14.09.2021

Das sind die neuen Jobs im GreenTech-Bereich

Welche neuen Jobs im GreenTech-Bereich gibt es? Antworten darauf hat uns Gründer und CEO von Talent Tree Julian von Blücher geliefert. Die Personalberatung unterstützt Impact Scaleups dabei, Expert:innen und Führungskräfte für das schnelle Wachstum zu finden.
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GreenTech
(c) Adobestock

Wir stehen mit der Energiewende vor der größten Herausforderung unserer Zeit. Hier sind nicht nur Pionier:innen gefragt, die sich unternehmerisch austoben, sondern auch unzählige Held:innen des Alltags. Denn eins ist sicher: eine grünere Wirtschaft ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Klimawandel noch rechtzeitig aufzuhalten. Als Vorreiter in der Wirtschaft, deren Ideen Konzerne zu einem späteren Zeitpunkt oftmals aufgreifen, spielen Startups und Scale-ups eine entscheidende Rolle. Hier werden nicht nur immer mehr Stellen geschaffen, es entstehen zum Teil auch neue und interessante Berufsbilder.

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Die Jobs im GreenTech-Bereich im Überblick

1. Carbon Accountant /Analyst

In diesem Beruf geht es in erster Linie darum, CO2-Quellen im Unternehmen ausfindig zu machen, also das Kohlendioxid zu messen, die Daten zu analysieren und schließlich Bericht darüber zu erstatten, gemäß dem Motto: “If you can’t measure it, you can’t manage it”.

Außerdem seid ihr in dieser Position dafür zuständig, Empfehlungen auszusprechen, wo ein Unternehmen Emissionen einsparen kann und aufzuzeigen, welche Auswirkungen das freigesetzte CO2 auf die Umwelt hat. So lässt sich der CO2-Fußabdruck von ganzen Organisationen, einzelnen Produkten oder auch Veranstaltungen bestimmen. 

Um in einer solchen Position zu brillieren, solltet ihr also mit Zahlen umgehen können und gleichzeitig kommunikationsstark sein, um beispielsweise mit dem Management, den Kund:innen und anderen Stakeholdern über mögliche Maßnahmen zu sprechen und auch Ownership für deren Umsetzung zu übernehmen. Für dieses Berufsbild eignen sich Studiengänge wie BWL oder Umweltmanagement, es gibt allerdings auch Berufseinsteiger:innen mit einem Background als Wirtschaftsingenieur:in oder mit anderen interdisziplinären Studiengängen. Entsprechende Stellen gibt es zum Beispiel bei Klimaschutz-Beratungen und Startups, die mittels Software CO2-Einsparpotentiale identifizieren und ausgleichen (wie Climatepartner oder First Climate) oder auch in Climatetech-Startups, die entsprechende Software bauen (wie Plan A oder Planetly).

2. Solarteur:in

Solateur:innen sind nicht nur handwerkliche Multitalente, sondern auch echte Expert:innen für Erneuerbare Energien. In diesem Handwerksberuf seid ihr von der Auslegung und Planung, über die Installation, bis hin zur Abnahme von Solarprojekten verantwortlich. Je nach Kundentyp und Größenordnung kann auch die Installation von Wärmepumpen oder Wallboxen dazu kommen (zum Beispiel in Einfamilienhäusern) oder auch flächendeckende Solaranlagen von Gewerbeparks.

Eine Neugierde für neue Themen ist in diesem Beruf Voraussetzung, denn auch hier halten Technologien wie Simulationstechnologie, Augmented Reality und Virtual Reality Einzug. In den nächsten Jahren werden neue Standards entstehen. Der Weg hin zu diesem Beruf ist in Deutschland und Österreich etwas unterschiedlich, in Österreich berät euch aber zum Beispiel das BIC (ein Onlineportal für Berufswegplanung). 

3. Data Engineers und Data Specialists

In unserer datengetriebenen Welt entwickelst du den digitalen Zwilling (ein digitales Abbild der Realität), der es Unternehmen ermöglicht, ihre Treibhausgas-Emissionen zu schätzen und auszugleichen. Dazu gehört auch das Abstrahieren von Datenquellen aus verschiedenen Branchen in einem Data Warehouse, die Berechnung zum Vergleich und zur Vorhersage eines Carbon Footprints. Du arbeitest eng mit anderen Disziplinen, wie Software Entwickler:innen oder Produkt-Spezialist:innen, zusammen, um Lösungen für komplexe Probleme zu finden, die skalierbar, robust, zuverlässig und wartbar sind. 

