18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

Für Celesty bleibt dabei der Musikerblick zentral, wie er sagt: „Die Technologie soll nicht Selbstzweck sein, sondern Probleme lösen, die unabhängige Künstler:innen im Alltag tatsächlich haben. Genau darin sieht Rebel Music Distribution die Grundlage für weiteres Wachstum.“

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