16.07.2019

Neuer Rekord bei Neugründungen in Österreich im ersten Halbjahr

Nach aktuellen Zahlen der Wirtschaftskammer (WKÖ) gab es im ersten Halbjahr 2019 mit 17.297 - im Durchschnitt 133 pro Tag - so viele Neugründungen wie nie zuvor in Österreich. Kammer-Präsident Harald Mahrer mahnte bei der Veröffentlichung der Zahlen zu besseren Bedingungen für Eigenkapitalfinanzierung.
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Österreich: Rekord bei Neugründungen erstes Halbjahr 2019
(c) fotolia.com - cirquedesprit

Genau 17.297 Neugründungen gab es im ersten Halbjahr 2019 in Österreich – das sind durchschnittlich 133 pro Tag. Das geht aus aktuellen Zahlen der Wirtschaftskammer (WKÖ) hervor. Darunter fallen auch Einpersonenunternehmen. Nicht eingerechnet sind dabei hingegen sogenannte „selbstständige Personenbetreuer“ – meist Pflegepersonal. Mit ihnen steigt die Zahl der Gründungen auf 20.668. 44,3 Prozent der zuerst genannten Unternehmen wurden von Frauen gegründet.

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Insgesamt wurde im vergangenen Halbjahr damit ein Rekord gebrochen. Seit Beginn der Erfassung gab es keine höhere Zahl an Neugründungen in Österreich. Zudem verzeichnete man mit 5,3 Prozent den bislang zweithöchsten Anstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Neugründungen in Österreich (jeweils erstes Halbjahr) 1993 bis 2019

Überlebensrate: 55 Prozent nach sieben Jahren

Die WKÖ veröffentlichte zudem auch Zahlen zu den Überlebensraten von Unternehmen in Österreich. Nach drei Jahren sind demnach rund 75 Prozent der Neugründungen noch „am Markt erfolgreich“. Nach fünf Jahren sind es 65 Prozent, nach sieben Jahren 55 Prozent. WKÖ-Präsident Harald Mahrer bezeichnet diese Überlebensraten bei der Präsentation der Zahlen als „ausgesprochen gut“.

Mahrer: Forderungen für bessere Eigenkapitalfinanzierung

Deutlich weniger positiv beurteilt er hingegen die Lage im Bereich Eigenkapitalfinanzierung, die besonders Startups betrifft. Zum Thema Wachstumsfinanzierung sagt er: „Da haben wir in Österreich einen gigantischen Nachholbedarf“. Von der kommenden Regierung wünscht er sich, dass sie „etwas im Investitionsbereich macht“. Konkret wünscht er sich Anreize wie ein Beteiligungsfreibetrag oder eine Befreiung von (Eigenkapital-)Investments von der Kapitalertragssteuer (KESt). Auch geänderte Abschreibungsregeln für geringfügige Wirtschaftsgüter und die steuerliche Attraktivierung von Investitionen von außen führt er ins Treffen. Zudem wünscht sich Mahrer generell die Senkung von Lohnnebenkosten und Unternehmenssteuern.

Kein Verständnis für Kritik an GmbH

Auch die vorwiegend aus der Startup-Szene kommende Kritik an der GmbH als beste Gesellschaftsform für Startups, spricht der WKÖ-Präsident an. „Die Art der Gesellschaftsform ist in der Gründungsphase erstmal zweitrangig für Unternehmer. Erst wenn externe Geldgeber ins Spiel kommen – beispielsweise bei Technologiegründungen – wird diese relevant“, sagt er. Dann sei die GmbH jedoch eine sinnvolle Rechtsform, die gerade von Risikokapitalgebern besonders geschätzt werde. „Denn die Partner steigen nur ein, wenn das Unternehmen eine Körperschaft ist“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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