4. Chief of Staff | Head of People & Culture

Für Climatetech-Scaleups ist diese Rolle essentiell. Zum einen organisiert man in dieser Position das Personalwachstum mittels speziellen Prozessen, Augenmaß und Hingabe, zum anderen agiert man als Hüter:in der Kultur und trägt damit wesentlich Verantwortung für die passende Auswahl der zukünftigen Mitarbeiter:innen. Auch stärkt man den Gründer:innen und dem Management den Rücken und prägt maßgeblich die Karrierepfade und Weiterentwicklung der Mitarbeiter:innen. Diese Rolle ist, nach den Gründer:innen, die wichtigste Rolle für ein nachhaltiges und gesundes Wachstum in der ersten Professionalisierung, sie hält das Team nach innen und außen zusammen

5. Analysten und Engineers bei VCs

Life-Cycle-Analysten unterstützen Impact VCs dabei, Investmententscheidungen zu treffen und vor allem auch währenddessen die ursprüngliche Mission nicht aus den Augen zu verlieren. Talent Tree beobachtet auch, dass VCs sich auf vielen Ebenen Know-how intern aufbauen, insbesondere mit Ingenieuren im Bereich Leistungselektronik, Embedded-Software-Entwicklung, um sicherzustellen, dass klimapositive Hardware durch Software effizienter gemacht wird.

6. Berufe, die auch in Tech-Startups relevant sind

Doch auch wenn ihr keinen dieser speziellen Berufe ergreifen möchtet, könnt ihr im Impact-Bereich tätig werden. Hier werden derzeit auch all die Berufe stark nachgefragt, die ihr auch in anderen Tech-Startups findet: Cloud Engineers, Marketing-Spezialist:innen, DevOps Engineers, UX Designer:innen etc. Diese Berufe eint, dass ihr ein technisches Verständnis mitbringen solltet, Neugierde und den Drang, euch in der schnellen Startups- und Scale-up-Welt immer wieder in neue Themen einzuarbeiten. Suchmaschinen, um Impact-Jobs zu recherchieren, gibt es mittlerweile mehrere. Mögliche Anlaufstellen für Österreich und Deutschland sind ClimateTechJobs, Goodjobs und JobVerde.

Tipps für Jobs im GreenTech-Bereich

Egal bei welchem Job, in einem Startup oder Scale-up ist folgender Tipp aus der Sicht von Julian von Blücher wichtig: „Ihr und das Unternehmen, bei dem Ihr euch bewerbt, sollten neben eurer Qualifikationen auch kulturell gut zusammenpassen. Denn in vielen Positionen beeinflusst ihr den Geschäftserfolg eines Jungunternehmens wesentlich.“

Zusätzlich kann sich die Verantwortung der Rolle mit dem Wachstum der Firma verändern, teilweise innerhalb von Monaten. Das macht die Aufgaben abwechslungsreich und spannend, setzt aber auch eine geistige Flexibilität sowie den Willen und die Lernbereitschaft voraus, sich stetig weiter zu entwickeln. Wenn ihr diese Voraussetzungen erfüllt und es euch mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit ernst ist, steht einer entsprechenden Karriere grundsätzlich nichts mehr im Wege.


Über Talent Tree und Gründer Julian von Blücher

Julian von Blücher ist CEO und Gründer des Headhunting-Unternehmens Talent Tree. Die Personalberatung hat sich auf Impact-Scale-ups spezialisiert. Sie unterstützt Unternehmen dabei, die am besten geeigneten, im Markt verfügbaren Expert:innen und Führungskräfte für schnelles Wachstum zu finden und die passenden Personalprozesse einzuführen

Als studierter Wirtschaftsingenieur ist er ein erfolgreicher Quereinsteiger, der mittlerweile über mehr als acht Jahre Recruiting-Erfahrung verfügt. Er setzt sein Know-how und seine Kontakte bevorzugt dafür ein, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmen mit Führungskräften zu versorgen. Seine Diplomarbeit schrieb Julian über den CO2-Handel und er war Teil des Gründungsteams des Ecosummit.net, einer Netzwerk-Veranstaltungsreihe für Climatetech-Startups.

Julian verbindet sein Faible für grüne Themen auch mit Abenteuerlust: Er nahm im Rahmen einer Expedition zum Nordpol bereits Eisdickenmessungen vor. Eine starke Hands-on-Mentalität und die Hoffnung auf eine bessere Zukunft treiben ihn an. 

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Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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