18.06.2020

Neues Finanzierungsgesetz für Forschung stößt auf Lob und Kritik

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Donnerstag das Forschungsfinanzierungsgesetz mit dem sich der Bund zu einer langfristigen Forschungs-, Planungs-, Wachstums- und Finanzierungszusage bekennen möchte. Das Gesetz stößt auf Lob und Kritik zugleich.
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Forschungsfinanzierungsgesetz
(c) AdobeStock

Im Rahmen eines Besuchs des IMBA (Institute of Molecular Biotechnology) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften haben Klimaschutzministerin Gewessler, Wissenschaftsminister Faßmann und Wirtschaftsministerin Schramböck am Donnerstagnachmittag das lang ersehnte Forschungsfinanzierungsgesetz präsentiert.

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FTI-Pakt als Herzstück

Das Gesetz sei laut den Ministern ein Bekenntnis des Bundes zu einer langfristigen Forschungs-, Planungs-, Wachstums- und Finanzierungszusage. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist ein sogenannter FTI (Forschung, Technologie und Innovation)-Pakt, der bis Ende 2020 ausgearbeitet wird und die entsprechenden finanziellen Mittel beinhalten soll.

Der Pakt soll für drei Jahre gelten und so den Forschungseinrichtungen mehr Planungssicherheit gewährleisten. Unterzeichnungen sollen ab 2021 für Einrichtungen möglich sein, für die der Bund zuständig ist bzw. einen bestimmten Einfluss hat. Dazu zählt beispielsweise die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wie die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) oder das Austrian Institute of Technology (AIT).

Neben einem Mehr an Planungssicherheit sollen die Einrichtungen zudem mehr Autonomie erhalten. „Die Ministerien ziehen sich damit auf Zielvorgaben zurück und mischen sich nicht in die Forschungsagenden ein“, so Wissenschaftsminister Heinz Faßmann in der Wiener Zeitung.

Einziger Knackpunkt: Die budgetäre Ausgestaltung ist noch offen. Dazu heißt es laut Faßmann lediglich, dass es 2021 für Forschung und Entwicklung jedenfalls mehr Geld geben wird als 2020.

Lob und Kritik

Das neue Forschungsfinanzierungsgesetz stößt auf Lob und Kritik zugleich. So wird das Bekenntnis zu mehr budgetärer Planbarkeit von den Forschungseinrichtungen einhellig begrüßt.

In einer Aussendung der FFG heißt es beispielsweise: „Die dreijährige Finanzierungsvereinbarung bringt mehr Effizienz, löst sie doch die zahlreichen Einzelbeauftragungen pro Jahr ab.“ Auch die Industriellenvereinigung begrüßt das Gesetz, mahnt jedoch zugleich ein: „Auch in Anbetracht der seit Jahren bestehenden massiven Finanzierungslücken für angewandte Forschung und Entwicklung wird nun entscheidend sein, einen ambitionierten und realen Steigerungspfad im Gesetz zu verwirklichen und dies in den FTI-Budgets auch umzusetzen“

Kritik kommt hingegen von der Opposition aufgrund dem Fehlen konkreter Budgetzusagen. NEOS-Wissenschaftssprecherin Martina Künsberg Sarre kritisiert: „Ein Forschungsfinanzierungsgesetz ohne Finanzierung ist kein richtiges Forschungsfinanzierungsgesetz. ÖAW und FWF wünschen sich etwa sieben Prozent Steigerungsrate pro Jahr, der Forschungsrat vier Prozent. Die Regierung muss diesen Input ernst nehmen und konkrete Zahlen und einen budgetären Wachstumspfad liefern.“


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