20.03.2018

Neues Konzept, neues Logo – AustrianStartups wird „generalüberholt“

AustrianStartups will sich schärfer abgrenzen, klarer definieren und vor allem: "Entrepreneurship in Österreich auf den gleichen Stellenwert bringen, wie Skifahren".
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(c) AustrianStartups: Das neue Logo mit Ski-Symbolik

Die Ski-Symbolik im Titelbild, das das neue AustrianStartups-Logo zeigt, zieht Managing Director Markus Raunig auch bei seiner Zielsetzung durch: „Entrepreneurship soll in Österreich den gleichen Stellenwert bekommen, wie Skifahren. Das beginnt beim Schulskikurs und geht bis zu Stars von globalem Rang, die im Land viel Anerkennung genießen, wie Anna Veith und Marcel Hirscher“. Das Ziel wäre damit klar (und dabei zwar in der Formulierung, nicht aber im Inhalt neu). Weniger klar war bislang aber etwas anderes: „Wenn ich frage, was AustrianStartups eigentlich tut, bekomme ich von den Leuten sehr viele verschiedene Antworten“, erzählt Raunig. Man wolle aber kein „Lückenfüller“ sein. „Wir haben daher beschlossen in uns zu gehen und zu fragen: Wo wollen wir in Zukunft hin?“ Herausgekommen sei ein neuer strategischer Fokus und einiges mehr. Quasi eine Generalüberholung.

+++ Austrian Startups präsentiert Code of Conduct +++

„Wir sind keine Interessensvertretung und kein Verband.“

„inspire – connect – change“

Den neuen Fokus umreißt Raunig mit drei Begriffen: „Inspiration, Vernetzung und Veränderung, oder als englische Buzzwords: inspire – connect – change“, das sei das neue Motto (das auch im neuen Logo enthalten ist). Denn es sei auch klar geworden, wie man nicht wahrgenommen werden will. „Wir sind keine Interessensvertretung und kein Verband. Von denen gibt es in Österreich schon zu viele. Wir wollen als unabhängiger Think Tank nicht einfach nur Meinungsverstärker dessen sein, was die Startups gerne hätten“. Stattdessen wolle man neue Communities erschließen und mehr Leute erreichen.

Markus Raunig im Video-Interview zur neuen Ausrichtung:

Hinter den Buzzwords

Raunig macht auch konkretere Angaben, was hinter den „Buzzwords“ stehen soll. „Österreich gilt ja als Raunzerland. Das ist eigentlich eine gute Basis. Probleme werden erkannt. Mit unserem Ziel ‚inspire‘ wollen wir den entrepreneurial spirit in Österreich verstärken und Menschen dazu bringen, sich zu denken: ‚Vielleicht kann ich das lösen‘.“, sagt der AustrianStartups-Chef. In Punkto Vernetzung – „connect“ – sei man mit mehreren Event-Reihen bereits sehr gut aufgestellt. „Es gilt nun, mehr Leute hereinzubringen, etwa auch Vertreter politischer Institutionen“. Man werde zudem eine eigene Event-Reihe für Later-Stage-Startups starten, denn: „Der Stammtisch ist mittlerweile sehr early stage“.

Das AustrianStartups-Team:

AustrianStartups: Das neue Logo mit Ski-Symbolik
(c) AustrianStartups:

Großprojekt: Austrian Startup Monitor

Und bei Buzzword Nummer 3 – „change“ – ginge es darum, als „daten- und faktenorientierter Think Tank“, konkrete Empfehlungen an Politik uns Institutionen abzugeben, wie die Situation für Entrepreneurship in Österreich tatsächlich verbessert werden kann. Hierzu gibt es auch bereits ein erstes großes Projekt: Den Austrian Startup Monitor. Dieser ist ein gemeinsames Forschungs-Projekt von AustrianStartups, AIT und WU Gründunszentrum. Dabei sind österreichische Startups angehalten, bis 8. April an einer Befragung teilzunehmen. Durch die Involvierung von zahlreichen großen öffentlichen Institutionen (Wirtschaftsministerium, Infrastrukturministerium, FFG, AWS, IV, WKO, WKW, Wirtschaftsagentur, Rat für Forschung & Technologieentwicklung) sei gesichert, dass diese Daten nur einmal jährlich erhoben werden müssen und auch direkten Einfluss auf politische Entscheidungsfindung haben. ⇒ Zur Befragung


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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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