24.02.2026
FORSCHUNG

Neuer FTI-Pakt beschlossen: Mehr Budget, aber primär für Grundlagenforschung

Nach Verzögerungen wurde der neue FTI-Pakt für die Jahre 2027 bis 2029 heute im Ministerrat beschlossen. Trotz bekanntermaßen angespannter Finanzlage wurde das Budget im Vergleich zur Periode 2024 bis 2026 um rund eine halbe Milliarde Euro erhöht.
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(c) Stock.Adobe/WhoisDanny
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5,49 Milliarden Euro – so viel Budget umfasst der heute im Ministerrat beschlossene FTI-Pakt zur Forschungsfinanzierung von Wissenschafts- (BMFWF), Wirtschafts- (BMWET) und Innovationsministerium (BMIMI). Das bedeutet eine Steigerung im Vergleich zur vorangegangenen Periode 2024 bis 2026, in der ein Budget von 5,05 Milliarden Euro zu Buche stand.

Budgets für angewandte und wirtschaftsnahe Forschung bleiben annähernd gleich

Das Plus fließt dabei primär in den Bereich der Grundlagenforschung. 375 Millionen Euro mehr gibt es für diesen Bereich in der kommenden Periode – insgesamt nun knapp mehr als drei Milliarden Euro. Die Budgets für die Bereiche angewandte und wirtschaftsnahe Forschung bleiben dagegen annähernd gleich – ein Punkt, der unter anderem für verhaltene Kritik durch die Industriellenvereinigung (IV) und etwas lautere durch die Opposition sorgt.

Diese Budgetverteilung spiegelt sich auch direkt in der Aufteilung auf die zuständigen Ressorts wider. Rund drei Milliarden Euro aus dem FTI-Pakt verwaltet das Wissenschaftsministerium, rund 1,7 Milliarden Euro und damit ein leichtes Minus sind es beim Innovationsministerium und 728 Millionen Euro beim Wirtschaftsministerium.

Neun „Schlüsseltechnologien“ aus „Industriestrategie“ im Fokus

Ein Fokus bei der Förderung mit den Mitteln soll bei den bereits mit der „Industriestrategie 2035“ im Jänner präsentierten „Schlüsseltechnologien“ liegen – brutkasten berichtete damals. Die neun darin definierten Bereiche sind Mobilitätstechnologien, Künstliche Intelligenz und Dateninnovation, Chips und elektronische Komponenten, Fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik, Quantentechnologie und Photonik, Fortgeschrittene Werkstoffe („Advanced Materials“), Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnologien sowie Weltraum- und Luftfahrttechnologien.

Hattmannsdorfer kündigt u.a. „neue Programme für Startups“ an

Neben einem neuen Förderprogramm für Leitbetriebe kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bei der heutigen Vorstellung des FTI-Pakts auch „neue Programme für Startups“ an. Er betonte dabei generell auch das Bestreben, „schneller von der Forschung in die Fabrik“ zu kommen.

Im Laufe dieses Jahres müssen die Ministerien nun dreijährige Finanzierungsvereinbarungen mit den in ihr Ressort fallenden Förderagenturen und Forschungseinrichtungen aushandeln. Zu diesen zählen unter anderem Einrichtungen wie die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Austria Wirtschaftsservice (AWS), das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA) oder Silicon Austria Labs (SAL).

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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