17.01.2025
STARTUP-STUDIE

Neue Studie: Welche Abteilungen am stärksten von KI profitieren

Wo steht KI im Unternehmen - und was bringen Weiterbildungen? Das Wiener Startup mytalents.ai hat eine Studie durchgeführt.
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AI Landscape 2024, Wasner, Hochreiter
(c) Stock.Adobe/GamePixel - Die AI Landscape 2024 ist da.

Das Wiener Startup mytalents.ai rund um Co-Gründer Florian Hasibar präsentierte am Donnerstag eine Studie zu den Auswirkungen von KI-Weiterbildung auf die Produktivität in Unternehmen. Also genau jenem Bereich, der dem Geschäftskern des Startups entspricht.

Das Unternehmen führte eine Studie unter 1.300 Mitarbeitenden aus 60 Firmen aus 15 Branchen durch, die alle die Plattform des Startups nutzen. Basierend auf den erhobenen Daten zeigt mytalents.ai drei Trends auf, wie es um die KI-Nutzung in Unternehmen steht. Aufgezeigt werden dabei nicht nur Trends, sondern auch Herausforderungen und Chancen – unter anderem im Hinblick auf den EU AI Act und die aktive Nutzung in Unternehmen.

KI ist wichtig, aber „nicht ausreichend genutzt“

Der Tenor des Report des KI-Schulungs-Startups: KI wird nicht ausreichend genutzt, sollte es aber. Die Integration von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen kann mytalents.ai zu folge zu Produktivitätsgewinnen führen – sofern das Potenzial von KI auch tatsächlich ausgenutzt wird. Immerhin ließen sich 6,3 Arbeitsstunden pro Woche im Durchschnitt einsparen, sofern „die richtigen KI-Tools“ im Unternehmen „durch erlernten Umgang“ eingesetzt würden.

Wenig überraschend befürwortet der Report „maßgeschneiderte KI-Kurse für Departments“. Hierbei sollen KI-Tools gezielt für die notwendigen Aktivitäten und Arbeitsbereiche im Unternehmen eingesetzt werden. Das Ergebnis sei ein „solides Fundament durch Basiskurse“, um generative KI schließlich „zielsicher“ einsetzen zu können. Mytalents.ai rechnet dadurch mit einer Zeitersparnis von durchschnittlich 31 Prozent.

Verkauf, HR, Verwaltung und Einkauf

Gerade die Abteilungen, die am meisten von KI-Weiterbildung profitieren würden, erhalten oft keinen Zugang zu solchen Angeboten. Stattdessen konzentriert sich das Angebot häufig auf IT- und Softwareentwicklungs-Teams, die ohnehin bereits technikaffin sind.

Im Durchschnitt profitieren die Bereiche Vertrieb (113 Prozent mehr Zeitersparnis als der Durchschnitt), Verwaltung (37 Prozent), HR (29 Prozent), Einkauf (15 Prozent) und Finanzen (3 Prozent) am meisten von den Kursen von des Startups, heißt es.

Vor allem Prozesse der Lead-Generierung, der personalisierten Ansprache, der Automation sowie der Kommunikation und Bedarfsprognostik könnten durch oder mithilfe von KI ausgeführt werden. Die Folge sei wiederholt eine Zeit- und Kostenersparnis sowie ein verbessertes Wohlbefinden der Arbeitnehmenden. Das Wiener KI-Startup soll dahingehend auch „Abteilungskurse“ anbieten, die die Arbeitseffizienz und Produktivität von einzelnen Departments spezifisch erhöhen.

Unsicherheiten schränken ein

Unsicherheiten bestehen allerdings über die richtige Implementierung und ein Mangel an maßgeschneiderten Weiterbildungsangeboten. „Jeder bekommt einen KI-Kurs und damit ist es getan“, diese Einstellung greift zu kurz, so das Credo des KI-Startups rund um die beiden Co-Founder Florian Hasibar und Fabian Hemmerich.

Mit dem EU AI Act, der 2025 in Kraft tritt, werden Unternehmen verpflichtet sein, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Laut der Studie sind jedoch viele Organisationen weit davon entfernt, diese Standards zu erfüllen. Datenschutz, Urheberrecht und Haftungsfragen sind Themen, die besonders in Basiskursen behandelt werden und essenziell sind, um rechtskonform zu bleiben, so das Startup.

Management teils eine Hürde

Ein weiterer Stolperstein bei der Implementierung von KI in Unternehmen sei das Management, so die Studie des Startups. Durchschnittlich bringen Führungskräfte einen Mehraufwand von elf Prozent zur Weiterbildung von KI. Ohne Vorbilder im C-Level-Bereich gerät die Implementierung von KI in Unternehmen ins Stocken, so der Report.

Aufruf zum Handeln

Die Studie zeigt, dass Unternehmen, die heute in KI-Weiterbildung investieren, nicht nur ihre Produktivität steigern, sondern auch zukünftige rechtliche Risiken minimieren können. Gerade im Hinblick auf den kommenden EU AI Act könnte es für Unternehmen immer dringlicher werden zu handeln, heißt es vonseiten des Startups.

Obwohl sich spezifische KI-Weiterbildungen als langfristig erfolgreich erweisen, galt bisher das größte Interesse, so das Startup mytalents.ai, den Basiskursen. Dennoch sollte das Upskilling im KI-Bereich nicht unterschätzt werden, heißt es. Das Startup verweist in diesem Kontext auf den „verdeckten Einsatz“ von KI am Arbeitsplatz – der sogenannten Schatten-IT – anhand der Studie „2024 Work Trend Index on the state of AI“ von Microsoft.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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