21.08.2024
DIRETTISSIMA

Neuer 120 Mio. Euro Wachstumsfonds für Impact-Scaleups startet

Eine nicht unbeachtliche Summe des neuen Wachstumsfonds Direttissima soll europäischen Tech-Scaleups zur Expansion verhelfen. Vorausgesetzt, sie erzielen bereits Millionenumsätze, einen Social Impact und sind nachhaltig.
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Alois Flatz, Christopher Hoffmann und Philipp Bolliger (c) Direttissima

Direttissima Growth Partners („Direttissima“), ein europäischer Growth Equity Investor, fokussiert sich auf Tech-Scaleups an der Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Am heutigen Mittwoch kommuniziert man das erste Closing seines ersten Wachstumsfonds mit einem Zielvolumen in Höhe von 120 Millionen Euro. Mit Büros in Zürich und München hat Direttissima seinen ersten Wachstumsfonds in Kooperation mit der Liechtensteiner Vermögensverwaltung Principal aufgelegt, heißt es per Aussendung.

Fokus auf Tech-Scaleups mit fünf Mio. Euro Mindestumsatz

Bei Direttissima handelt es sich also um einen Wachstumskapitalinvestor mit Fokus auf Tech-Unternehmen an der Schnittstelle von Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zu fördernde Tech-Unternehmen mit einem bereits bewährten Geschäftsmodell sollen einen Mindestumsatz von fünf Millionen Euro sowie einen positiven ökologischen und sozialen Impact erzielen, heißt es. Mit diesem Ansatz will man Scaleups das „notwendige Kapital für die Skalierungsphase und internationale Expansion zur Verfügung“ stellen.

Unterstützt wird der frische Direttissima-Fonds von mehreren Unternehmen und Family Offices, die – laut Aussendung – „hinter einigen europäischen Industrie-, Pharma- und Konsumgütermarken stehen“. Konkrete Namen werden nicht genannt.

Gründertrio mit einem Österreich-Sitz

Zu den drei Gründungspartnern von Direttissima zählen der Vorarlberger Alois Flatz, Christopher Hoffmann und Philipp Bolliger. Flatz ist bereits Mitgründer des Dow Jones Sustainability Index (DJSI), einer globalen Indexfamilie für nachhaltige Investitionen. Der zweite Gründungspartner Hoffmann war zuvor als CFO des europäischen Technologieunternehmens va-Q-tec tätig – 2016 ging man damit an die Frankfurter Börse.

Dritter Gründungspartner Philipp Bolliger ist Gründer und CEO zweier IoT-Firmen (Internet of Things), nämlich Koubachi und Thingstream. Beide Firmen führte er zum Exit. Bolliger kam neu zum Gründerduo Flatz und Hoffmann hinzu, was auch zur Umbenenndung des Private Equity Investors von „FlatzHoffmann“ zu „Direttissima“ führte.

Das Ziel des Trios sei es nun, „die nächste Generation europäischer Technologieführer“ aufzubauen.

Scaleups mit Wachstumsabsichten und Social Impact

Direttissima stellt Scaleups mit Expansionsabsichten Wachstumskapital zur Verfügung. Der Fokus liegt auf der DACH-Region und deren Industrietechnologie, Digitalisierung und Energieinnovation. Der Private Equity Investor spricht in einer Aussendung von einem Mangel an „regionalen Wachstumskapitalgebern“ im DACH-Raum, „die aufstrebende europäische Technologieunternehmen in der Spätphase finanzieren“.

Investoren aus den USA sowie aus Asien seien hier „selektiv“ und vertreten nicht immer „nachhaltiges Interesse“, heißt es. Auch die Zahl der Wachstumsfinanzierungen se in der DACH-Region in den ersten Halbjahren der Jahre 2022 und 2023 gesunken, so Direttissima.

„Offensichtliche Finanzierungslücken schließen“

„Wir haben Direttissima gegründet, um die offensichtliche Finanzierungslücke in der Spätphase zu schließen – insbesondere in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Dabei wollen wir nur Unternehmen unterstützen, deren Geschäftsmodelle auch einen positiven Beitrag zur Umwelt oder zur Gesellschaft leisten“, erklärt Alois Flatz, Partner bei Direttissima mit Sitz in Österreich.

Flatz, der in den vergangenen Jahren mehrere Impact-Investitionen angeführt hat, so unter anderem Fision, das 2020 von Zalando übernommen wurde, und SiC Processing, 2010 an Nordic Capital verkauft, ist zudem Mitglied des Aufsichtsrates der Erste Group Bank AG.

Auch Neuzugang Bolliger spricht von einer abnehmenden Verfügbarkeit „von Wachstumskapital und pre-IPO Finanzierungen“ in Europa – obwohl „der VC-Markt sowie die M&A Aktivitäten in Europa gut etabliert sind.“ Dies will man mit Direttissima ändern und „die Lücke zwischen frühphasiger Tech-Finanzierung und spätphasifen Buy-outs in Europa schließen“, meint Christopher Hoffmann mit Sitz in München.

Das Portfolio von Direttissima

Zu den Portfoliounternehmen von Direttissima zählt unter anderem das Münchener Technologieunternehmen Hololight, das AR/VR-Streaming-Software für industrielle Anwendungen für die Luft- und Raumfahrt sowie für die Automobilindustrie entwickelt. Außerdem wurde bereits in die Bus-Plattform Zeelo investiert, die Unternehmen und Bildungseinrichtungen einen automatisierten und nachaltigen Mitarbeiter- und Schülertransport bietet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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