17.01.2021

Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

Nach der Verlängerung des Lockdowns auf zumindest 7. Februar und neuen Verschärfungen, gab Finanzminister Gernot Blümel weitere Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft bekannt. Kritik hagelte es vom Handelsverband.
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(c) bmf - Finanzminister Gernot Blümel mit neuen Corona-Hilfen für die Wirtschaft.

Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter. Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Februar vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen. Die Lockdown-Verlängerung soll die Ausbreitung des Coronavirus – vor allem der neuen Mutation B.1.1.7 – verhindern. Für die Wirtschaft hat Finanzminister Gernot Blümel neue Hilfen in Form eines Ausfallsbonus angekündigt.

Ausfallsbonus: bis zu 30 Prozent des Umsatzes

Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes bei einer Deckelung von 60.000 Euro. „Dies gilt für jedes Monat von nun an, bis zum Ende der Krise. Und kann mit wenigen Klicks beantragt werden. Das Geld kommt direkt aufs Konto“, präzisierte Blümel: „Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben.“

Anträge ab 16. Februar möglich

Konkret: Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls, sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 Prozent des Umsatzrückganges. Die Stellung des Antrags ist jeweils ab 16. des kommenden Monats möglich. Daher wird der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

Beihilferahmen auf eine Million erhöht

Der Ausfallsbonus ist als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss und Verlustabgeltung gedacht. Zudem arbeite der Finanzminister gemeinsam mit Tschechien, Dänemark und Deutschland innerhalb einer EU-Initiative daran, die Deckelung des Fixkostenzuschuss zu erhöhen. Und sprach von einem Teilerfolg: Die EU-Kommission erlaubte eine Erhöhung des Beihilferahmens für den Fixkostenzuchuss II von den bisherigen 800.000 Euro um 200.000 Euro. Auch die Überbrückungsfonds in der Kultur werden ausgebaut und bis Juni verlängert. Der Umsatzersatz für Dezember kann noch bis inklusive 20. Jänner 2021 beantragt werden.

Reaktion der WKO

„Die heute von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige und notwendige Schritte, um die Liquidität aller von der Verlängerung des Lockdowns betroffenen Betriebe zu sichern. Das heißt sowohl direkt als auch indirekt Betroffene“, betonten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ausfallsbonus: Entlastung für KMUs?

„Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu drei Millionen Euro“, so Mahrer und Kopf weiter. Der Handelsverband hingegen sieht die neue Hilfe nicht ganz so positiv.

Handelsverband: Albtraum-Szenario eingetreten

„Die Coronavirus-Mutation B.1.1.7. hat leider dafür gesorgt, dass unser Albtraum-Szenario eingetreten ist. Wir rechnen jetzt für den sechswöchigen Lockdown im Handel mit einem Umsatzverlust von fast sechs Milliarden Euro. Mittlerweile sind über 100.000 Jobs in der Branche akut gefährdet. Die Hälfte der verbliebenen Händler hat massive Existenzängste, sie wissen nicht, wie es weitergeht. 10.000 Betriebe sind de facto insolvent“, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Eine „Abspeisung“

Der Handelsverband nimmt sich bei seiner Kritik kein Blatt vor dem Mund und spricht bei den 30 Prozent und maximal 60.000 Euro von einer „Abspeisung“. Der mit 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz habe sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und sei das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Da alle anderen Hilfen (etwa Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz) bürokratischer zu beantragen sind und erst mit erheblicher Verzögerung bei den Betrieben ankommen, hatte der Handelsverband vehement für eine Verlängerung des Umsatzersatzes für die gesamte Lockdown-Dauer geworben.

„Erfreulicherweise hat der Finanzminister diese Forderung aufgegriffen und in Form des ‚Ausfallsbonus‘ umgesetzt. Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend, wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt“, heißt es in einer Aussendung.

