17.01.2021

Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

Nach der Verlängerung des Lockdowns auf zumindest 7. Februar und neuen Verschärfungen, gab Finanzminister Gernot Blümel weitere Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft bekannt. Kritik hagelte es vom Handelsverband.
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(c) bmf - Finanzminister Gernot Blümel mit neuen Corona-Hilfen für die Wirtschaft.

Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter. Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Februar vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen. Die Lockdown-Verlängerung soll die Ausbreitung des Coronavirus – vor allem der neuen Mutation B.1.1.7 – verhindern. Für die Wirtschaft hat Finanzminister Gernot Blümel neue Hilfen in Form eines Ausfallsbonus angekündigt.

Ausfallsbonus: bis zu 30 Prozent des Umsatzes

Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes bei einer Deckelung von 60.000 Euro. “Dies gilt für jedes Monat von nun an, bis zum Ende der Krise. Und kann mit wenigen Klicks beantragt werden. Das Geld kommt direkt aufs Konto”, präzisierte Blümel: “Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben.”

Anträge ab 16. Februar möglich

Konkret: Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalles und setzt sich zusammen aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umsatzausfalls, sowie aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II von weiteren 15 Prozent des Umsatzrückganges. Die Stellung des Antrags ist jeweils ab 16. des kommenden Monats möglich. Daher wird der Ausfallsbonus erstmals mit 16. Februar 2021 für den Jänner beantragbar sein.

Beihilferahmen auf eine Million erhöht

Der Ausfallsbonus ist als Ergänzung zum Fixkostenzuschuss und Verlustabgeltung gedacht. Zudem arbeite der Finanzminister gemeinsam mit Tschechien, Dänemark und Deutschland innerhalb einer EU-Initiative daran, die Deckelung des Fixkostenzuschuss zu erhöhen. Und sprach von einem Teilerfolg: Die EU-Kommission erlaubte eine Erhöhung des Beihilferahmens für den Fixkostenzuchuss II von den bisherigen 800.000 Euro um 200.000 Euro. Auch die Überbrückungsfonds in der Kultur werden ausgebaut und bis Juni verlängert. Der Umsatzersatz für Dezember kann noch bis inklusive 20. Jänner 2021 beantragt werden.

Reaktion der WKO

“Die heute von der Bundesregierung angekündigten zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind wichtige und notwendige Schritte, um die Liquidität aller von der Verlängerung des Lockdowns betroffenen Betriebe zu sichern. Das heißt sowohl direkt als auch indirekt Betroffene”, betonten WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Ausfallsbonus: Entlastung für KMUs?

“Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam. Er wird ab Jänner 2021 als Ergänzung des Fixkostenzuschuss II einen wesentlichen Beitrag zur schnellen Liquiditätshilfe leisten. Das bringt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung. Damit ergänzt der Ausfallsbonus die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie dem Fixkostenzuschuss und dem vor allem für große Unternehmen wichtigen Modell des Verlustersatzes mit bis zu drei Millionen Euro”, so Mahrer und Kopf weiter. Der Handelsverband hingegen sieht die neue Hilfe nicht ganz so positiv.

Handelsverband: Albtraum-Szenario eingetreten

“Die Coronavirus-Mutation B.1.1.7. hat leider dafür gesorgt, dass unser Albtraum-Szenario eingetreten ist. Wir rechnen jetzt für den sechswöchigen Lockdown im Handel mit einem Umsatzverlust von fast sechs Milliarden Euro. Mittlerweile sind über 100.000 Jobs in der Branche akut gefährdet. Die Hälfte der verbliebenen Händler hat massive Existenzängste, sie wissen nicht, wie es weitergeht. 10.000 Betriebe sind de facto insolvent”, sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Eine “Abspeisung”

Der Handelsverband nimmt sich bei seiner Kritik kein Blatt vor dem Mund und spricht bei den 30 Prozent und maximal 60.000 Euro von einer “Abspeisung”. Der mit 800.000 Euro gedeckelte Umsatzersatz habe sich bereits im zweiten Lockdown bewährt und sei das einzige Instrument, das rasch an die betroffenen Firmen ausbezahlt werden konnte. Da alle anderen Hilfen (etwa Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, Verlustersatz) bürokratischer zu beantragen sind und erst mit erheblicher Verzögerung bei den Betrieben ankommen, hatte der Handelsverband vehement für eine Verlängerung des Umsatzersatzes für die gesamte Lockdown-Dauer geworben.

“Erfreulicherweise hat der Finanzminister diese Forderung aufgegriffen und in Form des ‘Ausfallsbonus’ umgesetzt. Die Höhe von 30 Prozent der Umsatzausfälle im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist für die Branche jedoch ebenso völlig unzureichend, wie die Obergrenze von 60.000 Euro, die die Liquiditätssituation der Firmen verkennt”, heißt es in einer Aussendung.

Apell an Erhöhung der Deckelung

Und der Handelsverband-Geschäftsführer wird noch deutlicher: “Von Bonus kann in Anbetracht der massiven Ausweitung der behördlichen Schließung keine Rede sein. Der Ausfallsbonus ist für jeden mittelständischen Händler nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Deckelung auf nur 60.000 Euro wird bei vielen betroffenen Unternehmen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Umsatzverluste im Lockdown abdecken. Für KMU-Händler wiederum ist die Höhe von maximal 30 Prozent bei weitem zu niedrig angesetzt. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, hier dringend nachzubessern, um den Unternehmensfortbestand sowie hunderttausende Arbeitsplätze im österreichischen Handel abzusichern”, so Will weiter.

