17.01.2021

Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

Nach der Verlängerung des Lockdowns auf zumindest 7. Februar und neuen Verschärfungen, gab Finanzminister Gernot Blümel weitere Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft bekannt. Kritik hagelte es vom Handelsverband.
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(c) bmf - Finanzminister Gernot Blümel mit neuen Corona-Hilfen für die Wirtschaft.

Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter. Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Februar vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen. Die Lockdown-Verlängerung soll die Ausbreitung des Coronavirus – vor allem der neuen Mutation B.1.1.7 – verhindern. Für die Wirtschaft hat Finanzminister Gernot Blümel neue Hilfen in Form eines Ausfallsbonus angekündigt.

Ausfallsbonus: bis zu 30 Prozent des Umsatzes

Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes bei einer Deckelung von 60.000 Euro. „Dies gilt für jedes Monat von nun an, bis zum Ende der Krise. Und kann mit wenigen Klicks beantragt werden. Das Geld kommt direkt aufs Konto“, präzisierte Blümel: „Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben.“

Anträge ab 16. Februar möglich

Konkret: Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls, sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 Prozent des Umsatzrückganges. Die Stellung des Antrags ist jeweils ab 16. des kommenden Monats möglich. Daher wird der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

Beihilferahmen auf eine Million erhöht

Der Ausfallsbonus ist als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss und Verlustabgeltung gedacht. Zudem arbeite der Finanzminister gemeinsam mit Tschechien, Dänemark und Deutschland innerhalb einer EU-Initiative daran, die Deckelung des Fixkostenzuschuss zu erhöhen. Und sprach von einem Teilerfolg: Die EU-Kommission erlaubte eine Erhöhung des Beihilferahmens für den Fixkostenzuchuss II von den bisherigen 800.000 Euro um 200.000 Euro. Auch die Überbrückungsfonds in der Kultur werden ausgebaut und bis Juni verlängert. Der Umsatzersatz für Dezember kann noch bis inklusive 20. Jänner 2021 beantragt werden.

Reaktion der WKO

„Die heute von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige und notwendige Schritte, um die Liquidität aller von der Verlängerung des Lockdowns betroffenen Betriebe zu sichern. Das heißt sowohl direkt als auch indirekt Betroffene“, betonten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ausfallsbonus: Entlastung für KMUs?

„Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu drei Millionen Euro“, so Mahrer und Kopf weiter. Der Handelsverband hingegen sieht die neue Hilfe nicht ganz so positiv.

Handelsverband: Albtraum-Szenario eingetreten

„Die Coronavirus-Mutation B.1.1.7. hat leider dafür gesorgt, dass unser Albtraum-Szenario eingetreten ist. Wir rechnen jetzt für den sechswöchigen Lockdown im Handel mit einem Umsatzverlust von fast sechs Milliarden Euro. Mittlerweile sind über 100.000 Jobs in der Branche akut gefährdet. Die Hälfte der verbliebenen Händler hat massive Existenzängste, sie wissen nicht, wie es weitergeht. 10.000 Betriebe sind de facto insolvent“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Eine „Abspeisung“

Der Handelsverband nimmt sich bei seiner Kritik kein Blatt vor dem Mund und spricht bei den 30 Prozent und maximal 60.000 Euro von einer „Abspeisung“. Der mit 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz habe sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und sei das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Da alle anderen Hilfen (etwa Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz) bürokratischer zu beantragen sind und erst mit erheblicher Verzögerung bei den Betrieben ankommen, hatte der Handelsverband vehement für eine Verlängerung des Umsatzersatzes für die gesamte Lockdown-Dauer geworben.

„Erfreulicherweise hat der Finanzminister diese Forderung aufgegriffen und in Form des ‚Ausfallsbonus‘ umgesetzt. Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend, wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt“, heißt es in einer Aussendung.

Apell an Erhöhung der Deckelung

Und der Handelsverband-Geschäftsführer wird noch deutlicher: „Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein. Der Ausfallsbonus ist für jeden mittelständischen Händler nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken. Für KMU-Händler wiederum ist die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, hier dringend nachzubessern, um den Unternehmensfortbestand sowie hunderttausende Arbeitsplätze im österreichischen Handel abzusichern“, so Will weiter.

Zu hohe Eintrittshürde für Ausfallsbonus

Überdies sei die Eintrittshürde mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall zu hoch angesetzt. Der Handelsverband fordere daher, dass diese Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt wird.

Doch auch Unternehmen, die unter diese Grenzen fallen, finden in der Kritik des Handelsverband Erwähnung. Wortwörtlich heißt es: „Es muss aber auch hinterfragt werden, warum all jene Betriebe, die weniger als 40 oder 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Denn auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.“

Lob an indirekter Hilfe

Positiv sei jedoch, dass nun auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insbesondere der Großhandel, eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung bekommen würde. Dies sei lange Zeit eine zentrale Forderung des Handelsverbandes gewesen.

„Hilfen müssen ankommen“

„Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung steht für den Handel an erster Stelle. Selbstverständlich unterstützen wir jede sinnvolle Maßnahme der Bundesregierung. Das haben wir bereits bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen und werden wir auch bei der FFP2-Maskenpflicht und der Ausdehnung des Mindestabstandes auf zwei Meter gewährleisten“, so Will abschließend, „im Gegenzug erwarten wir uns jedoch, dass die zugesagten Hilfen bei den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen endlich ankommen. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden und die Überlebenshilfe sofort fließen, sonst droht uns heuer ein wirtschaftlicher Kollaps. Nicht das Virus kostet Arbeitsplätze, sondern jene Hilfen, die nicht ankommen.“

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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

  • Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter.
  • Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Jänner vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen.
  • Bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Bildungsminister Heinz Faßmann und Staatssekretärin Andrea Mayer, verkündete Blümel einen sogenannten Ausfallsbonus.
  • Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einer Deckelung von 60.000 Euro.
  • „Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam.

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