20.03.2018

Neues Konzept, neues Logo – AustrianStartups wird „generalüberholt“

AustrianStartups will sich schärfer abgrenzen, klarer definieren und vor allem: "Entrepreneurship in Österreich auf den gleichen Stellenwert bringen, wie Skifahren".
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(c) AustrianStartups: Das neue Logo mit Ski-Symbolik

Die Ski-Symbolik im Titelbild, das das neue AustrianStartups-Logo zeigt, zieht Managing Director Markus Raunig auch bei seiner Zielsetzung durch: „Entrepreneurship soll in Österreich den gleichen Stellenwert bekommen, wie Skifahren. Das beginnt beim Schulskikurs und geht bis zu Stars von globalem Rang, die im Land viel Anerkennung genießen, wie Anna Veith und Marcel Hirscher“. Das Ziel wäre damit klar (und dabei zwar in der Formulierung, nicht aber im Inhalt neu). Weniger klar war bislang aber etwas anderes: „Wenn ich frage, was AustrianStartups eigentlich tut, bekomme ich von den Leuten sehr viele verschiedene Antworten“, erzählt Raunig. Man wolle aber kein „Lückenfüller“ sein. „Wir haben daher beschlossen in uns zu gehen und zu fragen: Wo wollen wir in Zukunft hin?“ Herausgekommen sei ein neuer strategischer Fokus und einiges mehr. Quasi eine Generalüberholung.

+++ Austrian Startups präsentiert Code of Conduct +++

„Wir sind keine Interessensvertretung und kein Verband.“

„inspire – connect – change“

Den neuen Fokus umreißt Raunig mit drei Begriffen: „Inspiration, Vernetzung und Veränderung, oder als englische Buzzwords: inspire – connect – change“, das sei das neue Motto (das auch im neuen Logo enthalten ist). Denn es sei auch klar geworden, wie man nicht wahrgenommen werden will. „Wir sind keine Interessensvertretung und kein Verband. Von denen gibt es in Österreich schon zu viele. Wir wollen als unabhängiger Think Tank nicht einfach nur Meinungsverstärker dessen sein, was die Startups gerne hätten“. Stattdessen wolle man neue Communities erschließen und mehr Leute erreichen.

Markus Raunig im Video-Interview zur neuen Ausrichtung:

Hinter den Buzzwords

Raunig macht auch konkretere Angaben, was hinter den „Buzzwords“ stehen soll. „Österreich gilt ja als Raunzerland. Das ist eigentlich eine gute Basis. Probleme werden erkannt. Mit unserem Ziel ‚inspire‘ wollen wir den entrepreneurial spirit in Österreich verstärken und Menschen dazu bringen, sich zu denken: ‚Vielleicht kann ich das lösen‘.“, sagt der AustrianStartups-Chef. In Punkto Vernetzung – „connect“ – sei man mit mehreren Event-Reihen bereits sehr gut aufgestellt. „Es gilt nun, mehr Leute hereinzubringen, etwa auch Vertreter politischer Institutionen“. Man werde zudem eine eigene Event-Reihe für Later-Stage-Startups starten, denn: „Der Stammtisch ist mittlerweile sehr early stage“.

Das AustrianStartups-Team:

AustrianStartups: Das neue Logo mit Ski-Symbolik
(c) AustrianStartups:

Großprojekt: Austrian Startup Monitor

Und bei Buzzword Nummer 3 – „change“ – ginge es darum, als „daten- und faktenorientierter Think Tank“, konkrete Empfehlungen an Politik uns Institutionen abzugeben, wie die Situation für Entrepreneurship in Österreich tatsächlich verbessert werden kann. Hierzu gibt es auch bereits ein erstes großes Projekt: Den Austrian Startup Monitor. Dieser ist ein gemeinsames Forschungs-Projekt von AustrianStartups, AIT und WU Gründunszentrum. Dabei sind österreichische Startups angehalten, bis 8. April an einer Befragung teilzunehmen. Durch die Involvierung von zahlreichen großen öffentlichen Institutionen (Wirtschaftsministerium, Infrastrukturministerium, FFG, AWS, IV, WKO, WKW, Wirtschaftsagentur, Rat für Forschung & Technologieentwicklung) sei gesichert, dass diese Daten nur einmal jährlich erhoben werden müssen und auch direkten Einfluss auf politische Entscheidungsfindung haben. ⇒ Zur Befragung


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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