Apell an Erhöhung der Deckelung

Und der Handelsverband-Geschäftsführer wird noch deutlicher: „Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein. Der Ausfallsbonus ist für jeden mittelständischen Händler nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken. Für KMU-Händler wiederum ist die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, hier dringend nachzubessern, um den Unternehmensfortbestand sowie hunderttausende Arbeitsplätze im österreichischen Handel abzusichern“, so Will weiter.

Zu hohe Eintrittshürde für Ausfallsbonus

Überdies sei die Eintrittshürde mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall zu hoch angesetzt. Der Handelsverband fordere daher, dass diese Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt wird.

Doch auch Unternehmen, die unter diese Grenzen fallen, finden in der Kritik des Handelsverband Erwähnung. Wortwörtlich heißt es: „Es muss aber auch hinterfragt werden, warum all jene Betriebe, die weniger als 40 oder 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Denn auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.“

Lob an indirekter Hilfe

Positiv sei jedoch, dass nun auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insbesondere der Großhandel, eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung bekommen würde. Dies sei lange Zeit eine zentrale Forderung des Handelsverbandes gewesen.

„Hilfen müssen ankommen“

„Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung steht für den Handel an erster Stelle. Selbstverständlich unterstützen wir jede sinnvolle Maßnahme der Bundesregierung. Das haben wir bereits bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen und werden wir auch bei der FFP2-Maskenpflicht und der Ausdehnung des Mindestabstandes auf zwei Meter gewährleisten“, so Will abschließend, „im Gegenzug erwarten wir uns jedoch, dass die zugesagten Hilfen bei den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen endlich ankommen. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden und die Überlebenshilfe sofort fließen, sonst droht uns heuer ein wirtschaftlicher Kollaps. Nicht das Virus kostet Arbeitsplätze, sondern jene Hilfen, die nicht ankommen.“

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Oliver Hamedinger und Jade Bailey, Gründungsduo von Joyh © Joyh Design OG

Ein Spaziergang durch die Wiener Innenstadt oder den Gürtel genügt: Stuckfassaden, hohe Fenster, verzierte Erker – jene Gründerzeithäuser, wegen derer jährlich Millionen Tourist:innen nach Wien kommen. Fast alle sind heute begehrte Wohnadressen. Dasselbe Bild findet sich auch in vielen anderen europäischen Städten wieder, von Paris bis Berlin.

Doch während die Gebäude nach außen mit ihrer Schönheit glänzen verbirgt sich im Inneren ein Energieeffizienz-Alptraum. Rund 80 Prozent der österreichischen Gebäude stammen aus der Zeit vor der ersten OIB-Wärmeschutzrichtlinie, und liegen großteils in einer der schlechtesten Energieklassen. Die Sanierungsrate lag zuletzt bei 1,2 Prozent, denn aufgrund der Fassadenerhaltung scheitert es meist an der Genehmigung. Genau hier will das Wiener Startup Joyh ansetzen. Mit Sandfassaden aus dem 3D-Drucker will man die Gründerzeithäuser energietechnisch in die Neuzeit holen.

Designideen der dämmenden, 3D-gedruckten Fassaden © Joyh Design OG

Ideenfindung auf der Dubai Design Week

Die Idee dazu entstand zufällig: 2023 druckten und gestalteten die beiden Gründer:innen eine Sandskulptur für die Dubai Design Week. Tagelang stand sie in praller Sonne im Freien. „Wir haben gemerkt, dass sie sich beim Anfassen gar nicht aufgeheizt hat“, erzählt Mitgründer Oliver Hamedinger.

Der Grund liegt in der Porosität des Materials: „Der beste Wärmedämmstoff ist Luft“, erklärt Hamedinger – und 3D-gedruckter Sand enthält davon mehr als Beton oder Ton. Mit dieser Erkenntnis in der Tasche gründeten Oliver Hamedinger und Jade Bailey 2024 ihr Sanierungsstartup mit einer klaren Haltung: „Die Gebäude von 2050 stehen schon. Wir müssen nur einen neuen Weg finden, sie zu sanieren“, sagt Co-Founderin Bailey.

