18.03.2026
LISTING ACT

Neue Gesetze: Börsengänge sollen deutlich erleichtert werden

Der bereits Ende 2024 beschlossene "Listing Act" der EU soll unionsweit Börsengänge vereinfachen. Richtlinien müssen nun in nationales Recht überführt werden. Gestern passierte hierzulande eine Reihe von Gesetzesänderungen dazu den Finanzausschuss im Parlament.
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© Wiener Börse
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Der unter anderem von der Startup-Szene vielfach eingeforderte gemeinsame Kapitalmarkt in der EU bleibt bekanntlich bis auf Weiteres ein Wunschgedanke. Doch die Union ist durchaus um eine Harmonisierung im Börsenbereich bemüht – und auch um eine Vereinfachung von Börsengängen, mit dem dezidierten Ziel, die Abwanderung von Startups bzw. Scaleups und Tech-Unternehmen in die USA einzudämmen.

„Listing Act“ als Paket aus Verordnung und Richtlinien

Dazu wurde bereits im Herbst 2024 der „Listing Act“ verabschiedet. Das Maßnahmenpaket besteht aus einer Verordnung, die etwa Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und eine Lockerung der Marktmissbrauchsregeln bringt, sowie aus mehreren flankierenden Richtlinien. Letztere müssen nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden.

Das passiert nun auch in Österreich. Gestern wurde dazu ein Maßnahmenpaket im Finanzausschuss im Parlament mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der FPÖ beschlossen – es muss in weiterer Folge auch noch im Nationalrat abgestimmt werden. Dabei gibt es Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz, im Referenzwerte-Vollzugsgesetz und im Wertpapieraufsichtsgesetz.

Nur mehr ein Jahr und ein Jahresabschluss für Listung im Hauptmarkt der Börse

Die konkreten Neuerungen zielen klar darauf ab, auch jungen Unternehmen einen Börsengang zu ermöglichen – und zwar nicht nur im „Direct Market“ bzw. „Direct Market Plus“, die gesetzlich nicht unter „Regulated Market“ fallen, weswegen bereits bislang vereinfachte Regeln galten. So wird die Dauer, die eine Aktiengesellschaft etabliert sein muss, um an der Börse im „Standard Market“ bzw. „Prime Market“ gelistet werden zu können, von drei Jahren auf eines verkürzt. Entsprechend muss auch nur mehr ein Jahresabschluss statt drei vorgelegt werden.

Erheblich weniger Mindeststreubesitz

Außerdem wird der Mindeststreubesitz von bisher 25 Prozent auf nur noch zehn Prozent des gezeichneten Kapitals verringert. Begleitend soll Börsenunternehmen laut Parlamentskorrespondenz „ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren.“

Deutliche höhere Schwellenwerte für Prospektpflichten

Weiters werden die Schwellenwerte für die Prospektpflicht von bislang 250.000 auf zwei Millionen Euro (nationaler Wertpapierprospekt) bzw. von fünf auf zwölf Millionen Euro (EU-Wertpapierprospekt) angehoben. Das bedeutet konkret, Börsenunternehmen können durch die Änderung künftig bis zu zwei Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten von Anleger:innen einsammeln, ganz ohne einen Prospekt erstellen zu müssen und bis zu zwölf Millionen, ohne einen vollen EU-Wertpapierprospekt erstellen zu müssen, der alle Risiken und Finanzdaten offenlegt und durch Anwalts- und Beratungskosten sehr kostspielig ist.

Mehr Befugnisse für die FMA

Im Sinne des Anlegerschutzes wird dafür eine neue „Billigungspflicht“ eingeführt, durch die die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun auch die vereinfachten nationalen Prospekte (für Emissionen zwischen zwei und zwölf Millionen Euro) im Detail prüfen und billigen muss – bislang mussten sie nur hinterlegt werden. Generell werden die Befugnisse der FMA durch die Gesetzesänderungen an mehreren Stellen ausgebaut.

Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften stark heraufgesetzt

Ein weiterer Punkt im Paket betrifft den Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften. Dieser wird von 5.000 auf 20.000 Euro pro Jahr angehoben.

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Hermann Erlach | (c) SAP
Hermann Erlach | (c) SAP

Hermann Erlach startet mit Heute, 1. Oktober, als Regional Managing Director für Mittel- und Osteuropa von SAP. Das gab der deutsche Tech-Konzern heute bekannt. Erlach verantwortet damit in 24 Ländern in Zentraleuropa, Osteuropa und Zentralasien das SAP-Geschäft. Seinen Dienstsitz hat er in Wien.

Erlach war bislang General Manager von Microsoft Österreich. Erst vor einer Woche ist seine Ablösung durch Joachim Franz kommuniziert worden, wie brutkasten berichtete. Erlach verriet dazu auf LinkedIn bereits, dass er eine internationale Rolle außerhalb des Konzerns annehme, ließ aber zunächst offen, welche.

Erlach bereits von 2008 bis 2015 bei SAP

Bei SAP ist der Manager kein Neuling. Bereits zwischen 2008 und 2015 arbeitete er dort in unterschiedlichen Führungspositionen in den Bereichen Vertrieb, Dienstleistungen, Kundenbindung und Geschäftstransformation auf nationaler und regionaler Ebene. Aus Führungsrollen in anderen Unternehmen bringe er zudem Erfahrung in den Bereichen Unternehmensberatung, Technologiedienstleistungen, Unternehmensvertrieb und organisatorische Transformation mit, betont man bei SAP.

„Hermann Erlach vereint SAP-Expertise mit internationaler Führungserfahrung und einem starken Fokus auf Transformation und verantwortungsvolle KI“, kommentiert Alex Kläger, Präsident von SAP für Mittel- und Osteuropa. „Sein kunden- und mitarbeiterorientierter Führungsstil wird Unternehmen in der gesamten Region dabei helfen, Investitionen in Cloud und Business-KI in messbare Geschäftsergebnisse umzuwandeln.“

Und Erlach selbst meint: „Ich freue mich sehr, zu SAP zurückzukehren – gerade jetzt, wo Unternehmen neu darüber nachdenken, wie Technologie Mehrwert schafft. Doch bei einer erfolgreichen Transformation geht es nicht nur um Technologie. Es geht auch um Führung, Vertrauen und Menschen. SAP ist einzigartig positioniert, um Kunden dabei zu helfen, das Potenzial von Business-KI und digitaler Innovation in messbare Geschäftsergebnisse umzusetzen.“

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