14.02.2023

Neues Uber-Feature: Fahrten für Freund:innen buchen

Ab sofort in Österreich verfügbar: Eine neue Uber-Funktion ermöglicht das Buchen von Fahrten für Freund:innen oder Familienmitglieder.
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Uber
(c) Stock.Adobe/agcreativelab

Jede:r kennt die Situation: Freund:innen oder Familie sind zu Besuch und man möchte sichergehen, dass sie gut nach Hause kommen. Man ruft ihnen ein Taxi. Auch der amerikanische Mobilitätsdienstleister Uber bietet nun diese Funktion an. Ab sofort kann man für jemanden Dritten eine Fahrt buchen, auch wenn dieser keine Uber-App hat. Die Funktion ist ab jetzt auch in Österreich verfügbar.

Freund:innen bis nach Hause begleiten

Um das neue Feature zu nutzen, gehen Nutzer:innen wie folgt vor: Zunächst wählen sie wie gewohnt den Abhol- und Zielort aus. Durch Klicken auf „Fahrgast wechseln“ fügen sie einen neuen Fahrgast hinzu. Der Kontakt wird aus dem Adressbuch ausgewählt. Anschließend bezahlt man wie gewohnt mit der bevorzugten Zahlungsmethode. Entweder direkt in der Uber-App per Kreditkarte, PayPal, Apple oder Google Pay oder nach Wunsch in bar. Der Preis wird wie üblich vor der Buchung angezeigt und sollte sich während der Fahrtzeit nicht mehr ändern.

Direkte Kommunikation mit Uber-Fahrer:innen

Laut Angaben von Uber können Kontoinhaber:innen die gesamte Fahrt in der App mitverfolgen. Somit könne man sichergehen, dass die Person, für die man die Fahrt bestellt hat, ihr Ziel erreicht. Informationen wie Autokennzeichen, Fahrzeugmodell oder Wartezeit erhält der Fahrgast per SMS. Fahrgast und Fahrer:in können unabhängig von der Person, die die Fahrt bestellt hat, per SMS oder Anruf miteinander kommunizieren. Uber gibt an, dass sämtliche Kontaktinformationen von Fahrgästen und Fahrer:innen weiterhin anonymisiert bleiben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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