16.01.2020

WKÖ: Rekordwert bei Neugründungen durch Frauen

Am Donnerstagvormittag präsentierte WKÖ-Präsident Harald Mahrer gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger die aktuellen Gründungszahlen für 2019. Die Ergebnisse liefern ein erfreuliches Detail: Die Unternehmensgründung durch Frauen erreichte letztes Jahr einen neuen Rekordwert.
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Neugründungen
Pressegespräch „Gründerboom hält an“: WKÖ-Präsident Harald Mahrer und JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger präsentieren die Gründerzahlen für 2019 | (c) WKÖ/DMC

2019 wurden 32.386 Unternehmen neu gegründet. Das entspricht einem Plus von 4,8 Prozent im Vergleich zu 2018. Damit handelt es sich um den höchsten Anstieg in den vergangen zehn Jahren. Diese aktuellen Gründugnszahlen wurden am Donnerstagvormittag von WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger in Wien präsentiert. Laut Mahrer hält somit der Gründerboom trotz abflauender Konjunktur an.

+++ JW: „Jungunternehmer bleiben trotz abflauender Konjunktur optimistisch“ +++

Rekord bei Frauenanteil

Ein genauer Blick auf die Zahlen liefert ein erfreuliches Detail: Der Frauenanteil an den Gründungen kletterte letztes Jahr mit 45,5 Prozent auf einen neuen Rekordwert. Diese Zahl muss allerdings für die heimische Startup-Szene relativiert werden. Laut des letzten Austrian Startup Monitors wurden 2018 lediglich sechs Prozent der österreichischen Startups ausschließlich von Frauen, hingegen 71 Prozent ausschließlich von Männern gegründet. Bei 29 Prozent ist zumindest eine Frau Mitglied im Gründungsteam.

EPU sind Spitzenreiter

In den aktuellen Gründungszahlen wurde zudem erhoben, wie sich die Neugründungen in Bezug auf die Rechtsform aufteilen. Dabei zeigt sich, dass weiterhin die nicht eingetragenen Einzelunternehmen (EPU) mit einem Anteil von 76,1 Prozent eindeutig dominieren. An zweiter Stelle liegen die GmbHs mit 13,3 Prozent aller Neugründungen. Dies entspricht einem Plus von lediglich 0,3 Prozentpunkte.

Motive für Neugründungen

Eine nicht unerhebliche Frage: Warum wählen Menschen die Selbstständigkeit? 71 Prozent der Gründer gaben an, dass sie „ihr eigener Chef sein wollen“, fast ebenso viele (70 Prozent) wollen eine flexiblere Zeit- und Lebensgestaltung erreichen, für rund 65 Prozent steht die Verantwortung im eigenen Unternehmen im Vordergrund.

Sparten und „Überlebensdauer“

Bei den Neugründungen nach Sparten dominiert eindeutig das Gewerbe und Handwerk mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt vom Handel mit 27,7 Prozent und Information und Consulting mit 19,2 Prozent. Weitere 8,3 Prozent entfielen auf die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Mahrer und Holzinger präsentierten zudem auf ein weiteres erfreuliches Ergebnis: Knapp zwei Drittel der Neugründungen sind nach fünf Jahren immer noch erfolgreich am Markt tätig.

In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf das Gründerservice der Wirtschaftskammern, das 2019 fast 45.000 Beratungen durchführte. Weiters sollen sich laut Mahrer und Holzinger die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen für die Bereitstellung von „Risikokapital“ in den nächsten Jahren positiv auf Neugründungen auswirken.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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