investition in einen Supercomputer vorgesehen, der kommendes Jahr in Wien in Betrieb gehen soll.

Zudem nennen die Ministerien einige KPIs für den „Austrian Quantum Cluster“, in den heuer 30 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich fließen (brutkasten berichtete). Demnach soll der „erste Megacluster Österreichs“ unter der Ägide von aws (Austria Wirtschaftsservice), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft), CDG (Christian Doppler Forschungsgesellschaft) und FWF (Wissenschaftsfonds) etwa mindestens fünf Spinoffs hervorbringen und mindestens acht Millionen Euro Folgeinvestitionen für Startups bzw. Scaleups hebeln. „Wir wollen Quantentechnologie nicht nur erforschen, sondern in Österreich entwickeln, produzieren und vermarkten. Unser Ziel ist klar: Aus Spitzenforschung soll Spitzenindustrie werden“, kommentiert Hattmannsdorfer. Dabei setze man auf „Fokus statt Gießkanne“.

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