27.01.2021

Neue Homeoffice-Regelung: Das sind die wichtigsten Punkte

Nach Verhandlungen mit den Sozialpartnern stellte die Regierung heute die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung vor.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Regierungsparteien und Sozialpartner zeigen sich zufrieden: Die lange erwartete neue Homeoffice-Regelung steht und wurde heute nach einer Ministerratssitzung präsentiert. Das sind die zentralen Punkte:

1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher heute klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

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REEDuce-Gründerin Birgit van Duyvenbode (Mitte) bei der Eröffnung der neuen Schilf-Lärmschutzwand | (c) Strabag

An der A1 Westautobahn bei Völlerndorf nahe St. Pölten geht eine neue Lärmschutzanlage in Betrieb. Statt auf herkömmliche Materialien wie Beton oder Aluminium setzt diese auf Schilf, Thermoholz und Lehm. Dahinter steckt das Wiener Startup REEDuce rund um Gründerin und CEO Birgit van Duyvenbode. Gemeinsam mit der Asfinag und dem Baukonzern Strabag wurde die Technologie nun auf einem rund einen Kilometer langen Autobahnabschnitt umgesetzt.

REEDuce-Geschäftsführerin Birgit van Duyvenbode, Infrastrukturminister Peter Hanke und ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl bei der Präsentation der neuen Schilf-Lärmschutzwand an der A1.

4.000 Schilfbündel für einen Kilometer Lärmschutz

Die Anlage entstand im Zuge der Sanierung der A1 zwischen St. Pölten und Völlerndorf. Auf einer Fläche von rund 2.690 Quadratmetern wurden Lärmschutzelemente mit einem Rahmen aus thermisch behandeltem Holz, einer Lehmfüllung und beidseitiger Schilfabdeckung verbaut.

Das verwendete Schilf stammt aus dem Raum Neusiedler See. Für den rund einen Kilometer langen Abschnitt wurden insgesamt 4.000 Schilfbündel benötigt. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der gesamten österreichischen Schilfernte. Die Nutzung des Rohstoffs soll gleichzeitig zur Pflege des Ökosystems am Neusiedler See beitragen.

Anders als konventionelle Lärmschutzwände soll die Konstruktion nach Angaben von REEDuce vollständig kreislauffähig sein. Zugleich soll sie dieselben technischen Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz und Haltbarkeit erfüllen, wie herkömmliche Systeme.

„Mit dem ersten Autobahn-Kilometer unserer Lärmschutzwand aus Schilf, Thermoholz und Lehm erreichen wir einen wichtigen Meilenstein“, sagt Gründerin van Duyvenbode. Die Technologie zeige, dass Lärmschutz und Umweltschutz gemeinsam funktionieren können.

Von der Idee des Vaters zum Startup

Der Ursprung der Idee reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals entwickelte das Sägewerk von van Duyvenbodes Vater im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts eine ökologische Lärmschutzwand, die an der A22 bei Langenzersdorf errichtet wurde. Die Gründerin griff die Idee später auf und entwickelte die Technologie unter dem Namen REEDuce weiter.

Bereits Anfang 2022 berichtete brutkasten über das Startup. 2023 wurde REEDuce bei der #glaubandich Challenge zum „Startup des Jahres“ gekürt. Im selben Jahr folgte ein erstes Pilotprojekt mit der Asfinag: An der S33 bei Herzogenburg wurde eine 16 Meter lange Testwand errichtet, um die Technologie unter realen Bedingungen zu erproben.

Mit der neuen Anlage an der A1 kommt die weiterentwickelte Technologie nun in deutlich größerem Umfang zum Einsatz. Für die Asfinag ist das Projekt zugleich eine Möglichkeit, weitere Erfahrungen mit der Bauweise aus regionalen Naturmaterialien zu sammeln.

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