18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Bernhard Niesner | (c) Busuu
Bernhard Niesner | (c) Busuu

Sein eigenes Startup war das erste Investment von Business-Angel-Legende Hansi Hansmann: Mit Busuu baute Bernhard Niesner zunächst in Spanien, dann im Vereinigten Königreich eine der größten Sprachlern-Apps Europas mit mehr als 100 Millionen User:innen auf. 2021 erfolgte der Exit für umgerechnet 385 Millionen Euro (brutkasten berichtete).

Nicht nur Rendite

Bereits vor dem Exit war Niesner selbst als Startup-Investor tätig gewesen. Danach intensivierte er das mit seinem eigenen Family Office Tarifa Holding mit einem klaren Fokus: Impact-Investments in den Bereichen Klima und Bildung. „Nach meinem mehr als 400-Millionen-Dollar-Exit mit Busuu begann sich Angel-Investing etwas bedeutungslos anzufühlen“, schreibt er heute auf LinkedIn. „Was ist der Sinn darin, immer größere Renditen zu erzielen, wenn Geld machen nicht mehr der Nordstern ist?“

Das habe ihn zum Impact-Investing gebracht, so Niesner weiter. Er wolle eine positive Wirkung im sozialen und Umwelt-Bereich schaffen – und gleichzeitig trotzdem auch Rendite. „Die Idee ist einfach: Entrepreneure zu unterstützen, deren geschäftlicher Erfolg direkt mit der Schaffung einer besseren Zukunft verknüpft ist. Heute bin ich stolz, mehr als 30 Portfoliounternehmen bei dieser Mission mit meinem Kapital, meiner Erfahrung und meinem Netzwerk zu unterstützen“, schreibt der Investor.

„Bernhard ist die Art von Gründer, die wir lieben“

Nun habe er aber auch einen weiteren Job als „Teilzeit-Venture-Partner“ angenommen – ebenfalls im Impact-Bereich. Niesner startet bei Norrsken VC mit Sitz in der schwedischen Hauptstadt Stockholm. „Aufbauend auf der unternehmerischen Vision von Niklas Adalberth hat Norrsken ein ganzes Ökosystem geschaffen, das Gründer dabei unterstützt, einige der weltweit größten Herausforderungen zu bewältigen – von Risikokapital und (beeindruckenden) Gründer-Hubs bis hin zu Acceleratoren und philanthropischem Engagement“, kommentiert der Investor.

Von Norrsken wiederum heißt es: „Bernhard ist immer schon die Art von Gründer, die wir lieben: tief von einer Mission angetrieben, unternehmerisch scharfsinnig und mit der seltenen Fähigkeit, Überzeugung in ein Unternehmen zu verwandeln, das tatsächlich skaliert.“

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