18.02.2022

Neue EU-Krypto-Diskussion: “Bitpanda muss überlegen, ob sie in der EU arbeiten können”

In der EU wird über Regulierungen von Kryptowährungen diskutiert. Auch darüber, ob anonyme Zahlungen mit Krypto verboten werden sollen. Die Krypto-Experten Matthias Reder und Robert Schwertner äußern sich zur Debatte.
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Robert Schwertner und Matthias Reder
(c) imh GmbH; privat. V.L.: Robert Schwertner und Matthias Reder

Die EU-Verbotsdebatten rund um Kryptowährungen halten weiterhin an. Jüngst wird in der EU-Politik vermehrt über die Nachverfolgbarkeit von Kryptozahlungen diskutiert. Einige Abgeordnete sprechen sich für ein Verbot von anonymen Zahlungen mit Krypto aus. In der Argumentation wird in erster Linie auf kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, aber auch Terrorismusfinanzierung verwiesen. Matthias Reder von Coinfinity und Robert Schwertner, Geschäftsführer der INNOMAGIC GmbH – auch bekannt als CryptoRobby – teilen ihre Einschätzungen zur Debatte gegenüber dem brutkasten.

Schwere Folgen für den Innovationsstandort Europa

Robby Schwertner zeigt sich von den Forderungen nach strengeren Regeln für Kryptowährungen wenig überrascht. Jedoch seien hier seiner Meinung nach die Risiken für den Innovationsstandort Europa nicht zu vernachlässigen. Er sieht nämlich eine potenzielle Gefahr, dass wichtige Dienstleister schlichtweg abwandern könnten.

“Einerseits streifen Bitcoin und Co. durch bessere Regulierung das kriminelle Schmuddel-Image ab. Allerdings haben zu rigorose Vorschriften fatale Auswirkungen auf den Innovationsstandort Europa: Die von EU-Abgeordneten geforderten Regeln gelten nur für Kryptowährungs-Dienstleister, nicht für Privatpersonen. Daher müssen sich Kryptowährungsbörsen wie Bitpanda überlegen, ob sie unter diesen Bedingungen in der EU arbeiten können”, meint Schwertner.

Mit Überregulierung würde man aus seiner Sicht erfolgreiche Unternehmen in Richtung Asien vertreiben – schließlich bauen bereits erste FinTechs ihre Niederlassungen in Singapur auf und “auch ein Krypto-Dienstleister aus Österreich ist unter ihnen”, so der Krypto-Experte.

Kryptowährungen für kriminelle Zwecke denkbar ungeeignet

Bitcoin Key Account Manager von Coinfinity, Matthias Reder, stellt außerdem fest, dass eine sogenannte Verbotsdebatte um “anonyme Zahlungen mit Krypto” unterstreichen würde, dass die Politik das Thema “Nachvollziehbarkeit” von Krypto-Transaktionen leider immer noch nicht vollständig verstanden habe – “zumindest nicht die Unterscheidung zwischen anonymen und pseudonymen Kryptowerten”, so Reder. Pseudonyme Kryptowerte – und speziell Bitcoin – wären für kriminelle Zwecke nämlich denkbar ungeeignet, denn “wenn ich etwas Illegales tun möchte, werde ich mich doch keinem Werteübertragungssystem bedienen, wo meine Transaktionshistorie jedem unendlich lange jederzeit zur Verfügung steht”.

Für Reder ist es in so einem Fall nur eine Frage der Zeit, bis die potenziell illegalen Transaktionen zu einem zurück verfolgbar sind. Genau das sei der springende Punkt, der Kryptowährungen von Bargeld unterscheidet. Bei Bargeld existiere schließlich keine digitale, auf ewig gespeicherte Transaktionsspur. “Aber dort gibt es die Bagatellgrenze von 1.000 Euro – klingt komisch – ist es dann leider auch”, meint der Krypto-Experte.

Robby Schwertner betont zudem den hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer Ausweispflicht für Kryptogeld-Transaktionen zusammenhängen würde. Das Ziel der Geldwäschebekämpfung wäre damit allerdings verfehlt. “Grundsätzlich befürworte ich Transparenz: Der Kampf gegen Geldwäsche, gegen Terrorismusfinanzierung und Aufdeckung krimineller Vereinigungen ist wichtig”, so Schwertner. Allerdings sehe er eine Überregulierung als ungeeignetes Mittel, da es das erwähnte Abwandern innovativer FinTech-Startups bewirke, wodurch auf lange Sicht überhaupt keine Transaktionen in Europa mehr verfolgbar wären.

Auch mit Blick auf Österreich beobachtet Schwertner diese Entwicklungen gespannt. “Österreichs Politik und Bankensektor stemmte sich jahrelang gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses. Spannend,  dass nun die Politik und Banken besonders eifrig die Regulierung des Krypto-Sektors fordern.” Den Grund sieht CryptoRobby darin, dass Banken Kryptowährungen in den meisten Fällen mehr als Bedrohung anstatt als Chance ansehen würden. Vor allem im Vergleich zu internationalen Finanzdienstleistern, wie JP Morgan oder einige Schweizer Banken, halte er diese Einstellung für bedauerlich, denn dort werde teilweise schon komplett auf digitale Assets gesetzt.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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