18.02.2022

Neue EU-Krypto-Diskussion: „Bitpanda muss überlegen, ob sie in der EU arbeiten können“

In der EU wird über Regulierungen von Kryptowährungen diskutiert. Auch darüber, ob anonyme Zahlungen mit Krypto verboten werden sollen. Die Krypto-Experten Matthias Reder und Robert Schwertner äußern sich zur Debatte.
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Robert Schwertner und Matthias Reder
(c) imh GmbH; privat. V.L.: Robert Schwertner und Matthias Reder

Die EU-Verbotsdebatten rund um Kryptowährungen halten weiterhin an. Jüngst wird in der EU-Politik vermehrt über die Nachverfolgbarkeit von Kryptozahlungen diskutiert. Einige Abgeordnete sprechen sich für ein Verbot von anonymen Zahlungen mit Krypto aus. In der Argumentation wird in erster Linie auf kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche, aber auch Terrorismusfinanzierung verwiesen. Matthias Reder von Coinfinity und Robert Schwertner, Geschäftsführer der INNOMAGIC GmbH – auch bekannt als CryptoRobby – teilen ihre Einschätzungen zur Debatte gegenüber dem brutkasten.

Schwere Folgen für den Innovationsstandort Europa

Robby Schwertner zeigt sich von den Forderungen nach strengeren Regeln für Kryptowährungen wenig überrascht. Jedoch seien hier seiner Meinung nach die Risiken für den Innovationsstandort Europa nicht zu vernachlässigen. Er sieht nämlich eine potenzielle Gefahr, dass wichtige Dienstleister schlichtweg abwandern könnten.

„Einerseits streifen Bitcoin und Co. durch bessere Regulierung das kriminelle Schmuddel-Image ab. Allerdings haben zu rigorose Vorschriften fatale Auswirkungen auf den Innovationsstandort Europa: Die von EU-Abgeordneten geforderten Regeln gelten nur für Kryptowährungs-Dienstleister, nicht für Privatpersonen. Daher müssen sich Kryptowährungsbörsen wie Bitpanda überlegen, ob sie unter diesen Bedingungen in der EU arbeiten können“, meint Schwertner.

Mit Überregulierung würde man aus seiner Sicht erfolgreiche Unternehmen in Richtung Asien vertreiben – schließlich bauen bereits erste FinTechs ihre Niederlassungen in Singapur auf und „auch ein Krypto-Dienstleister aus Österreich ist unter ihnen“, so der Krypto-Experte.

Kryptowährungen für kriminelle Zwecke denkbar ungeeignet

Bitcoin Key Account Manager von Coinfinity, Matthias Reder, stellt außerdem fest, dass eine sogenannte Verbotsdebatte um „anonyme Zahlungen mit Krypto“ unterstreichen würde, dass die Politik das Thema „Nachvollziehbarkeit“ von Krypto-Transaktionen leider immer noch nicht vollständig verstanden habe – „zumindest nicht die Unterscheidung zwischen anonymen und pseudonymen Kryptowerten“, so Reder. Pseudonyme Kryptowerte – und speziell Bitcoin – wären für kriminelle Zwecke nämlich denkbar ungeeignet, denn „wenn ich etwas Illegales tun möchte, werde ich mich doch keinem Werteübertragungssystem bedienen, wo meine Transaktionshistorie jedem unendlich lange jederzeit zur Verfügung steht“.

Für Reder ist es in so einem Fall nur eine Frage der Zeit, bis die potenziell illegalen Transaktionen zu einem zurück verfolgbar sind. Genau das sei der springende Punkt, der Kryptowährungen von Bargeld unterscheidet. Bei Bargeld existiere schließlich keine digitale, auf ewig gespeicherte Transaktionsspur. „Aber dort gibt es die Bagatellgrenze von 1.000 Euro – klingt komisch – ist es dann leider auch“, meint der Krypto-Experte.

Robby Schwertner betont zudem den hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer Ausweispflicht für Kryptogeld-Transaktionen zusammenhängen würde. Das Ziel der Geldwäschebekämpfung wäre damit allerdings verfehlt. „Grundsätzlich befürworte ich Transparenz: Der Kampf gegen Geldwäsche, gegen Terrorismusfinanzierung und Aufdeckung krimineller Vereinigungen ist wichtig“, so Schwertner. Allerdings sehe er eine Überregulierung als ungeeignetes Mittel, da es das erwähnte Abwandern innovativer FinTech-Startups bewirke, wodurch auf lange Sicht überhaupt keine Transaktionen in Europa mehr verfolgbar wären.

Auch mit Blick auf Österreich beobachtet Schwertner diese Entwicklungen gespannt. „Österreichs Politik und Bankensektor stemmte sich jahrelang gegen die Lockerung des Bankgeheimnisses. Spannend,  dass nun die Politik und Banken besonders eifrig die Regulierung des Krypto-Sektors fordern.“ Den Grund sieht CryptoRobby darin, dass Banken Kryptowährungen in den meisten Fällen mehr als Bedrohung anstatt als Chance ansehen würden. Vor allem im Vergleich zu internationalen Finanzdienstleistern, wie JP Morgan oder einige Schweizer Banken, halte er diese Einstellung für bedauerlich, denn dort werde teilweise schon komplett auf digitale Assets gesetzt.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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