15.03.2023

Neuer „2 Minuten 2 Millionen“-Investor brachte Trainings-Startup ins All

Einst Schulabbrecher, dann Gründer einer Unternehmensgruppe und "Startup ins All"-Bringer: Christian Jäger bereichert künftig die "2m2m"-Jury.
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(c) Puls 4/Gerry Frank - Christian Jäger wird neuer "2m2m"-Juror.

Nach der Rückkehr von Heinrich Prokop auf die „2m2m“-Bühne steht nun ein weiterer Investoren-Zugang fest. Christian Jäger hat als Jüngling nach dem Schulabbruch seine Matura nachgeholt, lieh sich Kapital aus und gründete die Unternehmens-Gruppe Jäger, zu der heute 20 Unternehmen gehören. Ab April ist er im TV zu sehen.

Seine Tätigkeitsbereiche erstrecken sich vom Verlagsservice über Immobiliengeschäfte, Unternehmensbeteiligungen bis hin zum Management von Spitzensportlern und technologischen Unternehmen wie EasyMotionSkin – einem EMS (Elektromuskelstimulation)-Trainingssystem. Zuerst startete Jäger mit einem kleinen Investment, bevor er die Firma gänzlich übernahm. Er hat sich mittlerweile aus dem Management des Unternehmens zurückgezogen, blieb aber Hauptaktionär.

Jäger und „kosmische Küsse“

Das Startup ging 2021 an die Börse und setzte seinen Weg bis ins Weltall fort: Im Rahmen der ESA-Raumfahrtmission „Cosmic Kiss“ trainierte der deutsche Astronaut Matthias Maurer auf der Internationalen Weltraumstation ISS mit EasyMotionSkin gegen Muskelschwund und Knochenabbau – wissenschaftlich geleitet wurde dieses Projekt von der Charité Berlin.

Christian Jäger verdingte sich auch als Manager in die Box-Branche. Ohne viel Ahnung vom Box-Business förderte er seinen Schützling, den syrischen Boxer Manuel Charr, der durch eine Verletzung weit weg vom Champion-Titel war. 2017 wurde sein Protegé dann doch „WBA-Schwergewichtsweltmeister“, wie zuvor Muhamed Ali, Mike Tyson und Wladimir Klitschko. Um Sportler:innen, wie Boxerin Christina Hammer und weiteren MMA- Kämpfern noch besser zu helfen, hat Jäger am Firmensitz und im Alpenchalet Trainingsmöglichkeiten eingerichtet.

Healthcare ist Jägers Metier

Als Unternehmer und Investor wollte Jäger stets nach seinem Motto „Gesund zum Erfolg“ inspirieren, das Leben positiv zu verändern. So auch nun in seiner Rolle als neuer TV-Investor.

„Natürlich hofft man, gute Investments zu tätigen, die einen Mehrwert für alle Beteiligten bringen werden. Mich interessieren vor allem Angebote im Bereich Healthcare“, verrät er. „Ein Startup ist wie ein Blind Date – immer für eine Überraschung gut, es kann sehr teuer werden, kann aber auch das Leben verändern.“

Für die bereits abgedrehte zehnte Staffel, die am 18. April startet, verspricht der Neuzugang „frischen Wind“ für die Sendung, ehrliche Kritik und offenes Feedback – auch seinen Kolleg:innen gegenüber.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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