Die 3D-gedruckte Skulptur aus Sand auf der Dubai Design Week © Joyh Design OG

Ein Bauteil statt vieler Schichten

Joyh setzt hier mit seinem System „Brian“ an: mineralische Bauteile, gedruckt per Binder-Jetting aus Sand – demselben Verfahren, mit dem sonst Formen für den Stahlguss entstehen. Aktuell arbeitet man für den Druck der einzelnen Fassadenteile mit der voestalpine Foundry Group zusammen, die über die nötigen Maschinen verfügt.

Für die Sanierung wird die Fassade zuvor digital gescannt. So entsteht auch ein digitaler Zwilling, der vor allem bei Reparaturen interessant wird. Die einzelnen Fassadenelemente sind laut Hamedinger rund 12 bis 15 Kilogramm schwer“ die Größe, die ein Bauarbeiter allein auf der Baustelle handhaben darf“ und werden ohne Kleber ineinandergesteckt. Das ermöglicht laut Gründerduo nicht, nur eine simple Anbringung sondern auch einen separaten Austausch.

Eine vollständige thermische Sanierung kostet aktuell 600 bis 800 Euro pro Quadratmeter. Das ist zwar mehr als klassisches WDVS (Wärmedämmverbundsystem), eine mehrschichtige Konstruktion an der Außenseite von Gebäuden, die zur effektiven Wärmedämmung dient, für Gründerzeitfassaden, durch die ganzheitlich benötigte Abtragung allerdings ungeeignet. „Ein großer Teil des Wiener Altbestands fällt aus der Sanierungslogik heraus, weil die üblichen Systeme dort nicht infrage kommen. Genau diese Gebäude wollen wir erreichen“, sagt Mitgründerin Jade Bailey.

Erster Prototyp beim Ars Electronica Festival 2025: Die größte selbsttragende Wand aus 3D-gedrucktem Sand. © Joyh Design OG

Software soll skalieren

Die operative Sanierung soll allerdings nicht bei Joyh bleiben. Skalieren will man hingegen über die dazugehörige Plattform „D2P“, die aktuell aus den Gebäudedaten die fertigungsfertige Druckdateien erzeugt. Diese soll langfristig als Abo-Modell an Architekt:innen und Fertigungspartner:innen weltweit lizenziert werden. „Ein Produkt kann man kopieren. Ein System, das mit jedem Projekt dazulernt, nicht“, sagt Hamedinger.

Von Architektur und Technik zum Startup

Hamedinger bringt technisches Know-how mit, unter anderem aus seiner Zeit bei Siemens, Bailey ist ausgebildete Architektin mit Erfahrung in Österreich, Deutschland, Großbritannien und den USA. Finanziert haben die beiden ihr Startup bislang aus mehreren Quellen: Rund 30.000 Euro brachten sie privat ein, dazu kam eine FFG-Patentförderung. Zuletzt sicherte sich das Team 202.000 Euro aws-PreSeed-Deep-Tech-Förderung und gewann das nationale Finale des ClimateLaunchpad Austria.

Bevor ihr System auf reale Fassaden kommt, muss es sich noch durch Brandschutz-, Statik- und Frost-Tau-Prüfungen beweisen, erste Pilotprojekte sind für Anfang 2027 geplant. „Der eigentliche Test kommt erst, wenn wir es auf echte Fassaden bringen“, sagt Bailey. Ab Mitte desselben Jahres will das Gründerduo zusätzlich strategische Investor:innen an Bord holen.

Erster Prototyp-Scan eines Ornaments an einem Wiener Altbau © Joyh Design OG
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Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

  • Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter.
  • Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Jänner vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen.
  • Bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Bildungsminister Heinz Faßmann und Staatssekretärin Andrea Mayer, verkündete Blümel einen sogenannten Ausfallsbonus.
  • Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einer Deckelung von 60.000 Euro.
  • „Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam.

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