20.05.2026
POLITIK

Neues Telekomgesetz: Massive Kritik der Branchenvertreter an Gesetzesentwurf

Ein Warnschuss der österreichischen Telekom-Anbieter: Der aktuelle Entwurf des neuen Telekomgesetzes gefährde dringend notwendige Investitionen in Höhe von vier Milliarden Euro für die kommenden fünf Jahre, so der Tadel. Die Netzbetreiber A1, Drei und Magenta üben daher massive Kritik an mangelnder Rechtssicherheit und Bürokratie.
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DOÖ, Telekomgesetz
© Digitaloffensive Österreich (DOÖ) - v.l.n.r. Thomas Kicker (Magenta Telekom), Thomas Arnoldner (A1 Group), Rudolf Schrefl (Drei Österreich)

Die „Digitaloffensive Österreich“, die Interessenvertretung der heimischen IKT-Branche, schlägt Alarm. Um Herausforderungen wie Künstliche Intelligenz, den stetig wachsenden Datenverkehr und die Gigabit-Ziele zu bewältigen, sei der Ausbau der digitalen Infrastruktur essenziell. Doch anstatt die Rahmenbedingungen zu verbessern, ignoriere der jüngste Gesetzesentwurf der Regierung die dringende Notwendigkeit zur Kostensenkung und schade dem Investitionsstandort massiv. Aktuell ist die TKG-Novelle in Planung, die den europäischen Rechtsakt „Gigabit Infrastructure Act“ (GIA) umsetzen soll. Zuständig dafür sei das Ressort von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).

„Der Digitalstandort Österreich ist massiv bedroht: werden dringend notwendige gesetzliche Verbesserungen nicht umgesetzt, besteht das reale Risiko, dass in den nächsten Jahren Milliardeninvestitionen in zukunftsfähige digitale Netze gefährdet sind. Die Folge wäre, dass leistungsfähige Netze – die eine Grundvoraussetzung für Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz, sowie für die jährlich um 15 Prozent wachsenden Upload- und Downloadkapazitäten sind – nicht bereitgestellt werden können“, heißt es per Aussendung.

Die zentralen Kritikpunkte der Telekom-Unternehmen:

  • Höchste Ausbaukosten Europas: Abgesehen von Schweden sei Österreich der teuerste Ausbaustandort in der EU. Ein Haushaltsanschluss koste hierzulande mindestens das Fünffache im Vergleich zu Ländern wie Italien, Kroatien oder Spanien.
  • Gefährliche Rechtsunsicherheit: Die Branche sei streng reguliert und lasse Vertragsinhalte vorab behördlich genehmigen. Diese Entscheidungen würden laut den Unternehmen aktuell jedoch mehrfach im Nachhinein rechtlich angezweifelt. Dies drohe zu massiven Rückzahlungen zu führen, was den Infrastrukturausbau um zwei bis drei Jahre verzögern könnte, warnt Magenta-CEO Thomas Kicker.
  • Bürokratie und Genehmigungsstau: Vielfach nicht digitalisierte und langwierige Genehmigungsverfahren würden zudem Projekte im Festnetz- und Mobilfunkbereich um bis zu 24 Monate verzögern. Auch fehle es an einer Koordination der Bauaktivitäten, was dazu führe, dass Genehmigungen oft länger dauern als der eigentliche Bau.

„Österreich weist nach Schweden – das im Vergleich deutlich dünner besiedelt ist – die höchsten Ausbaukosten in der EU auf. Zudem werden Bauaktivitäten nicht koordiniert und Genehmigungsverfahren dauern oft länger als der Ausbau selbst. Für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ist es dringend notwendig, die Ausbaukosten zu senken und Prozesse zu beschleunigen. So können die Umsetzung als auch das Tempo der Ausbauvorhaben verdoppelt werden – und diese Maßnahmen kosten den Staat nichts“, sagt Thomas Arnoldner, Deputy CEO A1 Group.

EU-Gigabit-Ziele bis 2030 massiv in Gefahr

Bleiben die geforderten gesetzlichen Verbesserungen aus, droht Österreich den Anschluss an digital hochentwickelte Volkswirtschaften nachhaltig zu verlieren, so die Netzbetreiber. Konkret warnt die Branche davor, dass das EU-Ziel einer flächendeckenden, gigabitfähigen Versorgung bis zum Jahr 2030 deutlich verfehlt werde. Dadurch würden insbesondere ländliche Regionen, aber auch Haushalte in Städten vom Zugang zu ultraschnellem Glasfaserinternet abgeschnitten bleiben.

Forderung nach einem „digitalen Turnaround“

Um den drohenden Schaden abzuwenden, fordern die Telekom-Vertreter weitreichende Anpassungen in der Telekomgesetz-Novelle. Zu den zentralen Lösungsansätzen der Branche gehören die absolute rechtliche Gültigkeit behördlich genehmigter Verträge, die Einführung von One-Stop-Shops, durchgängig digitale Antragsverfahren sowie ein Tiefbauatlas zur Vermeidung von Doppelarbeiten.

„Die Milliarden-Investitionen der Telekombranche in modernste digitale Infrastruktur – sowohl im Mobilfunk- als auch im Festnetzbereich – geben Österreich den dringend benötigten Innovationsschub und bilden ein solides Fundament für den Wohlstand, die Sicherheit und die Stabilität des Landes“, sagt Rudolf Schrefl, CEO Drei Österreich. „Um den digitalen Turnaround zu schaffen, müssen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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