Zu hohe Eintrittshürde für Ausfallsbonus

Überdies sei die Eintrittshürde mit mindestens 40 Prozent Umsatzausfall zu hoch angesetzt. Der Handelsverband fordere daher, dass diese Untergrenze als Auszahlungsbedingung zumindest von 40 auf 30 Prozent Umsatzausfall gesenkt wird.

Doch auch Unternehmen, die unter diese Grenzen fallen, finden in der Kritik des Handelsverband Erwähnung. Wortwörtlich heißt es: “Es muss aber auch hinterfragt werden, warum all jene Betriebe, die weniger als 40 oder 30 Prozent coronabedingten Verlust hinnehmen müssen, um derart viele Hilfen umfallen. Denn auch Verluste dieser Dimension summieren sich zu einem gravierenden Ausmaß.”

Lob an indirekter Hilfe

Positiv sei jedoch, dass nun auch alle indirekt vom Lockdown betroffenen Unternehmen, insbesondere der Großhandel, eine unbürokratische, gleichwertige Unterstützung bekommen würde. Dies sei lange Zeit eine zentrale Forderung des Handelsverbandes gewesen.

“Hilfen müssen ankommen”

“Die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung steht für den Handel an erster Stelle. Selbstverständlich unterstützen wir jede sinnvolle Maßnahme der Bundesregierung. Das haben wir bereits bei der Umsetzung der Hygienekonzepte bewiesen und werden wir auch bei der FFP2-Maskenpflicht und der Ausdehnung des Mindestabstandes auf zwei Meter gewährleisten”, so Will abschließend, “im Gegenzug erwarten wir uns jedoch, dass die zugesagten Hilfen bei den direkt und indirekt betroffenen Unternehmen endlich ankommen. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung zugesichert, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen wird. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden und die Überlebenshilfe sofort fließen, sonst droht uns heuer ein wirtschaftlicher Kollaps. Nicht das Virus kostet Arbeitsplätze, sondern jene Hilfen, die nicht ankommen.”

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AnovonA
Das Team von AnovonA (c) AnovonA

In den rund 1.300 Billa-Filialen in Österreich sind bereits drei “mucki”-Getränke des Wiener Startups AnovonA flächendeckend erhältlich, zudem bei Mpreis und Metro. Und auch jenseits der Grenzen gibt es bereits einige Listungen, zum Beispiel bei coop in der Schweiz, bei Rewe in Bayern und bei Edeka deutschlandweit. Man habe die Umsätze seit Marktstart jährlich im Durchschnitt um den Faktor 3,5 steigern können, heißt es vom Startup.

Weitere Expansion im DACH-Raum geplant

Und so soll es auch weitergehen. “Deutschland und insbesondere Bayern wird 2025 neben dem weiteren Wachstum in der Schweiz und in Österreich ein ganz besonderer Wachstumsfokus sein”, so AnovonA in einer aktuellen Aussendung. Dazu sollen auch weitere Produkte auf den Markt gebracht werden, etwa ein Müsli.

Weitere Finanzierung für AnovonA bereits im Jänner

In den vergangenen Jahren kommunizierte AnovonA bereits mehrere Finanzierungsrunde – teilweise in Millionenhöhe. Anfang Jänner dieses Jahrs berichtete brutkasten zuletzt über eine siebenstellige Finanzierung aus dem davorliegenden Dezember mit SalzburgMilch als strategischem Investor. Bei dieser wurde die Firmenbewertung mit 9,2 Millionen Euro angeben. Bereits kurze Zeit später, noch im Jänner 2024, habe man eine weitere Investmentrunde mit dem deutschen Getränkehersteller VILSA über die GreenRock Brands GmbH zu einer Bewertung von 10,8 Millionen Euro abgeschlossen, heißt es nun vom Startup.

Aktuelles Millioneninvestment mit 14-Millionen-Euro-Bewertung

Nun befinde man sich in einer weiteren Finanzierungsrunde in Millionenhöhe durch Bestandsinvestoren zu einer Bewertung von mittlerweile mehr als 14 Millionen Euro, heißt es von AnovonA. Bei dieser werden die Bestandsgesellschafter “zu einer knappen Million Euro mitziehen”, sagt CEO Alexander Novotny auf brutkasten-Anfrage. “Der Zielbetrag, den wir in den nächsten Monaten einwerben möchten, ist zwei Millionen Euro”, so der Gründer.

AnovonA: Weitere Investoren u.a. im Lebensmittelbereich gesucht

Dieses Kapital diene zur Finanzierung eines Maßnahmenpaketes zusätzlicher Werbe- und Vertriebsmaßnahmen in der Schweiz und in Deutschland. Ein Großteil der Maßnahmen sei für Bayern geplant. “Bei der Suche nach neuen Investoren sind wir – ohne uns darauf einzuschränken – insbesondere auch an Partnern aus anderen Bereichen der Lebensmittelindustrie interessiert, da die Vision unseres Unternehmens ist zu einem der führenden Anbieter für Proteinlebensmittel zu werden”, erklärt Novotny.

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Neue Lockdown-Maßnahmen: Finanzminister Blümel setzt auf Ausfallsbonus

  • Kurz zusammengefasst: Ab 25. Jänner gibt es im Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht und die Erhöhung des Mindestabstands auf zwei Meter.
  • Der vorläufige Plan ist ab dem 8. Jänner vereinzelte Öffnungsschritte zu setzen.
  • Bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Bildungsminister Heinz Faßmann und Staatssekretärin Andrea Mayer, verkündete Blümel einen sogenannten Ausfallsbonus.
  • Zusätzlich zum Fixkostenzuschuss wird nun diese Bonuszahlung ermöglicht, mit bis zu 30 Prozent des Umsatzes mit einer Deckelung von 60.000 Euro.
  • “Der neue Ausfallsbonus wird ab einem Umsatzausfall ab 40 Prozent wirksam.

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