18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Im Weltall braucht es vor allem eines: Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit. Die GG Group (Gebauer & Griller Kabelwerke Gesellschaft m.b.H.) zählt seit Jahrzehnten zu den führenden Herstellern von Kabeln und Leitungen für die Automobilindustrie. Das international tätige Industrieunternehmen in Familienbesitz mit Sitz in Wien und Kabelwerk im niederösterreichischen Poysdorf geht mit dem Projekt „GG goes 2Space“ nun einen Schritt in Richtung Raumfahrt. Die neue Datenleitung „2Space251″ wurde für moderne Satellitensysteme entwickelt, die neben einer schnellen und zuverlässigen auch eine industriell skalierbare Datenkommunikation benötigen.

Von der Automobilbranche zur Weltraumanwendung

Entstanden ist das Projekt aus dem Interesse internationaler Raumfahrtunternehmen an industriell produzierbaren Hochleistungs-Datenkabeln für Satelliten. Die GG Group verfolgt dabei eben diesen industriellen Ansatz. Bewährte Standards aus der Automobilbranche sollen für Satelliten und weitere Weltraumanwendungen adaptiert werden. Dadurch sollen bei hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards die Entwicklungszeit verkürzt und die Kosten gesenkt werden.

„Mit GG goes 2Space übertragen wir unsere Erfahrung aus der Automobilindustrie in ein neues, stark wachsendes Technologiefeld. Unser Ziel ist nicht nur die Entwicklung einer einzelnen Datenleitung, sondern der Aufbau eines industriell skalierbaren Technologieportfolios für Raumfahrtanwendungen“, sagt Joseph Riegler, Projektmanager bei der GG Group.

Teil des ESA Phi-Lab Austria

Das Unternehmen wurde bereits in das ESA Phi-Lab Austria aufgenommen. Das Kompetenzzentrum unterstützt Firmen bei der Industrialisierung europäischer Raumfahrttechnologie. Dabei werden technologisches Know-how, internationale Netzwerke sowie Entwicklungs- und Testinfrastruktur verbunden. Die GG Group möchte mit der Aufnahme in das ESA Phi-Lab Austria ihre 2Space-Technologie weiter an die Anforderungen der Raumfahrt heranführen. Gleichzeitig soll der Zugang zum europäischen Space-Ökosystem gezielt ausgebaut werden.

Eine Million für 2Space-Technologie

Für das Projekt wird rund eine Million Euro veranschlagt. Ein großer Teil fließt in Entwicklungsaktivitäten und in die technologische Weiterentwicklung des Produktionsstandorts Poysdorf, wo in Zukunft die Kabel gefertigt werden sollen. Laut der Niederösterreichischen Landesregierung „positioniert sich Gebauer & Griller frühzeitig in einem Zukunftsmarkt“, denn die technologische Entwicklung und private Raumfahrtprogramme „erhöhen den Bedarf an leistungsfähigen, zuverlässigen und wirtschaftlich herstellbaren Komponenten“.

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