24.02.2026
FORSCHUNG

Neuer FTI-Pakt beschlossen: Mehr Budget, aber primär für Grundlagenforschung

Nach Verzögerungen wurde der neue FTI-Pakt für die Jahre 2027 bis 2029 heute im Ministerrat beschlossen. Trotz bekanntermaßen angespannter Finanzlage wurde das Budget im Vergleich zur Periode 2024 bis 2026 um rund eine halbe Milliarde Euro erhöht.
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(c) Stock.Adobe/WhoisDanny
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5,49 Milliarden Euro – so viel Budget umfasst der heute im Ministerrat beschlossene FTI-Pakt zur Forschungsfinanzierung von Wissenschafts- (BMFWF), Wirtschafts- (BMWET) und Innovationsministerium (BMIMI). Das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zur vorangegangenen Periode 2024 bis 2026, in der ein Budget von 5,05 Milliarden Euro zu Buche stand.

Budgets für angewandte und wirtschaftsnahe Forschung bleiben annähernd gleich

Das Plus fließt dabei primär in den Bereich der Grundlagenforschung. 375 Millionen Euro mehr gibt es für diesen Bereich in der kommenden Periode – insgesamt nun knapp mehr als drei Milliarden Euro. Die Budgets für die Bereiche angewandte und wirtschaftsnahe Forschung bleiben dagegen annähernd gleich – ein Punkt, der unter anderem für verhaltene Kritik durch die Industriellenvereinigung (IV) und etwas lautere durch die Opposition sorgt.

Diese Budgetverteilung spiegelt sich auch direkt in der Aufteilung auf die zuständigen Ressorts wider. Rund drei Milliarden Euro aus dem FTI-Pakt verwaltet das Wissenschaftsministerium, rund 1,7 Milliarden Euro und damit ein leichtes Minus sind es beim Innovationsministerium und 728 Millionen Euro beim Wirtschaftsministerium.

Neun „Schlüsseltechnologien“ aus „Industriestrategie“ im Fokus

Ein Fokus bei der Förderung mit den Mitteln soll bei den bereits mit der „Industriestrategie 2035“ im Jänner präsentierten „Schlüsseltechnologien“ liegen – brutkasten berichtete damals. Die neun darin definierten Bereiche sind Mobilitätstechnologien, Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, Fortgeschrittene Werkstoffe („Advanced Materials“), Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.

Hattmannsdorfer kündigt u.a. „neue Programme für Startups“ an

Neben einem neuen Förderprogramm für Leitbetriebe kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bei der heutigen Vorstellung des FTI-Pakts auch „neue Programme für Startups“ an. Er betonte dabei generell auch das Bestreben, „schneller von der Forschung in die Fabrik“ zu kommen.

Im Laufe dieses Jahres müssen die Ministerien nun dreijährige Finanzierungsvereinbarungen mit den in ihr Ressort fallenden Förderagenturen und Forschungseinrichtungen aushandeln. Zu diesen zählen unter anderem Einrichtungen wie die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Austria Wirtschaftsservice (AWS), das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) oder Silicon Austria Labs (SAL).

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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