31.08.2023

Neue öffentliche Schnelladeparks für E-Autos in Wien

In Wien gehen zwei neue Schnellladeparks für Elektro-Autos in Betrieb. Die Ladeinfrastruktur soll in den nächsten Jahren ausgebaut werden.
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Symbolbild (Foto: Unsplash/Waldemar)

Elektroautos gelten als umstrittenes Mittel für Klimaschonung und sind immer öfter auch auf Österreichs Straßen unterwegs. Die Stadt Wien und Wien Energie möchten die Infrastruktur entsprechend ausbauen. Wie aus einer Aussendung hervorgeht, gehen nun die zwei ersten öffentlichen Schnellladeparks in Betrieb, weitere seien geplant. Zum Vergleich: Laut autorevue hatte Tesla (Stand März) 28 Supercharger-Standorte in ganz Österreich, davon einen in Wien.

Die neuen Ladestellen seien bewusst an Standorten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und Pendelverkehr gesetzt worden. Ein Schnellladepark mit zehn Ladestellen liegt am Margaretengürtel, ein weiterer werde in „wenigen Wochen“ am Währinger Gürtel fertiggestellt. Demnach können Elektroautos dort in zwölf Minuten Strom für 100 Kilometer aufladen.

Ladestationen: Bedarf vorhanden?

Einer Studie der Universität für Bodenkultur im Auftrag von Wien Energie und der MA 33 zufolge, wird der Bestand an E-Autos in Wien deutlich wachsen. Aus aktuell rund 20.000 Fahrzeugen sollen bis 2030 rund 155.000 Stück werden – ein Anstieg von circa 675 Prozent. Auch Startups wie z. B. Vibe wollen von der Nachfrage profitieren und ihr E-Auto-Angebot hierzulande vergrößern (brutkasten berichtete).

Der Wiener Stadträtin Ulli Sima zufolge können Lenker:innen von E-Autos in der Hauptstadt alle 400 Meter an einer öffentlichen Ladestelle laden. Die Studie zeige, dass die bestehende Ladeinfrastruktur den Bedarf für die nächsten Jahre abdeckt. Bis 2040 werden demnach aber 7.000 Normalladestellen benötigt. Vor allem im 3., 13. und 23. Gemeindebezirk bestehe der größte Bedarf. Der Kurs steht auf Ausbau: „Allein bis Ende 2024 errichten wir in Wien weitere 200 öffentliche Ladestellen“, wird Michael Strebl, Vorsitzender der Wien Energie-Geschäftsführung, zitiert.

Wie n-tv.de berichtet, sieht in Deutschland der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ein Überangebot an Lademöglichkeiten. Demnach seien öffentliche Ladepunkte im Durchschnitt zu 11,6 Prozent belegt. Eher solle, so der BDEW, der Zuwachs an E-Fahrzeugen forciert werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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