02.07.2024
KREISLAUFWIRTSCHAFT

Neues Joint Venture aus Österreich soll künftig Recycling von Matratzen vorantreiben

Der Schaumstoffproduzent Neveon – eine Sparte der Greiner AG aus Oberösterreich – und Brantner green solutions aus Niederösterreich unterzeichneten einen Vertrag zur geplanten Gründung eines neuen Matratzenrecycling-Unternehmens.
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v.l.n.r. Josef Scheidl, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Stefan Tollinger, Geschäftsführer Brantner green solutions_ Jürgen Kleinrath, CEO Neveon, Wolfgang Lang

Über eine Million gebrauchte Matratzen werden laut dem Ergebnisbericht Zirkuläre Matratzen jährlich in Österreich entsorgt. Dies führt zur Freisetzung von rund 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein Großteil dieser Emissionen (ca. 80-90 Prozent) entsteht bei der Rohstoffgewinnung und Produktion von Matratzen.

Abhilfe möchte künftig ein neues Joint Venture zwischen dem Schaumstoffproduzenten und -verarbeiter Neveon und dem Kreislaufwirtschaftsunternehmen Brantner green solutions schaffen. Ein entsprechender Vertrag zur Gründung des Joint Ventures wurde Ende Juni unterzeichnet, wie beide Unternehmen am Dienstag bekanntgaben.

Mechanisches Recycling geplant

In einem ersten Schritt soll das neue Joint Venture, das seinen Sitz in Krems an der Donau haben wird, gebrauchte Matratzen in Zusammenarbeit mit Sammelstellen und Wertstoffsammelzentren einsammeln, zerlegen und anschließend mechanisch recyceln.

Die geretteten Rohstoffe sollen in einem weiteren Schritt von Neveon sowie von weiteren produzierenden Unternehmen zu neuen Produkten aus Verbundschaum weiterverarbeitet werden. Als Beispiele werden etwa Kuhstallmatten oder Schalldämmungselemente genannt. Ein konkreter Zeitplan für den Produktionsstart liegt allerdings noch nicht vor, zunächst soll jedoch eine entsprechende Recycling-Infrastruktur aufgebaut werden.

Weiters wird in einer gemeinsamen Aussendung darauf hingewiesen, dass es in Österreich in Bezug auf finanzielle Anreize noch Aufholbedarf gebe. So erfolge die Gründung des Joint Ventures, obwohl hierzulande noch keine entsprechende Inverkehrbringergebühr (EPR) vorliege.

„Die in vielen Ländern vorherrschende Inverkehrbringergebühr bietet einem Recyclingunternehmen finanzielle Unterstützung und schafft Anreize für Hersteller, umweltfreundlichere Produkte herzustellen“, so Stefan Tollinger von Brantner green solutions.

Beteiligung von Greiner an Matratzen-Startup

Neveon ist die Schaumstoffsparte der Greiner AG aus Oberösterreich und erwirtschaftete 2023 einen Jahresumsatz von rund 641 Millionen Euro. Über die hauseigene Innovationsschmiede Greiner Innoventures beteiligte sich die Gruppe 2022 am Wiener Startup MATR, das eine Matratzen-Management-Lösung für Hotels entwickelt (brutkasten berichtete).

Die jüngste Unterzeichnung des Joint Venture-Vertrags stand jedoch nicht in Zusammenhang mit der Beteiligung an MATR, wie eine Sprecherin von Neveon gegenüber brutkasten bestätigt. Dazu heißt es von Neveon: „Wir werden mit MATR im Rahmen der Beteiligung selbstverständlich zusammenarbeiten, sollte es hier Anknüpfungspunkte geben.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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