20.01.2025
EXIT

Neural Magic: „Großer Exit“ an IT-Riesen Red Hat für AI-Startup mit ISTA-Professor

IT-Riese Red Hat übernimmt das US-KI-Startup Neural Magic, in dem Dan Alistarh, Professor am Institute of Science and Technology Austria (ISTA), eine zentrale Rolle spielt.
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Neural Magic - ISTA-Professor Dan Alistarh | (c) Nadine Poncioni
ISTA-Professor Dan Alistarh | (c) Nadine Poncioni

Für das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) in Klosterneuburg ist es definitiv eine Erfolgsgeschichte: Das KI-Startup Neural Magic, in das neben Forschung am MIT auch solche am ISTA geflossen ist, wird vom Open-Source-Weltmarktführer Red Hat übernommen. Ein Kaufpreis wurde dabei nicht genannt, es handle sich aber um einen „großen Exit“, heißt es in einer Aussendung. Nachdem das Unternehmen direkt im Boom-Feld Generative AI tätig ist, kann durchaus von einer beachtlichen Summe ausgegangen werden. Als Investor war unter anderem Andreessen Horowitz an Bord.

„Bedeutender Meilenstein für das ISTA“

„Diese Übernahme ist ein bedeutender Meilenstein für das ISTA, da Neural Magic das erste Startup ist, das mit dem Institut zusammenarbeitet und erfolgreich einen großen Exit erzielt“, heißt es von ISTA in einer Aussendung. Konkret spielt ISTA-Professor Dan Alistarh als Gründungsmitarbeiter und Leiter der Machine Learning-Forschung eine zentrale Rolle im Startup. Gegründet wurde das Unternehmen von den MIT-Wissenschaftlern Alex Matveev und Nir Shavit.

Effizientere LLMs durch Neural-Magic-Technologie

Die Technologie von Neural Magic macht Large Language Models (LLMs) effizienter. Konkret werden mit der Software generative KI-Inferenz-Workloads beschleunigt. Das soll die Hardwarekosten und den Energieverbrauch „drastisch“ senken und den Einsatz von generativer KI somit kostengünstiger und umweltfreundlicher machen.

Red Hat will mit Integration „LLM-Workloads in hybriden Cloud-Umgebungen optimieren“

Red Hat will die Technologie nun in sein Angebot integrieren. Konkret soll das Kund:innen ermöglichen, „LLM-Workloads in hybriden Cloud-Umgebungen zu optimieren, bereitzustellen, zu skalieren und dabei die volle Kontrolle über die Wahl der Infrastruktur, die Sicherheitsrichtlinien und den Lebenszyklus der Modelle zu behalten“, heißt es vom Unternehmen.

Matt Hicks, Präsident und CEO von Red Hat, kommentiert: „KI-Workloads müssen überall dort ausgeführt werden, wo Kund:innendaten in der Hybrid-Cloud gespeichert sind. Dies macht flexible, standardisierte und offene Plattformen und Tools zu einer Notwendigkeit, da sie es Unternehmen ermöglichen, die Umgebungen, Ressourcen und Architekturen auszuwählen, die am besten zu ihren individuellen Betriebs- und Datenanforderungen passen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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