17.01.2021

Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

Nach der Verlängerung des Lockdowns auf zumindest 7. Februar und neuen Verschärfungen, gab Finanzminister Gernot Blümel weitere Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft bekannt. Kritik hagelte es vom Handelsverband.
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(c) bmf - Finanzminister Gernot Blümel mit neuen Corona-Hilfen für die Wirtschaft.

Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter. Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Februar vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen. Die Lockdown-Verlängerung soll die Ausbreitung des Coronavirus – vor allem der neuen Mutation B.1.1.7 – verhindern. Für die Wirtschaft hat Finanzminister Gernot Blümel neue Hilfen in Form eines Ausfallsbonus angekündigt.

Ausfallsbonus: bis zu 30 Prozent des Umsatzes

Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes bei einer Deckelung von 60.000 Euro. „Dies gilt für jedes Monat von nun an, bis zum Ende der Krise. Und kann mit wenigen Klicks beantragt werden. Das Geld kommt direkt aufs Konto“, präzisierte Blümel: „Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben.“

Anträge ab 16. Februar möglich

Konkret: Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls, sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 Prozent des Umsatzrückganges. Die Stellung des Antrags ist jeweils ab 16. des kommenden Monats möglich. Daher wird der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

Beihilferahmen auf eine Million erhöht

Der Ausfallsbonus ist als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss und Verlustabgeltung gedacht. Zudem arbeite der Finanzminister gemeinsam mit Tschechien, Dänemark und Deutschland innerhalb einer EU-Initiative daran, die Deckelung des Fixkostenzuschuss zu erhöhen. Und sprach von einem Teilerfolg: Die EU-Kommission erlaubte eine Erhöhung des Beihilferahmens für den Fixkostenzuchuss II von den bisherigen 800.000 Euro um 200.000 Euro. Auch die Überbrückungsfonds in der Kultur werden ausgebaut und bis Juni verlängert. Der Umsatzersatz für Dezember kann noch bis inklusive 20. Jänner 2021 beantragt werden.

Reaktion der WKO

„Die heute von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige und notwendige Schritte, um die Liquidität aller von der Verlängerung des Lockdowns betroffenen Betriebe zu sichern. Das heißt sowohl direkt als auch indirekt Betroffene“, betonten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ausfallsbonus: Entlastung für KMUs?

„Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu drei Millionen Euro“, so Mahrer und Kopf weiter. Der Handelsverband hingegen sieht die neue Hilfe nicht ganz so positiv.

Handelsverband: Albtraum-Szenario eingetreten

„Die Coronavirus-Mutation B.1.1.7. hat leider dafür gesorgt, dass unser Albtraum-Szenario eingetreten ist. Wir rechnen jetzt für den sechswöchigen Lockdown im Handel mit einem Umsatzverlust von fast sechs Milliarden Euro. Mittlerweile sind über 100.000 Jobs in der Branche akut gefährdet. Die Hälfte der verbliebenen Händler hat massive Existenzängste, sie wissen nicht, wie es weitergeht. 10.000 Betriebe sind de facto insolvent“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Eine „Abspeisung“

Der Handelsverband nimmt sich bei seiner Kritik kein Blatt vor dem Mund und spricht bei den 30 Prozent und maximal 60.000 Euro von einer „Abspeisung“. Der mit 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz habe sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und sei das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Da alle anderen Hilfen (etwa Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz) bürokratischer zu beantragen sind und erst mit erheblicher Verzögerung bei den Betrieben ankommen, hatte der Handelsverband vehement für eine Verlängerung des Umsatzersatzes für die gesamte Lockdown-Dauer geworben.

„Erfreulicherweise hat der Finanzminister diese Forderung aufgegriffen und in Form des ‚Ausfallsbonus‘ umgesetzt. Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend, wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt“, heißt es in einer Aussendung.

Apell an Erhöhung der Deckelung

Und der Handelsverband-Geschäftsführer wird noch deutlicher: „Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein. Der Ausfallsbonus ist für jeden mittelständischen Händler nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken. Für KMU-Händler wiederum ist die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, hier dringend nachzubessern, um den Unternehmensfortbestand sowie hunderttausende Arbeitsplätze im österreichischen Handel abzusichern“, so Will weiter.

Zu hohe Eintrittshürde für Ausfallsbonus

Überdies sei die Eintrittshürde mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall zu hoch angesetzt. Der Handelsverband fordere daher, dass diese Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt wird.

Doch auch Unternehmen, die unter diese Grenzen fallen, finden in der Kritik des Handelsverband Erwähnung. Wortwörtlich heißt es: „Es muss aber auch hinterfragt werden, warum all jene Betriebe, die weniger als 40 oder 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Denn auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.“

Lob an indirekter Hilfe

Positiv sei jedoch, dass nun auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insbesondere der Großhandel, eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung bekommen würde. Dies sei lange Zeit eine zentrale Forderung des Handelsverbandes gewesen.

