24.09.2025
STANDORT ÖSTERREICH

Neue Stiftung für Unternehmertum gestartet: Hansmann, Fassl, Raunig, Köppl-Turyna und Treichl an Bord

Zu den weiteren Köpfen von "Stiftung Unternehmerische Zukunft" gehören: Andreas Ambros-Lechner (Beirat), Christian Trummer (Beirat) und Luisa Schiffke (Geschäftsführung).
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Stiftung Unternehmerische Zukunft
©Nadine Studeny - (v.l.n.r.) Markus Raunig, Monika Köppl-Turyna, Hansi Hansimann, Lisa-Marie Fassl, Christian Trummer und Andreas Treichl.

Es ist bekannt: Österreich ist reich an Wissen und Talent, vor allem im Forschungsbereich, doch wenn es ums Unternehmertum geht, bleibt das Land hinter seinen Möglichkeiten zurück. Laut Studien glauben zwei Drittel der Millennials, dass Unternehmer:innen keinen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Ein fatales Signal, das Expert:innen der Szene ändern möchten. Mit der neu gegründeten „Stiftung Unternehmerische Zukunft“ soll ein Kulturwandel eingeleitet werden.

Stiftung Unternehmerische Zukunft mit 3 Schwerpunkten

Die Initiative, getragen von bekannten Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, versteht Unternehmertum vor allem als Haltung.

„Die großen Herausforderungen unserer Zeit – vom Klimawandel bis zur digitalen Transformation – sind zu komplex für staatliche Lösungen allein“, sagt Markus Raunig, Vorstand der Stiftung. „Wir brauchen mehr Menschen, die Verantwortung übernehmen und Neues wagen.“

© brutkasten – Markus Raunig beim Präsentieren von „Stiftung Unternehmerische Zukunft“.

Die Stiftung will Unternehmertum zu einem selbstverständlichen Bestandteil des gesellschaftlichen Alltags machen. Dafür setzt sie auf drei Schwerpunkte:

  • Bildung: Jugendlichen erste eigene Projekte ermöglichen, um Mut und Gestaltungswillen zu fördern.
  • Aktivierung: Hochqualifizierte Erwachsene für Gründung und Unternehmensnachfolge begeistern.
  • Wahrnehmung: Ein realistischeres und positives Bild von Unternehmertum in der Öffentlichkeit etablieren.

Startups als Treiber von Arbeit

Wie dringend Österreich neue Impulse braucht, zeigt vor allem der internationale Vergleich: „Wenn Österreich bei der Gründungsdynamik aufschließen würde, könnte das bis zu 26.000 zusätzliche Arbeitsplätze und ein BIP-Plus von fast zwölf Milliarden Euro bedeuten“, sagt Monika Köppl-Turyna, Direktorin von EcoAustria. Denn Startups sind überproportional wichtig für Jobwachstum und Innovation.

Zu den Köpfen der Stiftung zählen u. a. Andreas Ambros-Lechner (Beirat), Lisa-Marie Fassl (Vorstand), Hansi Hansmann (Beirat), Monika Köppl-Turyna (Vorstand), Markus Raunig (Vorstand), Luisa Schiffke (Geschäftsführung), Andreas Treichl (Beirat) und Christian Trummer (Beirat). Alle bisherigen Unterstützer:innen der Stiftung im Überblick findet man hier.

Stiftung Unternehmerische Zukunft: Zusagen von über eine Million Euro und Pledges

Das Finanzierungsmodell kombiniert Zustiftungen, Spenden und sogenannte „Founder Pledges“, bei denen Gründer:innen im Falle eines Exits bis zu fünf Prozent ihres Erlöses zusagen – ein Modell, das international bereits Milliardenbeträge für gemeinnützige Zwecke mobilisiert habe. Mehr als 50 Stifter:innen haben sich bereits angeschlossen. Zusagen von über einer Million Euro sowie Pledges im Wert von über fünf Millionen Euro bilden das Fundament der Initiative.

Die Stiftung startet mit konkreten Projekten: von 150 „Youth Entrepreneurship Weeks“ in Schulen bis hin zu einem „Entrepreneurial Leadership Program“ für Erwachsene. Doch die Initiator:innen betonen, dass es mehr brauche als einzelne Programme.

„Wenn wir in Österreich unseren Wohlstand langfristig halten wollen, brauchen wir mehr Unternehmergeist. Ohne Menschen, die Neues wagen, wird es nicht gelingen“, Andreas Treichl, Beirat der neu gegründeten Stiftung.

Ein Faktor für Wohlstand

Auch Hansi Hansmann, Business Angel und Beirat der Stiftung, betont, dass Österreichs Wohlstand entscheidend davon abhängt, ob das Land genügend florierende Unternehmen habe, die Arbeitsplätze schaffen: „Dafür braucht es mehr Unternehmerpersönlichkeiten – und genau daran mangelt es Österreich. Umso wichtiger sind Initiativen wie die ‚Stiftung Unternehmerische Zukunft‘: Sie fördern unternehmerisches Potential und legen die Basis für nachhaltigen Wohlstand. Jeder Beitrag zur Stiftung ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes.“

Für Christian Trummer, Unternehmer und Mitgründer von Bitpanda, ist mutiges Gründen einer der Faktoren für den Nutzen in einer Gesellschaft: „Von Gehältern für tausende Mitarbeiter bis hin zu Mehrwert für Millionen von Kunden“, sagt er. „In Österreich müssen wir das Mindset verändern: Unternehmertum soll schon in der Schule sichtbar sein, Angst vor Risiko durch aufgeklärte Risikobereitschaft ersetzt werden. Nur so schaffen wir es, dass mehr junge Menschen künftig große europäische Unternehmen aufbauen.“

Die schlafende Republik braucht „neue Gründerzeit“

Und Lisa-Marie Fassl, Mitgründerin von Fund F. schließt hier an und mahnt: „Österreich verschläft gerade seine Zukunft, wenn wir nicht handeln. Es ist höchste Zeit für eine neue Gründerzeit – getragen von einer breiten Allianz aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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