16.01.2020

WKÖ: Rekordwert bei Neugründungen durch Frauen

Am Donnerstagvormittag präsentierte WKÖ-Präsident Harald Mahrer gemeinsam mit der Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger die aktuellen Gründungszahlen für 2019. Die Ergebnisse liefern ein erfreuliches Detail: Die Unternehmensgründung durch Frauen erreichte letztes Jahr einen neuen Rekordwert.
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Neugründungen
Pressegespräch „Gründerboom hält an“: WKÖ-Präsident Harald Mahrer und JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger präsentieren die Gründerzahlen für 2019 | (c) WKÖ/DMC

2019 wurden 32.386 Unternehmen neu gegründet. Das entspricht einem Plus von 4,8 Prozent im Vergleich zu 2018. Damit handelt es sich um den höchsten Anstieg in den vergangen zehn Jahren. Diese aktuellen Gründugnszahlen wurden am Donnerstagvormittag von WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Bundesvorsitzenden der Jungen Wirtschaft (JW) Christiane Holzinger in Wien präsentiert. Laut Mahrer hält somit der Gründerboom trotz abflauender Konjunktur an.

+++ JW: „Jungunternehmer bleiben trotz abflauender Konjunktur optimistisch“ +++

Rekord bei Frauenanteil

Ein genauer Blick auf die Zahlen liefert ein erfreuliches Detail: Der Frauenanteil an den Gründungen kletterte letztes Jahr mit 45,5 Prozent auf einen neuen Rekordwert. Diese Zahl muss allerdings für die heimische Startup-Szene relativiert werden. Laut des letzten Austrian Startup Monitors wurden 2018 lediglich sechs Prozent der österreichischen Startups ausschließlich von Frauen, hingegen 71 Prozent ausschließlich von Männern gegründet. Bei 29 Prozent ist zumindest eine Frau Mitglied im Gründungsteam.

EPU sind Spitzenreiter

In den aktuellen Gründungszahlen wurde zudem erhoben, wie sich die Neugründungen in Bezug auf die Rechtsform aufteilen. Dabei zeigt sich, dass weiterhin die nicht eingetragenen Einzelunternehmen (EPU) mit einem Anteil von 76,1 Prozent eindeutig dominieren. An zweiter Stelle liegen die GmbHs mit 13,3 Prozent aller Neugründungen. Dies entspricht einem Plus von lediglich 0,3 Prozentpunkte.

Motive für Neugründungen

Eine nicht unerhebliche Frage: Warum wählen Menschen die Selbstständigkeit? 71 Prozent der Gründer gaben an, dass sie „ihr eigener Chef sein wollen“, fast ebenso viele (70 Prozent) wollen eine flexiblere Zeit- und Lebensgestaltung erreichen, für rund 65 Prozent steht die Verantwortung im eigenen Unternehmen im Vordergrund.

Sparten und „Überlebensdauer“

Bei den Neugründungen nach Sparten dominiert eindeutig das Gewerbe und Handwerk mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt vom Handel mit 27,7 Prozent und Information und Consulting mit 19,2 Prozent. Weitere 8,3 Prozent entfielen auf die Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Mahrer und Holzinger präsentierten zudem auf ein weiteres erfreuliches Ergebnis: Knapp zwei Drittel der Neugründungen sind nach fünf Jahren immer noch erfolgreich am Markt tätig.

In diesem Zusammenhang verwiesen sie auf das Gründerservice der Wirtschaftskammern, das 2019 fast 45.000 Beratungen durchführte. Weiters sollen sich laut Mahrer und Holzinger die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen für die Bereitstellung von „Risikokapital“ in den nächsten Jahren positiv auf Neugründungen auswirken.


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Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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