„Hilfen müssen ankommen“

„Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung steht für den Handel an erster Stelle. Selbstverständlich unterstützen wir jede sinnvolle Maßnahme der Bundesregierung. Das haben wir bereits bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen und werden wir auch bei der FFP2-Maskenpflicht und der Ausdehnung des Mindestabstandes auf zwei Meter gewährleisten“, so Will abschließend, „im Gegenzug erwarten wir uns jedoch, dass die zugesagten Hilfen bei den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen endlich ankommen. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden und die Überlebenshilfe sofort fließen, sonst droht uns heuer ein wirtschaftlicher Kollaps. Nicht das Virus kostet Arbeitsplätze, sondern jene Hilfen, die nicht ankommen.“

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Das Flatwise-Gründertrio (v.l.) Marc Lindorfer, Edwin Schneider und Johannes Reichl © Flatwise

Wenn es nach Johannes Reichl, Edwin Schneider und Marc Lindorfer geht, ist Immobilienverwaltung bis heute vor allem eines: kleinteilig, zeitintensiv und von manuellen Abläufen geprägt. Genau hier wollen die drei Linzer mit ihrem Startup Flatwise ansetzen. Das Gründerteam entwickelt eine Software, die zentrale Aufgaben von Vermieter:innen, von Mietanpassungen über Betriebskostenabrechnungen bis zur Vorbereitung von Steuerunterlagen, mithilfe von KI-Agenten automatisieren soll. Bereits vor dem offiziellen Marktstart setzen laut Angaben des Startups Vermieter:innen mit insgesamt mehr als 3.000 Wohnungen auf die Plattform.

Von der Pilot- zur Marktphase

Das Team, das erst im August 2026 eine GmbH gegründet hat, hat sein Produkt in den vergangenen Monaten eng mit den ersten 100 Pilotnutzer:innen weiterentwickelt, mit Feedback, Interviews und echten Kund:innendaten, wie Mitgründer Johannes Reichl im Interview erklärt. Der Ansatz unterscheide sich damit von klassischen Proptech-Lösungen, die bestehende Prozesse lediglich digitalisieren: „Wir wollen Immobilienverwaltung nicht nur digitalisieren, sondern grundlegend neu denken. Immobilien sollen sich künftig weitgehend von selbst verwalten können. Vermieter:innen können durch die Software von Flatwise professionell vermieten, ohne dabei selbst Fachexpert:innen sein zu müssen“, so Reichl.

KI-Agenten im Einsatz

Konkret möchte Flatwise KI dort einsetzen, wo Verwaltungsprozesse sinnvoll automatisiert oder unterstützt werden können. Dazu zählen für das Team unter anderem die Vorbereitung und Berechnung von Mietanpassungen, die Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen sowie die strukturierte Aufbereitung von Finanz- und Steuerinformationen. Der KI-Agent verbindet dabei unterschiedliche Daten und Prozessschritte innerhalb der Software, bereitet relevante Informationen auf und unterstützt Vermieter:innen bei der weiteren Bearbeitung.

Der Weg zum Ökosystem

Im Schnitt verwaltet ein:e Flatwise-Nutzer:in laut Unternehmen aktuell rund zehn Wohnungen. Für Reichl zeigt sich dabei ein klares Bild der Branche: „Der Markt ist extrem fragmentiert, es gibt viele Anbieter, die eigentlich zusammenhängen müssten, aber kaum vernetzt sind.“

Dieses Nebeneinander will Flatwise auflösen und sich schrittweise zu einem Ökosystem entwickeln, das Vermieter:innen, Mieter:innen und Dienstleister:innen auf einer Plattform zusammenbringt. „Wir glauben daran, dass gute Vermieter:innen das Wohnen für alle besser machen. Flatwise soll es einfacher machen, gut zu vermieten“, heißt es dazu vom Gründungsteam.

Enterprise-Lösung in Arbeit

Flatwise richtet sich an Vermieter:innen mit Beständen zwischen einer und hundert Immobilien. Mittlerweile hätten sich aber auch Hausverwaltungen und Bestandshalter:innen mit deutlich größeren Portfolios gemeldet. Deshalb entwickelt Flatwise momentan ein Enterprise-Modell, das künftig gezielt auf die Anforderungen größerer Bestandshalter:innen und Hausverwaltungen eingehen soll, wie der Mitgründer im Interview erklärt.

Wachstum vorerst ohne Angels oder VCs

Trotz bestehender Investmentangebote will das Team bei der Finanzierung vorerst auf Förderungen und den eigenen Cashflow setzen. Rund 20 Angebote von Angels und Venture-Capital-Geber:innen sind laut Reichl bereits eingegangen. Aufgegriffen werden sollen sie frühestens, wenn erste Umsätze stehen. Für eine geplante Wachstumsphase ist jedoch in der ersten Jahreshälfte 2027 eine Finanzierungsrunde angedacht. Unterstützung erhält das Gründerteam zudem im Inkubatorprogramm von tech2b durch ein Advisory Board aus Immobilienexpert:innen und erfahrenen Unternehmer:innen.

Wissen als Türöffner

Um neue Kund:innen zu erreichen, setzt Flatwise zusätzlich auf einen eigenen Immobilienratgeber mit aktuell rund 160 Artikeln, der komplexe Themen rund um Immobilien und Wohnen laienverständlich aufbereitet. Bereits mehrere tausend Personen sollen die Inhalte monatlich lesen. Für Reichl ist das ein wichtiger Kanal, um Vertrauen aufzubauen und so langfristig neue Nutzer:innen für die Plattform zu gewinnen.

Im kommenden Jahr will Flatwise nach eigenen Angaben marktführend in Österreich werden. Mittelfristig ist auch eine internationale Expansion, etwa nach Deutschland, angedacht. Ein konkreter Zeitpunkt steht laut Reichl aber noch nicht fest.

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Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

  • Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter.
  • Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Jänner vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen.
  • Bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Bildungsminister Heinz Faßmann und Staatssekretärin Andrea Mayer, verkündete Blümel einen sogenannten Ausfallsbonus.
  • Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einer Deckelung von 60.000 Euro.
  • „Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam.

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